Tuesday, August 9, 2022

GRUR Prax 12/2022(22. Juni 2022) - BPatG 24.3.2022 – 30 W (pat) 3/21 Keine Verwechslungsgefahr aufgrund Warenunähnlichkeit

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2018 220 590

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 24. März 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterin Dr. Weitzel und des Richters Merzbach

beschlossen:

I. Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 03 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 1. Oktober 2020 aufgehoben.

II. Der Widerspruch aus der Marke UM 015 112 923 wird zurückgewiesen.

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