Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Wednesday, August 29, 2018

GRUR Int 7/2018 - EuGH 20.12.2017 – C-397/16 und C-435/16 Auslegung der gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtlichen Reparaturklausel aus Art. 110 Abs. 1 GGV – Acacia




URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)

20. Dezember 2017(*)

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EG) Nr. 6/2002 – Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Art. 110 Abs. 1 – Fehlender Schutz – Sogenannte ‚Reparaturklausel‘ – Begriff ‚Bauelement eines komplexen Erzeugnisses‘ – Reparatur des komplexen Erzeugnisses, um diesem wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen – Maßnahmen, die der Benutzer ergreifen muss, um sich auf die ‚Reparaturklausel‘ berufen zu können – Nachgebaute Autofelge, die mit dem Originalfelgenmodell identisch ist“

In den verbundenen Rechtssachen C-397/16 und C-435/16

betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Corte d’appello di Milano (Berufungsgericht Mailand, Italien) und vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidungen vom 15. und vom 2. Juni 2016, beim Gerichtshof eingegangen am 18. Juli und am 4. August 2016, in den Verfahren

Acacia Srl

gegen

Pneusgarda Srl, in Konkurs,
Audi AG (C-397/16)

und

Acacia Srl,
Rolando D’Amato

gegen

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (C-435/16)

erlässt ...

https://bit.ly/2wnAI5Q

GRUR Int 7/2018 ist online


http://www.grur.org/uploads/media/GRUR-Int_2018_07_Inhalt_fertig.pdf

GRUR Int 7/2018 - EuGH 20.12.2017 – C-291/16 Einfuhr von Parallelmarken in Fällen mit Gesamterscheinungsbild – Schweppes



URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)

20. Dezember 2017(*)

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Marken – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 7 Abs. 1 – Erschöpfung des Rechts aus der Marke – Parallelmarken – Übertragung von Marken in einem Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Geschäftsstrategie, die nach der Übertragung bewusst ein einheitliches Gesamterscheinungsbild der Marke fördert – Voneinander unabhängige Inhaber, die aber enge geschäftliche und wirtschaftliche Beziehungen haben“

In der Rechtssache C‑291/16

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Juzgado de lo Mercantil n° 8 de Barcelona (Handelsgericht Nr. 8 von Barcelona, Spanien) mit Entscheidung vom 17. Mai 2016, beim Gerichtshof eingegangen am 23. Mai 2016, in dem Verfahren

Schweppes SA

gegen

Red Paralela SL,

Red Paralela BCN SL, vormals Carbòniques Montaner SL,

Beteiligte:

Orangina Schweppes Holding BV,

Schweppes International Ltd,

Exclusivas Ramírez SL

erlässt ...

https://bit.ly/2Nr1eSz

Wednesday, August 8, 2018

GRUR 7/2018 - OLG Hamburg 22.3.18 – 3 U 250/16 Beschränkung des Plattformvertriebs bei selektivem Vertriebssystem für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika – Aloe2GO




https://bit.ly/2v1rdJd

GRUR 7/2018 - EuGH 14.3.18 – C-557/16 Prüfung der Unterlagenschutzfrist des Referenzarzneimittels im dezentrali- sierten Genehmigungsverfahren – Astellas Pharma/Helm

Turn off for: German


URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)


14. März 2018(*)


„Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2001/83/EG – Humanarzneimittel – Art. 28 und 29 – Dezentralisiertes Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels – Art. 10 – Generikum – Unterlagenschutzfrist des Referenzarzneimittels – Befugnis der zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten, den Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist festzulegen – Befugnis der Gerichte der betroffenen Mitgliedstaaten, die Festlegung des Zeitpunkts des Beginns der Schutzfrist zu überprüfen – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47“


In der Rechtssache C-557/16


betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Korkein hallinto-oikeus (Oberster Verwaltungsgerichtshof, Finnland) mit Entscheidung vom 31. Oktober 2016, beim Gerichtshof eingegangen am 4. November 2016, in dem Verfahren auf Betreiben von


Astellas Pharma GmbH,


Beteiligte:


