Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Wednesday, October 28, 2020

CR online 10/2020 - LG Bonn v. 31.1.2020 - 17 O 323/19, LG Bonn: WhatsApp als verbreiteter Kommunikationskanal für rechtserhebliche Erklärungen

 https://dejure.org/2020,4281

CR online 10/2020 - OLG Hamm v. 28.5.2020 - 4 U 82/19, OLG Hamm: TK-Verbraucherschutz bei Betriebskostenumlage für Kabel-Anschluss im Mietvertrag

 https://dejure.org/2020,13459

CR online 10/2020 - EuGH v. 15.9.2020 - C-807/18 und C-39/19, EuGH: Unzulässige Bevorzugung von Datenverkehr kostenloser Anwendungen und Dienste in Paketabos

 Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union ist dahin auszulegen, dass Pakete, die Gegenstand von Vereinbarungen zwischen einem Anbieter von Internetzugangsdiensten und Endnutzern sind, wonach Letztere einen Tarif buchen können, der sie berechtigt, ein bestimmtes Datenvolumen uneingeschränkt zu nutzen, ohne dass die Nutzung bestimmter Anwendungen und Dienste, für die ein „Nulltarif“ gilt, angerechnet wird, und diese Anwendungen und Dienste weiterhin zu nutzen, nachdem das gebuchte Datenvolumen ausgeschöpft wurde, während die übrigen verfügbaren Anwendungen und Dienste blockiert oder verlangsamt werden,
–        mit Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit dessen Abs. 1 unvereinbar sind, da diese Pakete, Vereinbarungen und Blockierungs- oder Verlangsamungsmaßnahmen die Ausübung der Rechte der Endnutzer einschränken, und
–        mit Art. 3 Abs. 3 unvereinbar sind, da die Blockierungs- und Verlangsamungsmaßnahmen auf kommerziellen Erwägungen beruhen.

https://tinyurl.com/y2wxavp4

CR online 10/2020 - EuGH v. 3.9.2020 - C-539/19, EuGH: Automatische Umstellung aller Mobilfunkkunden auf regulierten Roamingtarif

 Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 6a und Art. 6e Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union in der durch die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass die Roaminganbieter ab dem 15. Juni 2017 verpflichtet waren, den u. a. in Art. 6a dieser Verordnung vorgesehenen regulierten Roamingtarif automatisch auf alle ihre Kunden anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob die Kunden zuvor einen regulierten Roamingtarif oder einen anderen Tarif als den regulierten Roamingtarif gewählt hatten, es sei denn, dass sie vor dem Stichtag des 15. Juni 2017 gemäß dem dafür in Art. 6e Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung vorgesehenen Verfahren ausdrücklich erklärt haben, dass sie einen solchen anderen Tarif nutzen möchten.

https://tinyurl.com/y6xl5nd4

CR online 10/2020 - OLG München v. 28.2.2020 - 8 U 5467/19, OLG München: Zahlungsauslösedienst als Zahlungsdienst und Zahlungsdienstleister

 https://dejure.org/2020,6474

CR online 10/2020 - OLG Köln v. 10.7.2020 - 6 U 237/19, OLG Köln: Irreführung durch “unsere Fachanwälte“ auf Kanzlei-Homepage

 https://dejure.org/2020,22587

CR online 10/2020 - LG Köln v. 24.6.2020 - 20 O 241/19, LG Köln: Weite Auslegung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

 https://dejure.org/2020,22859

CR online 10/2020 - OLG Hamburg v. 10.12.2019 - 15 U 90/19, OLG Hamburg: Unanwendbarkeit des § 13 TMG nebst DSGVO

 https://dejure.org/2019,51165

Der IP-Rechts-Berater 10/2020 - BGH v. 30.1.2020 - I ZR 40/17 / Seelig, Geert Johann, Zugangsgewährung zu Kfz-Teile-Daten für unabhängige Marktteilnehmer

