Thursday, November 24, 2022

GRUR 22/2022(16. November 2022) - EuGH 13.10.2022 – C-256/21 Zuständigkeit des Unionsmarkengerichts für Widerklage auch bei Rücknahme von Verletzungsklage – Gemeinde Bodman-Ludwigshafen

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 124 Buchst. a und d sowie Art. 128 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke

sind dahin auszulegen, dass

ein Unionsmarkengericht, das mit einer Verletzungsklage befasst ist, die auf eine Unionsmarke gestützt wird, deren Gültigkeit mit einer Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit angefochten wird, trotz der Rücknahme der Verletzungsklage zur Entscheidung über die Gültigkeit dieser Marke befugt bleibt.

https://tinyurl.com/2p9528h5

No comments:

Post a Comment

Note: Only a member of this blog may post a comment.