Helm AG,


Lääkealan turvallisuus- ja kehittämiskeskus (Fimea),


erlässt


https://bit.ly/2K0wxkF

GRUR 7/2018 - BGH 29.3.18 – I ZR 243/14 Kein „direkter“ Verkauf an Endverbraucher – Bio-Gewürze II

UWG § 3a; Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Art. 28 Abs. 2; Öko-Landbaugesetz § 3 Abs. 2

Eine direkte Abgabe von Erzeugnissen im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 durch Unternehmer an Endverbraucher oder -nutzer im Sinne von § 3 Abs. 2 Öko-Landbaugesetz setzt voraus, dass die Abgabe unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers oder -nutzers erfolgt.


BGH, Urteil vom 29. März 2018 - I ZR 243/14 - OLG Frankfurt am Main, LG Fulda


https://bit.ly/2uT2qqG

GRUR 7/2018 - OLG Saarbrücken 7.3.18 – 1 U 17/17 Verstoß gegen das Nichtrauchergesetz des Saarlands – Rauchverbot in Gaststätten



https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%C3%BCnchen&Datum=15.03.2018&Aktenzeichen=6%20U%201741/17

GRUR 7/2018 - BGH 15.2.18 – I ZR 243/16 Vorliegen einer Überraschungsentscheidung – Gewohnt gute Qualität




ZPO §§ 139, 286 A; UWG § 4 Nr. 3


a) Ein Rechtsmittelführer, der die Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO geltend macht, muss darlegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Er ist dabei grundsätzlich nicht gehindert, sein bisheriges Vorbringen zu ändern und insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen. Eine durch Änderungen etwa entstehende Widersprüchlichkeit in seinem Vortrag ist allein im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen. 


b) Eine "gute und professionelle Beratung" und ein "Service in gewohnt guter Qualität" sind keine besonderen Merkmale einer Dienstleistung und daher nicht geeignet, die wettbewerbliche Eigenart einer Dienstleistung zu begründen. 


BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 243/16 - OLG Naumburg, LG Stendal


https://bit.ly/2LsJvx4

GRUR 7/2018 - BGH 22.3.18 – VII ZR 72/17 Einordnung eines Vertrags über Platzierung von Werbemaßnahmen als Werkvertrag – elektronische Werbeanzeige




Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 2018 durch den Richter Dr. Kartzke und die Richterinnen Graßnack, Sacher, Borris und Dr. Brenneisen


für Recht erkannt:


Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 1. März 2017 - 1 S 87/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.


Von Rechts wegen


https://bit.ly/2LKNJPQ

GRUR 7/2018 - BGH 27.2.18 – VI ZR 86/16 Erforderliche Verbreitung von Lichtbildern mit Personenbildnissen zu Zwe- cken der Rechtsverteidigung – Kindeswohlgefährdung


  BGB §§ 1004, 823 Abs. 2 (Bf.); KUG § 22

Die Grundsätze über das fehlende Rechtsschutzbedürfnis von gesonderten Ehrenschutzklagen gegen Parteivorbringen in zivilgerichtlichen Verfahren können für Abwehransprüche gegen die Vorlage von Personen zeigenden Lichtbildern zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Ansatz entsprechend herangezogen werden. Dabei ist der besonderen Bedeutung des Rechts am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Rechnung zu tragen und für Bilder aus dem Bereich der Privatsphäre ein besonders enger sachlicher Bezug zum Ausgangsverfahren zu fordern. Über etwaige Beweisverwertungsverbote ist grundsätzlich
im Ausgangsverfahren zu entscheiden (Weiterführung von Senat, Urteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 996).


BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 86/16 - OLG Düsseldorf,  LG Kleve


https://bit.ly/2K2b6Qe

Sunday, August 5, 2018

GRUR 7/2018 - EuGH 10.4.18 – C-320/16 Ahndung rechtswidriger Ausübung von Beförderungstätigkeiten ohne Mitteilung an Kommission – Uber France vs. Nabil Bensalem

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)

10. April 2018(*)


„Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehrsdienstleistungen – Richtlinie 2006/123/EG – Dienstleistungen im Binnenmarkt – Richtlinie 98/34/EG – Dienste der Informationsgesellschaft – Vorschrift betreffend Dienste der Informationsgesellschaft – Begriff – Vermittlungsdienst, der es mittels einer Smartphone-Applikation ermöglicht, gegen Entgelt eine Verbindung zwischen nicht berufsmäßigen Fahrern, die ihr eigenes Fahrzeug benutzen, und Personen herzustellen, die eine Fahrt im innerstädtischen Bereich unternehmen möchten – Strafrechtliche Sanktionen“

In der Rechtssache C‑320/16

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Tribunal de grande instance de Lille (Regionalgericht Lille, Frankreich) mit Entscheidung vom 17. März 2016, beim Gerichtshof eingegangen am 6. Juni 2016, in dem Strafverfahren gegen


Uber France SAS,


Beteiligter:


Nabil Bensalem,


erlässt


https://bit.ly/2mM4OLf

GRUR 7/2018 - EuGH 17.5.18 – C-642/16 Markenerschöpfung durch Überkleben eines Medizinprodukts – Junek Europ-Vertrieb/Lohmann & Rauscher International [Debrisoft]




URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer)


17. Mai 2018(*)


„Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Markenrecht – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 13 – Erschöpfung des Rechts aus der Marke – Parallelimport – Umpacken der mit der Marke versehenen Ware – Neuetikettierung – Für Medizinprodukte geltende Voraussetzungen“


In der Rechtssache C-642/16


betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidung vom 6. Oktober 2015, beim Gerichtshof eingegangen am 14. Dezember 2016, in dem Verfahren


Junek Europ-Vertrieb GmbH

v

Lohmann & Rauscher International GmbH & Co. KG


https://bit.ly/2uWIgvJ
  

GRUR 7/2018 - BPatG 23.11.17 – 30 W (pat) 803/15 Design-Nichtigkeitssache: Schutzgegenstand und einheitliche Erscheinungsform eines Designs – Sportbrille

Design-Nichtigkeitssache: Bei einem Einzeldesign kann ein abstrakter Hell-/Dunkelkontrast ohne Festlegung auf konkrete Farbtöne ein hinreichend bestimmtes Merkmal des beanspruchten Gegenstandes bilden.


https://bit.ly/2vcj2ch

GRUR RR 7/2018 - LG Mannheim 10.11.2017 – 7 O 28/16 Patentverletzung: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand


Urteil | Patentverletzung: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen Ansprüche des SEP-Patentinhabers wegen Nichteinhaltung von FRAND-Verfahrensobliegenheiten im Rahmen von Lizenzverhandlungen | § 9 S 2 Nr 1 PatG, § 139 Abs 1 PatG, § 140a Abs 1 PatG, § 140a Abs 3 PatG, Art 102 Abs 1 AEUV, ...


http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE204942018
  

GRUR RR 7/2018 - OLG Köln 13.4.2018 – 6 U 131/17 Schadensschätzung bei Creative-Commons-Lizenzen – Speicherstadt

Urteil | Wird ein Lichtbild, das unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz „Attribution Share 3.0 Unported“ kostenfrei lizenziert wird, unter Verletzung der Lizenzbedingungen wegen fehlender Urheberbenennung und fehlender Verlinkung auf die Lizenzbedingungen öffentlich zugänglich gemacht, kann auch die Schätzung eines Mindestschadens im Wege der Lizenzanalogie ausscheiden, wenn der Fotograf keine sonstige Lizenzierungspraxis darlegt und keine Verlinkung auf seine eigene Internetseite begehrt. | § 13 UrhG, § 97 Abs 2 S 3 UrhG, § 287 ZPO, § 14 BGB, § 305 Abs 2 BGB, ...

http://connect.juris.de/jportal/prev/JURE180008984

Saturday, August 4, 2018

GRUR RR 7/2018 - EuGH 24.1.2018 – C-634/16 P Berücksichtigung von Beweismitteln im EU-Marken-Nichtigkeitsverfahren – FITNESS



URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer)

24. Januar 2018(*)

„Rechtsmittel – Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Wortmarke FITNESS – Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung“