 Ersatzteilinformation II

UWG § 3a; Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Art. 6; Verordnung (EG) Nr. 692/2008 Ziffer 2.1 Abs. 4 des Anhangs XIV; Verordnung (EU) Nr. 566/2011

a) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29. Juni 2007, S. 1) ist eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG.

 b) Ein Automobilhersteller, der potentiellen Nutzern auf seiner Website ein Informationsportal gegen Entgelt zur Verfügung stellt, auf dem mittels Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer nach Fahrzeugen gesucht und die Original-Ersatzteile ermittelt werden können, genügt seiner aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 folgenden Pflicht zur Gewährung eines uneingeschränkten und standardisierten Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen auf leicht und unverzüglich zugängliche Weise über das Internet mithilfe eines standardisierten Formats, auch wenn die Informationen nicht in elektronisch weiterverarbeitbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

 c) Das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorgesehene Diskriminierungsverbot ist nicht verletzt, wenn ein Automobilhersteller durch Einschaltung eines Informationsdienstleisters zugunsten von autorisierten Händlern und Reparaturbetrieben einen weiteren Informationskanal für den Vertrieb von Originalersatzteilen eröffnet, sofern über dieses Informationssystem nicht mehr oder bessere Informationen zugänglich sind, als unabhängige Marktteilnehmer über das Informationsportal des Automobilherstellers erlangen können.

BGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - I ZR 40/17 - OLG Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main

https://tinyurl.com/y2eoj94w

GRUR 10/2020 - OLG Düsseldorf 25.6.20 – I-2 U 51/19 Bankbürgschaft als Sicherheitsleistung für die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung – Vollziehungssicherheit

 https://dejure.org/2020,16821

GRUR 10/2020 - BGH 14.7.20 – X ZB 4/19 Vereinbarkeit des Beglaubigungserfordernisses mit Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – Druckstück

 Druckstück PatG §§ 35a, 34 Abs. 6; PatV § 14 Abs. 1 aF; GG Art. 14 Abs. 1 A, Art. 20 Abs. 3

 § 14 Abs. 1 PatV in der Fassung vom 11. Mai 2004 steht in Einklang mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG.

 BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - X ZB 4/19 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/yyytla28

GRUR 10/2020 - BGH 7.7.20 – X ZR 42/17 Anforderungen an Schadensersatzansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III

 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III

BGB § 823 Ai.

a) Erfolgt eine Schutzrechtsverwarnung teilweise zu Recht, geht sie aber ihrem Umfang nach über das hinaus, was der Rechtsinhaber berechtigterweise fordern kann, liegt darin kein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn das zu Unrecht beanstandete Verhalten vom Verwarnten nach den gesamten Umständen vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.

b) Soweit die an einen Abnehmer gerichtete Schutzrechtsverwarnung unberechtigt ist, liegt darin kein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers, wenn ihr insoweit die Eignung fehlt, dessen Geschäftstätigkeit zu beeinträchtigen.

BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 7. Juli 2020 - X ZR 42/17 - OLG Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main

https://tinyurl.com/yxh7h9tp

GRUR 10/2020 - OLG Frankfurt a. M. 9.4.20 – 16 U 218/18 Zulässigkeit eines Ärztebewertungsportals mit Basisdaten und Nutzerbewertungen – Arztbewertungsportal

 https://dejure.org/2020,8817

GRUR 10/2020 - BGH 23.7.20 – I ZR 143/19 EuGH-Vorlage zu Informationspflichten auf Lebensmittelverpackungen – Vitalis

 Knuspermüsli

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 2, Art. 33 Abs. 2 Unterabs. 2

 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 2 und Art. 33 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22. November 2011, S. 18; im Weiteren: Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 2 LMIV dahin auszulegen, dass diese Regelung allein für Lebensmittel gilt, bei denen eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist? 2. Falls Frage 1 zu verneinen ist: Meint die Wortfolge ""je 100 g"" in Art. 33 Abs. 2 Unterabs.

