Thursday, November 24, 2022

GRUR 21/2022(1. November 2022) - BGH 21.7.2022 – X ZR 110/21 Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen erloschenes Patent für Verfahren zur Gewinnung embryonaler Stammzellen – Stammzellengewinnung

Stammzellengewinnung

PatG § 81

Das Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung eines zu Unrecht erteilten Patents rechtfertigt die Nichtigkeitsklage nur solange, als das Recht noch wirksam und in Kraft ist. Ab dem Zeitpunkt, in dem das Recht entfallen ist, ist die Nichtigkeitsklage nur zulässig, wenn dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite steht. Das allgemeine Interesse an der Sicherung einer gesetzeskonformen Erteilungspraxis des Patentamts - hier hinsichtlich § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PatG - ist nicht geeignet, ein Rechtsschutzbedürfnis zu begründen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 17. April 1997 - X ZB 10/96, GRUR 1997, 615 - Vornapf).

BGH, Urteil vom 21. Juli 2022 - X ZR 110/21 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/fsfje56x

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