In der Rechtssache C‑634/16 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 7. Dezember 2016,

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch M. Rajh als Bevollmächtigte,

Rechtsmittelführer,

andere Partei des Verfahrens:

European Food SA mit Sitz in Drăgănești (Rumänien), Prozessbevollmächtigte: I. Speciac, avocat,

Klägerin im ersten Rechtszug,

Société des produits Nestlé SA mit Sitz in Vevey (Schweiz), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen A. Jaeger-Lenz und S. Cobet-Nüse sowie Rechtsanwalt A. Lambrecht,

Streithelferin im ersten Rechtszug

https://bit.ly/2LUDY1G 

GRUR-RR 7/2018 ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR-RR_2018_07_Inhalt_fertig.pdf

GRUR RR 7/2018 - OLG Hamburg 1.3.2018 – 3 U 167/15 Werktitelschutz für im Verkehr durchgesetzte Bezeichnung einer Nachrichtensendung – Werktitel Tagesschau


Urteil | 1. Die Bezeichnung "Tagesschau" für eine Nachrichtensendung ist als Werktitel von hinreichender Unterscheidungskraft und schon deshalb nicht freihaltebedürftig, weil es sich um eine im Verkehr durchgesetzte Bezeichnung handelt. Dem Werktitel "Tagesschau" kommt eine durch Benutzung erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft zu.

2. Das an die Allgemeinheit gerichtete Angebot einer Nachrichtensendung mit dem Titel "Tagesschau" stellt kein hoheitliches oder öffentlich-rechtliches Handeln, sondern ein solches im geschäftlichen Verkehr dar, das im Wettbewerb mit privaten Anbietern von Nachrichten- und Informationsdienstleistungen steht.

3. Die Benutzung der Bezeichnung "Tagesumschau" für ein Nachrichten- und Informationsdienstleistungsportal im Internet erfolgt innerhalb der Internetadresse "www.tagesumschau.de" nach den Umständen des Einzelfalls titelmäßig, nicht aber markenmäßig. Der Zusatz "Einfach Schneller Informiert" wird vom angesprochenen Verkehr nicht als Bestandteil des Titels aufgefasst, sondern als eine auf die angebotenen Informations- und Nachrichtendienstleistungen bezogene beschreibende Sachangabe bzw. eine Anpreisung allgemeiner Art.

4. Zwischen den Werktiteln "Tagesschau" und "Tagesumschau" besteht unter den konkreten Umständen des Einzelfalls Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne. Der Verkehr, dem bewusst ist, dass es Kooperationen im Nachrichtenbereich gibt, diese aber nicht im Einzelnen kennt, geht unter diesen Umständen insbesondere aufgrund der erheblich gesteigerten Bekanntheit des Werktitels "Tagesschau" und der Ähnlichkeit der jeweils unter "Tagesschau" und "www.tagesumschau.de" dargebotenen und/oder abrufbaren Nachrichten und Informationen jedenfalls davon aus, dass zwischen den Anbietern der "Tagesschau" und dem Betreiber der Internetseite "www.tagesumschau.de" organisatorische und/oder wirtschaftliche Verbindungen bestehen. | § 4 MarkenG, § 5 Abs 1 MarkenG, § 5 Abs 3 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 3 MarkenG, ...

http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE209942018

Friday, August 3, 2018

GRUR RR 7/2018 - BPatG 7.12.2017 – 27 W (pat) 71/16 Unterscheidungskraft einer Wortfolge für Werbung – WIRTSCHAFT IST GESELLSCHAFT (Ls.)

Zur Frage der Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis der Wortfolge „WIRTSCHAFT IST GESELLSCHAFT“

BESCHLUSS
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2013 032 564.8

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 7. Dezember 2017 durch die
Richterin Lachenmayr-Nikolaou als Vorsitzende, den Richter Paetzold und den Richter Dr. Himmelmann

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 41, vom 3. Juli 2014 und vom 3. Dezember 2015 aufgehoben, soweit die Anmeldung in Bezug auf die nachfolgend genannten Dienstleistungen zurückgewiesen worden ist:

Klasse 35: Werbung, insbesondere Veröffentlichung von Anzeigen Dritter; Erfassung, Zusammenstellung, Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken; Vermittlung von Verträgen für Dritte.

