Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Monday, May 30, 2022

Der IP-Rechts-Berater 05/2022 ist online

http://www.ip-rb.de/50318-MTk5OQ.htm

CR online 05/2022 ist online

cr-online.de/50300-MTk4OQ.htm

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - OLG Celle 9.11.2021 – 13 U 120/16 Kartellschadensersatz: Anwaltsgebührenstreitwert der Nebenintervention

https://dejure.org/2021,54358

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - OLG Hamm 9.3.2022 – 4 W 119/20 In E-Mail-Anhang enthaltene Abmahnung nur bei Öffnung des Anhangs zugegangen

https://dejure.org/2022,6874

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - LG Stuttgart 10.2.2022 – 11 O 501/21 Hanfsamengetränk darf nicht als „Pflanzenmilck“ beworben werden

https://dejure.org/2022,2119

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - LG Stuttgart 15.2.2022 – 34 O 98/21 KfH Bank darf mit Kontokündigung drohen, wenn Kunde nicht auf Rückerstattung rechtsgrundlos erhobener Kontoführungsgebühr verzichtet

https://dejure.org/2022,2577

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - OLG Frankfurt a.M. 10.3.2022 – 6 U 196/20 Gezielte Behinderung durch unterlassene Aufklärung eines Dritten

https://dejure.org/2022,7029

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - OLG Frankfurt 11.3.2022 – 6 W 14/22 Negative Äußerungen eines Autors über Bücher von Wettbewerbern

https://dejure.org/2022,7996

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - EuGH 7.4.2022 – C-249/21 „Entsprechende eindeutige Formulierung“ auf einem Bestell-Button

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass es für die Feststellung, ob im Rahmen eines Bestellvorgangs zum Abschluss eines Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege eine auf der Schaltfläche für die Bestellung oder auf einer ähnlichen Funktion verwendete Formulierung wie „Buchung abschließen“ den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ im Sinne dieser Bestimmung „entspricht“, allein auf die Worte auf dieser Schaltfläche oder dieser ähnlichen Funktion ankommt.

https://tinyurl.com/mr4hcbba

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - EuGH 5.4.2022 – C-140/20 Unionsrechtliche Voraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften entgegensteht, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der Verkehrs- und der Standortdaten vorsehen. Dagegen steht der genannte Art. 15 Abs. 1 im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte Rechtsvorschriften nicht entgegen, die zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit

–        auf der Grundlage objektiver und nicht diskriminierender Kriterien anhand von Kategorien betroffener Personen oder mittels eines geografischen Kriteriums für einen auf das absolut Notwendige begrenzten, aber verlängerbaren Zeitraum eine gezielte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen;

–        für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP‑Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind, vorsehen;

–        eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der die Identität der Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel betreffenden Daten vorsehen;

–        vorsehen, dass den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste mittels einer Entscheidung der zuständigen Behörde, die einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegt, aufgegeben werden kann, während eines festgelegten Zeitraums die ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern.

Diese Rechtsvorschriften müssen durch klare und präzise Regeln sicherstellen, dass bei der Speicherung der fraglichen Daten die für sie geltenden materiellen und prozeduralen Voraussetzungen eingehalten werden und dass die Betroffenen über wirksame Garantien zum Schutz vor Missbrauchsrisiken verfügen.

2.      Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 in der durch die Richtlinie 2009/136 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7, 8, 11 und von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen die zentralisierte Bearbeitung von Ersuchen um Zugang zu von den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherten Daten, die von der Polizei im Rahmen der Ermittlung und Verfolgung schwerer Straftaten gestellt werden, einem Polizeibeamten obliegt, der von einer innerhalb der Polizei eingerichteten Einheit, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben über einen gewissen Grad an Autonomie verfügt, unterstützt wird und dessen Entscheidungen später gerichtlich überprüft werden können.