2 LMIV allein 100 Gramm des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs oder aber - zumindest auch - 100 Gramm des zubereiteten Lebensmittels?

BGH, Beschluss vom 23. Juli 2020 - I ZR 143/19 - OLG Hamm LG Bielefeld

https://tinyurl.com/yxjtyuwp

GRUR 10/2020 - OLG Köln 10.7.20 – 6 U 284/19 Werbung mit Produktabbildung und dort aufgedrucktem Zeichen der Stiftung Warentest – Testsiegerwerbung durch Produktabbildung

 https://dejure.org/2020,22249

GRUR 10/2020 - BGH 23.7.20 – I ZB 42/19 Schutzfähigkeit für Schokoladenwarenverpackung – Quadratische Tafelschokoladenverpackung II (m. Anm. Andreas Sattler, S. 1094)

 Quadratische Tafelschokoladenverpackung II
MarkenG § 3 Abs. 2 Nr. 3, § 54 Abs. 2

a) Aus § 54 Abs. 2 MarkenG geht nicht hervor, dass im Markenlöschungsverfahren eine Erweiterung des Streitgegenstands um weitere Löschungsgründe unzulässig ist. Ist bereits ein Löschungsverfahren anhängig und werden weitere Löschungsgründe geltend gemacht, werden diese vielm ehr unter den Voraussetzungen der entsprechend anwendbaren Regelung des § 263 ZPO Gegenstand des laufenden Verfahrens, ohne ein neues Löschungsverfahren in Gang zu setzen. Den nachgeschobenen Löschungsgründen muss daher auch nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen werden, um eine Löschung zu verhindern.

 b) Das Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG bezieht sich nicht nur auf die Form von Waren, die einen rein künstlerischen oder dekorativen Wert haben, sondern auch auf Warenformen, die außer einem bedeutenden ästhetischen Element auch wesentliche funktionelle Eigenschaften aufweisen.

c) Das Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG liegt vor, wenn aus objektiven und verläss lichen Gesichtspunkten hervorgeht, dass die Entscheidung der Verbraucher, die betreffende Ware zu kaufen, in hohem Maße dadurch bestimmt wird, dass die Form der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Es kommt nicht darauf an, ob die Form der Ware für den Markeninhaber einen besonderen wirtschaftlichen Wert hat, weil sie sich im Verkehr als Hinweis auf die Herkunft der Ware durchgesetzt hat.

d) Bei der Entscheidung, ob dieses Schutzhindernis vorliegt, ist die Verkehrsauffassung kein ents cheidender Faktor. Maßgeblich sind vielmehr Beurteilungskriterien, wie die Art der in Rede stehenden Warenkategorie, der künstlerische Wert der fraglichen Form, ihre Andersartigkeit im Vergleich zu anderen auf dem jeweiligen Markt allgemein genutzten Formen, ein bedeutender Preisunterschied gegenüber ähnlichen Produkten oder die Ausarbeitung einer Vermarktungsstrategie, die hauptsächlich die ästhetischen Eigenschaften der jeweiligen Ware herausstreicht.

BGH, Beschluss vom 23. Juli 2020 - I ZB 42/19 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/yxou3vrl

GRUR 10/2020 - BGH 28.5.20 – I ZR 129/19 Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei Urheberrechtsverstoß – Al Di Meola

 Verkündet am: 28. Mai 2020 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

in dem Rechtsstreit

 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 28. Mai 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Löffler, die Richterin Dr. Schwonke, den Richter Feddersen und die Richterin Dr. Schmaltz

für Recht erkannt:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 8 - vom 21. Juni 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg - Abteilung 18b - vom 10. November 2017 auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage vollumfänglich abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen

https://tinyurl.com/y6hw8hxo

GRUR 10/2020 - EuGH 8.9.20 – C-265/19 Angemessene Vergütung für „ausübende Künstler“ auch aus Nicht-EWRStaaten – RAAP/PPI ua

 Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums ist im Licht von Art. 4 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 des Vertrags der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über Darbietungen und Tonträger dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Mitgliedstaat im Rahmen der Umsetzung in das nationale Recht des in der Vorschrift enthaltenen Ausdrucks „ausübende Künstler“, mit dem die Künstler gemeint sind, die Anspruch auf die einzige angemessene Vergütung im Sinne der Vorschrift haben, die Künstler ausschließt, die die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört, und von diesem Ausschluss lediglich die Künstler ausnimmt, die ihren Wohnsitz im EWR haben oder sich dort aufhalten oder die ihren Beitrag zum Tonträger im EWR erbracht haben.

2.      Art. 15 Abs. 3 des Vertrags der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über Darbietungen und Tonträger und Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 sind beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts dahin auszulegen, dass von Drittstaaten gemäß Art. 15 Abs. 3 dieses Vertrags notifizierte Vorbehalte, die zur Folge haben, dass der in Art. 15 Abs. 1 des Vertrags vorgesehene Anspruch auf eine einzige angemessene Vergütung im Hoheitsgebiet dieser Staaten eingeschränkt wird, in der Europäischen Union bei Personen, die die Staatsangehörigkeit der betreffenden Drittstaaten besitzen, nicht zu Einschränkungen des in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 vorgesehenen Anspruchs führen, solche Einschränkungen aber unter der Voraussetzung, dass sie den Anforderungen von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entsprechen, vom Unionsgesetzgeber eingeführt werden können. Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 steht daher dem entgegen, dass ein Mitgliedstaat den Anspruch auf eine einzige angemessene Vergütung bei ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern, die die Staatsangehörigkeit solcher Drittstaaten besitzen, einschränkt.

3.      Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass der in ihm vorgesehene Anspruch auf eine einzige angemessene Vergütung in der Weise eingeschränkt wird, dass nur der Tonträgerhersteller eine Vergütung erhält, ohne sie mit dem ausübenden Künstler, der einen Beitrag zu dem Tonträger erbracht hat, teilen zu müssen.

https://tinyurl.com/yyhgxnb4

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - LG Nürnberg-Fürth 20.8.2020 - 19 O 9339/16 Zum Kartellschadenersatz beim Lkw-Kartell (Alexander Eufinger)

 https://dejure.org/2020,23963

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - BGH 14.7.2020 - KVZ 56/19 Zulassung der Rechtsbeschwerde zu Bestpreisklauseln (Jan Peter Heidenreich)

 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Juli 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Prof. Dr. Kirchhoff und Dr. Tolkmitt sowie die Richterinnen Dr. Picker und Dr. Linder

beschlossen:

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Juni 2019 wird zugelassen.

https://tinyurl.com/y49cu5wc

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - BGH 23.7.2020 - KVR 69/19 der Wahlfreiheit seiner Nutzer hinsichtlich der Datenverarbeitung Marktmachtmissbrauch durch Facebook wegen Beschränkung (Tobias Schubert)

 Facebook

GWB § 19 Abs. 1

a) Die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung setzt bei einem Konditionenmissbrauch nach § 19 Abs. 1 GWB nicht stets einen Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten (Verhaltenskausalität) voraus. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem Marktergebnis (Ergebniskausalität) kann genügen, wenn aufgrund der besonderen Marktbedingungen das Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens zu Marktergebnissen führt, die bei funktionierendem Wettbewerb nicht zu erwarten wären, und zudem das beanstandete Verhalten nicht nur eine Ausbeutung darstellt, sondern gleichzeitig auch geeignet ist, den Wettbewerb zu behindern.

b) Ein solcher kausaler Zusammenhang zwischen Marktbeherrschung und Marktergebnis kann bei zweiseitigen Plattformmärkten insbesondere dann gegeben sein, wenn die Ausbeutung auf der einen Marktseite durch den Intermediär zugleich geeignet ist, den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt sowie auf der anderen Marktseite zu beeinträchtigen.

 c) Bedingt sich der marktbeherrschende Betreiber eines sozialen Netzwerks in den Nutzungsbedingungen aus, dem Nutzer ein ""personalisiertes Erlebnis"" bereitzustellen, für dessen Inhalt personenbezogene Daten des Nutzers verwendet werden, die durch die Erfassung des Aufrufs von Internetseiten außerhalb des sozialen Netzwerks gewonnen werden, kann hierin die missbräuchliche Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung liegen.

BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19 - OLG Düsseldorf

https://tinyurl.com/y5kvafup

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - EuGH 16.7.2020 - C-606/18 P Befugnisse der EU-Kommission bei der Nachprüfung nach Kartellverstößen (Hermann Dück)

 Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden:

1.      Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.      Die Nexans France SAS und die Nexans SA tragen die Kosten.

https://tinyurl.com/y2enps84

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - OLG Stuttgart 6.8.2020 - 2 W 23/20 HWG-Verstoß bei kostenloser Abgabe von Brillen (Heike Blank)

 https://dejure.org/2020,23290

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - LG Hamburg 26.3.2020 - 327 O 212/19 Abgrenzung erlaubnisfreier Vermittlung fremder zu Erbringung eigener Rechtsdienstleistung (Florian Skupin)

 https://dejure.org/2020,7945

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - LG Frankfurt a. M. 17.4.2020 - 3-12 O 8/19 „Kein Kostenrisiko“ – Legal-Tech-Dienstleister verstößt gegen wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung (Florian Skupin)

 https://dejure.org/2020,9394

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - LG Saarbrücken 8.7.2020 - 7 HK O 7/20 Unzulässige Werbung für E-Zigaretten (Timon Ehmke)

 https://dejure.org/2020,22359

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - OLG Köln 26.6.2020 - 6 U 304/19 Mitteilung der Energiepreisänderung muss auch Änderung der Preisbestandteile enthalten (Malte Weitner)

 https://dejure.org/2020,18309

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - OLG Hamburg 2.7.2020 - 15 U 142/19 Keine Werbekennzeichnungspflicht für offensichtliches InfluencerMarketing (Alexander Hauch)

 https://dejure.org/2020,16935

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - OLG Schleswig 30.7.2020 - 6 U 49/19 Preisangabe unter gesonderter Ausweisung des Pfandes (Dennis Amschewitz)

 https://dejure.org/2020,21895

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - LG Köln 13.8.2020 - 14 O 77/19 Zulässiger Umfang eines Zitats im Rahmen der Schrankenbestimmungen (Diana Ettig)

 https://dejure.org/2020,24834

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - EuGH 2.7.2020 - C-265/19 Verpflichtung zur Inländerbehandlung ausübender Künstler (Ralf Kitzberger)

 1. Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen des High Court (oberstes Zivil- und Strafgericht, Irland) betrifft die Auslegung von Art. 8 der Richtlinie 2006/115/EG(2) in Verbindung mit den Art. 4 und 15 des am 20. Dezember 1996 in Genf angenommenen und mit dem Beschluss 2000/278/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigten Vertrags der Weltorganisation für geistiges Eigentum (im Folgenden: WIPO) über Darbietungen und Tonträger (im Folgenden: WPPT)(3).

2. Das vorlegende Gericht möchte mit seinen Fragen im Wesentlichen wissen, welche ausübenden Künstler (und Hersteller) nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ haben können. Die Fragen beziehen sich somit auf den Anwendungsbereich dieser Bestimmung, wobei die erste, die zweite und die dritte Frage sich in erster Linie auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Union und gegebenenfalls diejenigen der Mitgliedstaaten beziehen.

