Monday, June 27, 2022

GRUR 11/2022(2. Juni 2022) - BGH 29.3.2022 – X ZR 16/20 Keine ausführbare Erfindung bei fehlender Angabe von Mitteln zur Verwirklichung der technischen Lehre – Übertragungsleistungssteuerungsverfahren

Übertragungsleistungssteuerungsverfahren

ZPO § 66 Abs. 1, § 265 Abs. 2; PatG § 30 Abs. 3 Satz 2

Ein rechtliches Interesse an der Verteidigung eines mit der Nichtigkeitsklage angegriffenen Patents ergibt sich schon aus der während des Rechtsstreits erfolgten Eintragung als neuer Inhaber des Streitpatents im Patentregister.

EPÜ Art. 83; IntPatÜbkG Art. II § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; PatG § 21 Abs. 1 Nr. 2

Damit ein Fachmann die Erfindung ausführen kann, muss die Patentschrift zumindest ansatzweise erkennen lassen, durch welche Mittel und auf welche Weise die beanspruchte technische Lehre verwirklicht werden kann. Diesem Erfordernis ist nicht genügt, wenn die Patentschrift lediglich stichwortartig ein abstraktes Ziel vorgibt, ohne auch nur andeutungsweise darüber Aufschluss zu geben, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

BGH, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/2v5cny93

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