3.      Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es dem entgegensteht, dass ein nationales Gericht die Wirkungen einer ihm nach nationalem Recht in Bezug auf nationale Rechtsvorschriften, die den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorschreiben, obliegenden Ungültigerklärung wegen Unvereinbarkeit dieser Rechtsvorschriften mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 in der durch die Richtlinie 2009/136 geänderten Fassung im Licht der Charta der Grundrechte zeitlich begrenzt. Die Zulässigkeit der durch eine solche Vorratsspeicherung erlangten Beweismittel unterliegt nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der Beachtung u. a. der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität dem nationalen Recht.

https://tinyurl.com/37rfajfd

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - OLG Hamburg 27.1.2022 – 7 W 9/22 „Recht zum Gegenschlag“ kann Veröffentlichung eines Brieffaksimiles rechtfertigen

https://dejure.org/2022,1563

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - BPatG 8.12.2021 – 29 W (pat) 24/19 Ortsbezeichnung als Marke für Verlage

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2018 015 088.4

hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 8. Dezember 2021 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Lachenmayr-Nikolaou und die Richterin Seyfarth

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/2p838t4v

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - BPatG 19.1.2022 – 25 W (pat) 43/19 Kostenentscheidung in Widerspruchsverfahren

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2014 072 657

(hier: Kostenantrag)

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 19. Januar 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen

beschlossen:

Der Antrag der Inhaberin der angegriffenen Marke, der Widersprechenden die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/2p953223

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) - BPatG 7.2.2022 – 26 W (pat) 67/20 Eintragungsfähigkeit der Marke CAMBON

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die international registrierte Marke IR 1 295 249

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 7. Februar 2022 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge, des Richters Dr. von Hartz und der Richterin kraft Auftrags Dr. Rupp-Swienty

beschlossen:

Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 3 – Internationale Markenregistrierung – des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 8. Februar 2018 und vom 24. September 2020 werden aufgehoben.

https://tinyurl.com/42zeebkf

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - BGH 19.1.2022 – VIII ZR 196/21 Mietabsenkungen durch Inkassodienstleister

BGB §§ 134, 398, 556d Abs. 1, 2 Satz 5 bis 7, § 556g [aF] Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz1; RDG § 2 Abs. 2 Satz 1 [aF], §§ 3, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).

BGH, Urteil vom 19. Januar 2022 - VIII ZR 196/21 - LG Berlin

AG Berlin-Mitte

https://tinyurl.com/e8ks9eyv

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - OLG Frankfurt a.M. 10.2.2022 – 6 U 161/15 Abgabe kostenloser Arzneimittelmuster an Apotheker

https://dejure.org/2022,4472

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - OLG Hamburg 22.11.2021 – 3 U 46/21 L-Theanin in Getränken ist neuartiges Lebensmittel

https://dejure.org/2021,58057

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - OLG Frankfurt a.M. 17.2.2022 – 6 U 202/20 Zum Zweitmarkenirrtum im Uhrenmarkt

https://dejure.org/2022,5794

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - LG München I 20.1.2022 – 3 O 17493/20 Dynamische Einbindung von Google Fonts in Webseite ohne Einwilligung unzulässig

https://dejure.org/2022,1129

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - OLG Dresden 10.3.2022 – 4 W 94/22 Verbreitung ungeprüfter Behauptungen Dritter als unzulässige Verdachtsberichterstattung

https://dejure.org/2022,5799

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - LG Köln 25.2.2022 – 14 O 252/19 Rückabwicklung ausgeschütteter GEMA-Verlegeranteile (Eva Vonau)

https://dejure.org/2022,4946

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - OLG Düsseldorf 24.2.2022 – 20 U 254/20 Bearbeitung des „Düsseldorfer Radschlägers“ (Christian Schwarz)

https://dejure.org/2022,3420

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - BPatG 11.11.2021 – 11 W (pat) 5/21 Künstliche Intelligenz ist kein Erfinder (Friedrich Albrecht)

Leitsatz: 

Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG kann nur eine natürliche Person sein. Für eine richterliche Rechtsfortbildung mit dem Ziel, auch eine künstliche Intelligenz (KI) als Erfinder benennen zu können, besteht mangels Gesetzeslücke kein Raum. Die Regelung des § 37 Abs. 1 PatG hat die Anerkennung der „Erfinderehre“ im Blick, die einer KI gerade nicht zukommt.

https://tinyurl.com/yc5uhs33

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) - BPatG 7.3.2022 – 29 W (pat) 579/20 Wortzeichen „MILLENNIUM“ ist unterscheidungskräftig (Martin Marz)

BESCHLUSS

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2020 106 766.2

hat der 29. Senat (Markenbeschwerdesenat) des Bundespatentgerichts im schriftlichen Verfahren am 7. März 2022 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Seyfarth

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 28 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 10. September 2020 aufgehoben.

https://tinyurl.com/4ch96ee7

GRUR Prax 10/2022(18. Mai 2022) ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR-Prax_10_2022_Inhaltsverzeichnis.pdf