3. Das vorlegende Gericht möchte im Wesentlichen wissen, ob die in Art. 4 WPPT vorgesehene Verpflichtung zur Inländerbehandlung für Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 gilt, und im Rahmen der zweiten, der dritten und der vierten Frage, welchen Ermessensspielraum die Mitgliedstaaten in Bezug darauf haben, wem das in der Richtlinie genannte Recht auf eine einzige angemessene Vergütung zusteht, insbesondere, wenn der WPPT und das Rom-Abkommen Vorbehalte zulassen.

https://tinyurl.com/y4bamlme

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - BPatG 19.3.2020 - 35 W (pat) 14/18 Ohne Schätzungsgrundlage Gegenstandswert in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren höchstens 500.000 EUR (Johannes Graf Ballestrem)

 In Sachen
 …
wegen Löschung des Gebrauchsmusters … (hier: Kostenfestsetzungsverfahren) hat der 35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 19. März 2020 durch den Vorsitzenden Richter Metternich sowie den Richter Eisenrauch und die Richterin Bayer

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts vom 18. Juli 2018 dahingehend abgeändert, dass die durch die Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu erstattenden Kosten auf 5.793,00 € festgesetzt werden. Dieser Betrag ist ab dem 20. Februar 2018 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin zu 9/10 und die Antragsgegnerin zu 1/10.

https://tinyurl.com/y3gtyu4l

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - OLG München 30.7.2020 - 29 U 6389/19 Keine abstrakte Benutzungsfarbmarke für Lindt-Goldhasen (Mark Lerach)

 https://dejure.org/2020,22454

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - BPatG 11.3.2020 - 28 W (pat) 6/19 Nachträgliche Konkretisierung der Beschreibung einer Positionsmarke (Friedrich Albrecht)

 In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2017 019 352.1

 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 11. März 2020 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Kruppa und des Richters Hermann

 beschlossen:

 1. Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts vom 20. November 2018 wird aufgehoben.

2. Der Anmeldetag für das Zeichen 30 2017 019 352.1 ist auf den 3. August 2017 festzusetzen.

https://tinyurl.com/y2b732fx

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - BPatG 25.6.2020 - 30 W (pat) 531/18 Eintragungsfähigkeit schlagwortartiger Wortfolgen (Daniel Wolsing)

 In der Beschwerdesache

 betreffend die Markenanmeldung 30 2016 036 473.0

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 25. Juni 2020 unter Mitwirkung des Richters Merzbach als Vorsitzendem sowie des Richters Dr. Meiser und der Richterin Akintche

beschlossen:

Auf die Beschwerde des Anmelders wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 45 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 14. Februar 2018 aufgehoben.

https://tinyurl.com/yyuu33mf

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - BPatG 27.7.2020 - 26 W (pat) 552/17 Zergliederung einer Einwortmarke (Matthias Grob)

 In der Beschwerdesache

 betreffend die Marke 30 2015 207 340

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. Juli 2020 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz

beschlossen:

Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 24 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. Mai 2017 wird aufgehoben. Das Deutsche Patent- und Markenamt wird angewiesen, die Eintragung der angegriffenen Marke wegen des Widerspruchs aus der Marke 30 2014 008 138 zu löschen.

https://tinyurl.com/y36wg4hq

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - BPatG 10.8.2020 - 26 W (pat) 540/20 Markenstelle muss „Schwiegermonster“ erneut prüfen (Theresa Uhlenhut)

 In der Beschwerdesache

 betreffend die Markenanmeldung 30 2019 105 259.5

 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 10. August 2020 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz

 beschlossen:

1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 33 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 8. Januar 2020 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen.