Klasse 36: Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; lmmobilienwesen;

Klasse 42: Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software einschließlich Entwurf und Entwicklung von Datenbanken; Zurverfügungstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Software und nicht herunterladbaren Datenbanken; Software as a Service (SaaS);

Klasse 45: Juristische Dienstleistungen, insbesondere Verwaltung und Verwertung von Urheber- und gewerblichen Schutzrechten.


https://bit.ly/2KhNmrm

GRUR RR 7/2018 - OLG Köln 29.11.2017 – 6 U 50/17 Irreführende Produktaufmachung für Lebensmittel – Grilled Steaks-Kartoffelsnacks



Urteil Irreführende Produktaufmachung eines Lebensmittels: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes; Bewerbung eines Kartoffelsnackproduktes unter der Bezeichnung "BULL'S HEAD Grilled Steak" und mit Abbildungen tatsächlich nicht vorhandener Fleischzutat | § 3 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 Nr 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, Art 7 Abs 1 Buchst a EUV 1169/2011, ...


http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE518102018

GRUR RR 07/2018 - OLG Düsseldorf 21.12.2017 – I-20 U 77/17 Sonderkündigung des Telekommunikationsvertrags bei Umzügen – Sonderkündigungsrecht bei Umzug



Urteil Wettbewerbsverstoß: Kündigungsfristbeginn des Telekommunikationsdienstleistungsvertrags bei Wohnsitzwechsel | § 46 Abs 8 S 3 TKG, § 3 Abs 1 UWG


http://connect.juris.de/jportal/prev/JURE180002654


GRUR RR 7/2018 - OLG Koblenz 6.12.2017 – 9 U 347/17 Pflicht zur Grundpreisangabe in Anzeige für Kaffee-Fertigkapseln – Kaffeekapseln



Urteil Wettbewerbsverstoß: Bewerbung von Kaffeekapseln ohne Grundpreisangabe | § 2 Abs 1 S 1 PAngV, § 2 Abs 1 S 2 PAngV, § 3 UWG, § 3a UWG, Art 3 Abs 4 EGRL 6/98, ...


http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE518092018

GRUR RR 7/2018 - OLG München 8.2.2018 – 6 U 403/17 Informationsdefizit bei unklarer Benennung der von einer Rabattaktion umfassten Waren – 25`ter Geburtstagsrabatt



Urteil Unlauterer Wettbewerb: Vorenthalten von wesentlichen Informationen zu einer Rabattaktion eines Möbelhauses | § 5 Abs 5 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 1 UWG, § 5a Abs 4 UWG, § 6 Abs 1 Nr 3 TMG, ...


http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE521292018

GRUR RR 7/2018 - LG München I 11.12.2017 – 37 O 14236/17 Gezielte Behinderung durch Bekanntgabe von „Error Fares“ von Flugunternehmen – Error Fares

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Urteil 1. Animiert die Betreiberin eines Internetportals ihre Nutzer zur Buchung von "Error Fares" für Flugreisen, kann hierin eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern liegen.
2. Mit der Veröffentlichung und Verbreitung von Error Fares provoziert ein Internetportalbetreiber missbräuchliches Verhalten seiner Nutzer gegenüber der betroffenen Fluggesellschaft.
3. Bei der Frage der gezielten Behinderung durch "Error Fares" im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG fand Berücksichtigung, dass es nicht um vereinzelte Buchungen eines Error Fare ging, sondern die Portalbetreiberin als Markführerin im Bereich "Reiseschnäppchenportal" Millionen von Nutzern erreicht und über das Vorliegen Error Fares informiert, so dass es binnen weniger Stunden zu einer Vielzahl von Buchungen kam. | § 4 Nr 4 UWG


http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE211102018

GRUR RR 7/2018 - OLG Brandenburg 19.9.2017 – 6 U 19/17 Widerrufsbelehrung bei Kleinanzeigen-Portal – Kleinanzeigen (Ls.)