GRUR Prax 9/2022(4. Mai 2022) ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR-Prax_09_2022_Inhaltsverzeichnis.pdf

GRUR RR 05/2022 - OLG Stuttgart 3.2.2022 – 2 U 117/20 Glaubhaftmachung der erheblichen Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage bei Streitwertbegünstigungsantrag eines Verbraucherverbands – notleidender Verbraucherschutzverband

https://dejure.org/2022,3152

GRUR RR 05/2022 - LG Köln 6.1.2022 – 14 O 38/19 Unzulässige Vervielfältigung einer Software durch Debugging – Automatisierungssoftware

https://dejure.org/2022,587

GRUR RR 05/2022 - LG Düsseldorf 18.11.2021 – 4b O 26/20 Zweckangaben im Verfahrensanspruch – Beschichtungsverfahren

https://dejure.org/2021,56811

GRUR RR 05/2022 - OLG Dresden 24.9.2021 – 14 U 156/21 Werbung für Nahrungsergänzungsmittel zur Steigerung der männlichen Sexualkraft – Liebesfeuerwerk

https://dejure.org/2021,51084

GRUR RR 05/2022 - OLG Frankfurt a.M. 12.1.2022 – 6 W 106/21 Natürliche Handlungseinheit bei Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Unterlassungspflichten – bezahlte Kundenrezensionen

https://dejure.org/2022,1540

GRUR RR 05/2022 - OLG Düsseldorf 18.5.2021 – 20 U 63/19 Gewinnabschöpfungsanspruch bei intransparenter Strom- und Gaspreiserhöhung – Sonderkundenpreise

https://dejure.org/2021,19894

GRUR RR 05/2022 - OLG Nürnberg 15.2.2022 – 3 U 2794/21 Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen – Bewegte Medizin

https://dejure.org/2022,4125

GRUR RR 05/2022 - OLG Düsseldorf 13.1.2022 – 2 U 26/21 Internationale Zuständigkeit bei Vindikationsklagen – Schienentransportsystem

https://dejure.org/2022,9835

GRUR-RR 05/2022 ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR-RR_05_2022_Inhaltsverzeichnis.pdf

GRUR-Int 05/2022 ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR-International_05_2022_Inhaltsverzeichnis.pdf

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - BVerwG 28.10.2021 – 10 C 5/20 Informationszugang in Bezug auf Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Bundesrechnungshofs – Informationsbegehren von Presseangehörigen

Leitsätze:

1. § 96 Abs. 4 BHO regelt Informationszugangsansprüche gegen den Bundesrechnungshof in Bezug auf dessen Prüfungs- und Beratungstätigkeit auch im Verhältnis zu Presseangehörigen abschließend.

2. Bei Informationsbegehren von Presseangehörigen ist das dem Bundesrechnungshof in § 96 Abs. 4 Satz 1 BHO eröffnete Ermessen grundsätzlich auf null reduziert, sofern nicht im Einzelfall ein überwiegendes privates oder öffentliches Vertraulichkeitsinteresse dem Informationszugang entgegensteht.

3. Abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse im Sinne von § 96 Abs. 4 Satz 1 BHO sind neben abschließenden Prüfungsmitteilungen nach § 35 PO-BRH insbesondere auch Prüfungsmitteilungen nach § 31 PO-BRH, sofern sie ihrem Inhalt nach abschließenden Charakter haben.

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - LG Berlin 2.11.2021 – 15 O 551/19 Zulässige künstlerische Auseinandersetzung mit einem übernommenen Werk – The Unknowable

https://dejure.org/2021,60323

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - BGH 22.3.2022 – X ZB 15/19 Gegenstandswert in einem den Rechtsbestand eines Patents betreffenden Rechtsbeschwerdeverfahren – Druckmaterialbehälter

Druckmaterialbehälter

RVG § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2

Für die Festsetzung des Gegenstandswerts in einem den Rechtsbestand eines Patents betreffenden Rechtsbeschwerdeverfahren kann nicht ohne weiteres der Streitwert eines Verletzungsrechtsstreits herangezogen werden, der auf ein Patent gestützt war, das die Priorität derselben Anmeldung in Anspruch nimmt wie das Streitpatent.