2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet

https://tinyurl.com/y3hyghsm

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - LG Hannover 4.5.2020 - 18 O 50/16 Gebündelte Durchsetzung abgetretener Kartellschadensersatzforderungen verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz (Florian Skupin)

 https://dejure.org/2020,12575

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - VG Frankfurt a. M. 4.9.2020 - 5 L 2067/20.F Restaurant als Lebensmittelunternehmen im Sinne des § 40 I a LFGB (Mathis Breuer)

 https://dejure.org/2020,26509

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - LG Mannheim 4.9.2020 - 1 S 29/20 Elektronische DOCX-Dokumente können für Bearbeitung durch Gerichte trotz Verstoßes gegen ERVV geeignet sein (Rudolf Böckenholt)

 https://dejure.org/2020,26532

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - BGH 27.8.2020 - III ZB 30/20 Digitaler Nachlass (Zuhal Ayar)

 ZPO § 888 Abs. 1 Satz 1

 Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels (siehe BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17, BGHZ 219, 243), der die - ein soziales InternetNetzwerk betreibende - Schuldnerin verpflichtet, den Erben einer verstorbenen Teilnehmerin an dem Netzwerk Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der Erblasserin zu gewähren.

BGH, Beschluss vom 27. August 2020 - III ZB 30/20 - KG Berlin LG Berlin

https://tinyurl.com/y2mtb2eo

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Frankfurt a. M. 23.7.2020 - 6 U 91/19 Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs in vorformulierter Vertragsstrafenklausel unwirksam (Carsten Bildhäuser)

 https://dejure.org/2020,25083

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Frankfurt a. M. 6.12.2019 - 6 U 196/19 Wettbewerbsverstoß durch Bereithalten für Fahrgäste außerhalb gekennzeichneter Taxihalteplätze (Eckart Haag

 https://dejure.org/2019,56231

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Köln 26.6.2020 - 6 U 37/20 Unerlaubte Erbringung von Rechtsdienstleistung durch Prozessfinanzierer (Florian Skupin)

 https://dejure.org/2020,22627

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Frankfurt a. M. 17.8.2020 - 6 W 84/20 Irreführende Werbung mit Herstellung eines Industrieproduktes in Deutschland (Eckart Haag)

 https://dejure.org/2020,24722

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Frankfurt a. M. 31.8.2020 - 6 W 85/20 „Dual Use“-Produkte: Zweckbestimmung entscheidend (Susanne Grimm)

 https://dejure.org/2020,26318

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - EuGH 10.9.2020 - C 59/19 Wo klagen Wickie und die starken Männer? (Sascha Pres/Tobias Voßberg)

 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland])

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Internationale Zuständigkeit – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 1 und Art. 7 Nr. 2 – Besondere Zuständigkeiten, wenn ‚ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag‘ oder ‚eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder … Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden‘ – Begriffe – Einstufung zivilrechtlicher Haftungsklagen zwischen Vertragsparteien – Auf eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts gestützte zivilrechtliche Haftungsklage“

https://tinyurl.com/y4r8nc5p

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - LG Frankfurt a. M. 6.8.2020 - 2-03 O 162/20 Zeit als Zäsur für das öffentliche Informationsinteresse (Elisabeth von Finckenstein).

 https://dejure.org/2020,23489

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Frankfurt a. M. 20.8.2020 - 6 U 270/19 Unlautere Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattform, die durch Gewinnspielteilnahmen generiert wurden (Jens Schulze zur Wiesche)

 https://dejure.org/2020,25703

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Frankfurt a. M. 22.10.2019 - 11 U 95/18 Schadensberechnung bei Rechteeinräumung unter CreativeCommons-Lizenz (Hendrik Schödder)

 https://dejure.org/2019,53703

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Köln 17.7.2020 - 6 U 212/19 Haftung des Fulfillment-Unternehmers als Störer (Jonathan Kropp/Aaron Banki)

 https://dejure.org/2020,22637

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Frankfurt a. M. 8.7.2020 - 6 W 63/20 Titelschutz und Titelinhaber bei Seminaren, Kongressen und Workshops (Joachim Löffler)

 https://dejure.org/2020,24457

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - OLG Frankfurt a. M. 18.8.2020 - 6 W 87/20 Voraussetzungen für die Annahme der missbräuchlichen Geltendmachung von Markenrechten (Bösgläubigkeit des Markenanmelders) (Ralf Möller)

 https://dejure.org/2020,25156

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - BPatG 2.10.2019 - 29 W (pat) 17/17 Maßgebliche Kreise für die Verkehrsdurchsetzung (Andreas Lubberger)

 In der Beschwerdesache 



 betreffend die Markenanmeldung 30 2015 057 898.3 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 2. Oktober 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Seyfarth

 beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 13. November 2015 und vom 7. November 2016 aufgehoben.