Urteil | Wettbewerbsverstoß im Internet: Informationspflicht des auf der Internetplattform "eBay-Kleinanzeigen" werbenden Unternehmers; Verlinkung auf EU-Online-Streitbeilegungsplattform | § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, Art 14 Abs 1 S 1 EUV 524/2013, ...


http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE255282017

GRUR RR 7/2018 - OLG Jena 27.9.2017 – 2 U 765/16 Beweislast beim Einwand manipulierter Spam-Mails – E-Mail-Header (Ls.)

Urteil Unzulässiger Versand von Werbe-E-Mails: Nachweis des Missbrauchs des E-Mail-Kontos und der Manipulation des E-Mail-Headers | § 7 Abs 1 UWG, § 7 Abs 2 Nr 3 UWG

http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE532072018

GRUR RR 7/2018 - OLG München 9.11.2017 – 29 U 4850/16 Verstoß gegen Zugabeverbot bei Werbung für ärztlichen Sehtest – Eignungscheck

OLG München 29. Zivilsenat | 29 U 4850/16

Urteil Wettbewerbsverstoß: Angebot eines kostenlosen "Eignungschecks" vor einer Augenlaseroperation | § 3a UWG, § 7 Abs 1 S 1 Nr 3 HeilMWerbG


http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE517762018

GRUR RR 7/2018 - KG 13.3.2018 – 5 U 97/15 Ausgabe von Gutscheinen bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel – 1 €-Gutschein

Urteil Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1 Euro-Gutscheins durch einen Apotheker bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel an einen Kunden | § 3a UWG, § 7 HeilMWerbG, § 78 AMG, § 1 AMPrV, § 3 AMPrV, ...

http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE566192018

GRUR RR 7/2018 - OLG Düsseldorf 21.2.2018 – VI-U (Kart) 20/17 Abgrenzung der Zuständigkeit der Kartellsenate – Kfz-Ersatzteile


Beschluss Berufung in bürgerlichem Rechtsstreit: Zuständigkeit für Klärung einer kartellrechtlichen Vorfrage; Bindungswirkung der Verweisung an ein Kartellgericht | § 87 S 2 GWB, § 91 S 2 GWB, § 281 ZPO

http://connect.juris.de/jportal/prev/JURE180005103

GRUR RR 7/2018 - OLG Köln 14.7.2017 – 6 U 199/16 Vorliegen einer Patentstreitsache – POC

Urteil Verweisung an das zuständige Patentgericht: Voraussetzungen einer Patentstreitsache | § 143 Abs 1 PatG, § 40 Abs 2 ZPO, § 261 Abs 3 ZPO, § 263 ZPO, § 281 Abs 1 ZPO, ...


http://connect.juris.de/jportal/prev/JURE170033411


GRUR RR 7/2018 - LG Hamburg 19.3.2018 – 327 O 321/17 Grenzen der Rückrufpflicht bei Unterlassungsgebot im Eilverfahren – Dialysekonzentrat


Beschluss 
1. Es liegt kein Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung in einer einstweiligen Verfügung vor, weil ein Antragsgegner bereits vertriebene Produkte nicht zurückgerufen hat, wenn sich diese bereits bei den Endabnehmern befinden, bei denen kein weiterer Vertrieb stattfindet.

2. Wenn die Abnehmer der Antragsgegnerin selbst keine Vertriebshandlungen vornehmen und es auch nicht ersichtlich ist, dass bei den Abnehmern eine Fortsetzung der Verletzungshandlung (hier Wettbewerbsverstöße) stattfindet, sind keine weiteren Erklärungen i.S. der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2018, 292, 294 - Produkte zur Wundversorgung) gegenüber den Abnehmern abzugeben.

3. Die Behauptung der Antragstellerin, dass die Gefahr bestehe, dass gegen das Verbot verstoßen werde, indem Anwender neue wettbewerbsverletzende Produkte von der Antragsgegnerin oder ihrer Schwestergesellschaft erhielten, ist bloße Spekulation und nicht geeignet, eine Verletzungshandlung oder einen fortdauernden Störungszustand darzulegen. 
| § 890 ZPO


http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE208102018