In der Beschwerdesache
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betreffend die Marke 30 2018 223 650
hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 17. Mai 2021 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Lachenmayr-Nikolaou
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 25 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. September 2019 aufgehoben. Wegen des Widerspruchs aus der Marke 30 2016 008 419 wird die Löschung der Marke 30 2018 223 650 im beantragten Umfang, nämlich für die Waren der
Klasse 18: Aktenmappen [Aktentaschen]; Aktentaschen und Aktenmappen; Babytragebeutel; Babytragen [Schlingen oder Gurte]; Brieftaschen; Büchertaschen; Campingtaschen; Dokumentenmappen, Aktentaschen; Einkaufstaschen; Einkaufstaschen aus Leinen; Geldbörsen; Gepäck; Gepäckanhänger; Handtaschen, Geldbörsen und Brieftaschen; Leichtathletik-Taschen; Matchsäcke; Modehandtaschen; Regenschirme; Rucksäcke; Schlüsseletuis; Schuhtaschen; Taillentaschen; Taschen für Bekleidung; Taschen für Sportbekleidung;
Klasse 25: Anzughosen; Arbeitskleidung; Athletiksportschuhe; Babyausstattung [Bekleidungsstücke]; Babywäsche; Bademäntel; Bandanas; Bandanas [Tücher für Bekleidungszwecke]; Bedruckte T-Shirts; Bekleidungsstücke; Capes; Freizeitjacken; Freizeitkleidung; Freizeitschuhe; Freizeitschuhwaren; Funktionsunterwäsche; Fußballhemden; Geldgürtel [Bekleidung]; Gürtel [Bekleidung];
Halbsocken; Halstücher; Handschuhe [Bekleidung]; Hauben; Hausschuhe; Herrenstrümpfe; Hoodies [Kapuzenpullover];bJapanische Kimonos; Jeanshosen; Jogginghosen; Kapuzenpullover; Kapuzensweatshirts; Kleider; Kopfbedeckungen; Kopftücher; Käppchen [Kopfbedeckungen],
angeordnet.
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