BGH, Beschluss vom 22. März 2022 - X ZB 15/19 - Bundespatentgericht

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. März 2022 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher als Einzelrichter

beschlossen:

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

https://tinyurl.com/mr4xemsu

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - BGH 18.11.2021 – RiZ 5/20 Anfechtung der Heranziehung eines Richters zur Ausbildung – Patentanwaltsausbildung

RiZ 5/20 

Verkündet am: 
18. November 2021
Heinekamp
Amtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle

in dem Prüfungsverfahren

wegen  Heranziehung zu einer Nebentätigkeit und Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht

Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat auf die mündliche Verhandlung vom 18. November 2021 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Pamp, den Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Karczewski, die Richterinnen am Bundesgerichtshof Dr. Menges, Harsdorf-Gebhardt und den Richter am Bundesgerichtshof Gericke

für Recht erkannt:

Die Anträge werden zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.

Von Rechts wegen

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - BGH 22.2.2022 – VI ZR 1175/20 Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung – Traumfrau gesucht

BGB § 823 Abs. 1 Ah, F; GG Art. 5

Zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (hier: Pressebericht über bevorstehende Hauptverhandlung im Strafverfahren).

BGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20 - OLG Köln

 LG Köln

https://tinyurl.com/22zzcpjf

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - BGH 24.2.2022 – I ZR 128/21 Anspruchsberechtigung als Mitbewerber bei nachhaltig betriebener Geschäftstätigkeit – Zweitmarkt für Lebensversicherungen II

Zweitmarkt für Lebensversicherungen II

UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 3 Nr. 1 nF

a) Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG nF ist die Anspruchsberechtigung von Mitbewerbern zusätzlich zu dem Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses davon abhängig, dass sie in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. Damit soll Missbrauchsmöglichkeiten vorgebeugt werden, die sich aus einer nur pro forma, aber nicht ernsthaft und nachhaltig betriebenen Geschäftstätigkeit ergeben und sich durch ein Missverhältnis der Abmahntätigkeit zur sonstigen Geschäftstätigkeit auszeichnen können.

b) Für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses genügt es, dass das Wettbewerbsverhältnis erst durch die beanstandete Wettbewerbshandlung begründet worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. April 2014 - I ZR 43/13, GRUR 2014, 1114 Rn. 30 = WRP 2014, 1307 - nickelfrei).

BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 128/21 - OLG Nürnberg

 LG Nürnberg-Fürth

https://tinyurl.com/4ybjazdj

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - BPatG 15.12.2021 – 29 W (pat) 572/19 Fehlende Markenfähigkeit eines abstrakt-variablen Zeichens – Weißes k auf rotem Grund

Leitsatz

Aktenzeichen: 29 W (pat) 572/19

Entscheidungsdatum: 15. Dezember 2021

Rechtsbeschwerde zugelassen: nein

Normen: §§ 32 Abs. 2, 33, 36 Abs. 1, 37 Abs. 1, 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 MarkenG, §§ 6 Nr. 7, 6b, 12a MarkenV

Weißes k auf rotem Grund

Einem als „sonstige Marke“ angemeldeten Zeichen, das aus einem in weißer Schrift gehaltenen Buchstaben „k“ in roter - HKS (Z) 13 -, nicht formgebundener Umgebung besteht, fehlt wegen der Unbestimmtheit der Umgebungsfläche als „variabler Marke“ die Markenfähigkeit.

Die Anmeldung ist gemäß §§ 37 Abs. 1, 3 Abs. 1 MarkenG zurückzuweisen.

https://tinyurl.com/2p94b47t

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - BPatG 3.2.2022 – 30 W (pat) 511/20 Veränderung des kennzeichnenden Charakters durch Zusatz – EM blond/EM

Leitsatz

Aktenzeichen: 30 W (pat) 511/20

Entscheidungsdatum: 3. Februar 2022

Rechtsbeschwerde zugelassen: nein

Normen: MarkenG § 26 Abs. 3, § 106a

EM blond/EM

Wird eine Individualmarke mit einem Zusatz (hier: „QUALITY CERTIFIED“) verwendet, der unter Berücksichtigung der gesamten Produktaufmachung den Eindruck erweckt, es handle sich um eine Zweitkennzeichnung mit der Gewährleistungsmarke eines Zertifizierers des betreffenden Produkts, so stellt dies eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marke dar.

https://tinyurl.com/mr3b8wxv

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) - OLG Düsseldorf 23.3.2022 – 15 W 14/21 Patentrechtliches Besichtigungsverfahren während eines laufenden Vergabeverfahrens – Waffenverschlusssystem

https://dejure.org/2022,9785

GRUR 10/2022 (14. Mai 2022) ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR_2022_10_Inhaltsverzeichnis_02.pdf