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Sunday, January 30, 2022
CR online 01/2022 - EuGH v. 2.12.2021 - C-484/20, EuGH: AGB-Klausel für Selbstzahlerpauschale bei fehlender Bankeinzugsermächtigung
GRUR Prax 01/2022(12. Januar 2022) - EuGH-Generalanwalt 2.12.2021 – C-319/20 Verbrauchschützer dürfen bei DS-GVO-Verstößen klagen (Jan Spittka)
GRUR Prax 01/2022(12. Januar 2022) - BPatG 30.9.2021 – 30 W (pat) 509/20 Fremdsprachiges ohne Unterscheidungskraft – GUSTUL ROMANIEI (Friedrich Albrecht)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2019 208 641.8
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 30. September 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Dr. Meiser und Merzbach
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
GRUR Prax 01/2022(12. Januar 2022) - BPatG 6.10.2021 – 26 W (pat) 559/18 Fehlende Unterscheidungskraft eines häufig verwendeten Slogans (Stephan Höfs)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2018 101 717.7
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. Oktober 2021 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
GRUR 01/2022 - BPatG 5.10.2021 – 3 Ni 31/19 Kein Rechtsschutzbedürfnis für rückwirkende Nichtigerklärung nach Ablauf des Patentschutzes – Stammzellengewinnung
Leitsatz
Aktenzeichen: 3 Ni 31/19
Entscheidungsdatum: 05.10.2021
Berufung am 12.11.2021 eingelegt
X ZR 110/21
Normen: § 84 Abs. 2 PatG, § 93 ZPO, §2 PatG.
1. Wurde einer Nichtigkeitsklage gegen ein Patent beklagtenseits nicht widersprochen und das Patent durch Verzicht oder Nichtzahlung der nächsten Jahresgebühr zum Erlöschen gebracht, ist die Klage abzuweisen, wenn seitens der Klagepartei ein Rechtsschutzbedürfnis für die rückwirkende Nichtigerklärung des Patents nicht geltend gemacht wird.
2. Eine analoge Anwendung des Rechtsgedankens des § 93 ZPO im Rahmen des § 84 Abs. 2 PatG scheidet für den Fall der vollständigen Klageabweisung aus.
3. Eine Kostentragungspflicht der beklagten Partei aus Billigkeitsgründen nach § 84 Abs. 2 Satz 2 letzter Hs. PatG kommt im Fall des fehlenden Widerspruchs gegen die Nichtigkeitsklage nur in Betracht, wenn die beklagte Partei, die aus dem Patent keine Rechte gegenüber der Klagepartei oder Dritten geltend gemacht hatte, vor Klageerhebung zur Einschränkung ihres Patents oder zum Verzicht auf dieses aufgefordert wurde. Dies gilt auch, wenn die Klagepartei geltend macht, dass die Anmeldung des Streitpatents im beanspruchten Umfang gegen ethische Grundsätze verstoße.
4. Ein Patent, das ein Verfahren zur embryonenerhaltenden Gewinnung pluripotenter embryonaler Stammzellen aus Blastocysten mit der Maßgabe beansprucht, dass die Entnahme die Lebensfähigkeit der Blastocysten nicht beeinträchtigt, ist nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PatG von der Patentierbarkeit ausgeschlossen (Anschluss an BGH GRUR 2013, 272 – Neurale Vorgängerzellen II).