 2. Das Verfahren wird zur Prüfung der Verkehrsdurchsetzung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen.

https://tinyurl.com/yyn2qspv

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - BPatG 2.7.2020 - 29 W (pat) 16/18 Einfluss der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit auf den Bekanntheitsschutz (Susanne Frenz)

 In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2016 205 427 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 02. Juli 2020 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Lachenmayr-Nikolaou

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 28. Februar 2018 aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Unionsmarke 011 576 865 hinsichtlich der Dienstleistung der

Klasse 41: Bereitstellen durchsuchbarer Veröffentlichungen in einem weltweiten Computernetz oder im Internet zurückgewiesen worden ist. Wegen des Widerspruchs aus der Unionsmarke 011 576 865 wird die Löschung der Marke 30 2016 205 427 in diesem Umfang angeordnet.

2. Die Beschwerde der Widersprechenden ist derzeit gegenstandslos, soweit die Widersprüche aus der Unionsmarke 001 029 198 und aus der notorisch bekannten Marke „EBAY“ auf die Löschung der angegriffenen Marke für die Dienstleistung „Bereitstellen durchsuchbarer Veröffentlichungen in einem weltweiten Computernetz oder im Internet“ gerichtet sind.

3. Im Übrigen wird die Beschwerde der Widersprechenden zurückgewiesen.

4. Der Antrag des Beschwerdegegners, der Widersprechenden und Beschwerdeführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/y54gqc9w

 

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) - BPatG 18.8.2020 - 29 W (pat) 45/17 Bösgläubige Anmeldung erloschener historischer Marke trotz Zeichenbenutzung des Anmelders (Andreas Klein)

 In der Beschwerdesache
 …
 betreffend die Marke 30 2013 050 546 (Löschungsverfahren S 214/15) hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 13. Mai 2020 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Lachenmayr-Nikolaou
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Löschungsantragstellerin wird der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 14. März 2017 aufgehoben. Die Löschung der Marke 30 2013 050 546 wird angeordnet.
2. Der Beschwerdegegner und Inhaber der angegriffenen Marke hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

https://tinyurl.com/y64staed

GRUR RR 10/2020 - OLG Frankfurt a. M. 27.2.2020 – 6 U 219/19 Unzulässiges Erfolgsversprechen für „perfekte Zähne“ – perfekte Zähne

 https://dejure.org/2020,7212

GRUR RR 10/2020 - OLG Düsseldorf 17.7.2020 – I-15 U 76/19 EU-Fluggastrechte-Verordnung – Fluggastrechte-Inkasso (Ls.) Blickfangwerbung eines Inkassounternehmens für Ansprüche nach der

 https://dejure.org/2020,28315

GRUR RR 10/2020 - OLG Frankfurt a. M. 18.6.2020 – 6 U 66/19 Wettbewerbliche Eigenart eines Kaffeebereiters – Kaffeebereiter

 https://dejure.org/2020,20015

GRUR RR 10/2020 - OLG Bamberg 1.7.2020 – 3 U 54/20 Ausgabe von Gutscheinen für Durchführung einer Kfz-Hauptuntersuchung – Wertgutschein für Hauptuntersuchung

 https://dejure.org/2020,23665

GRUR RR 10/2020 - OLG Köln 8.5.2020 – 6 U 241/19 Sicherheitsrelevante Informationspflichten beim Vertrieb von Autositzbezügen – Autositzbezüge

 https://dejure.org/2020,11184

GRUR RR 10/2020 - OLG Hamburg 18.6.2020 – 5 U 33/19 Keine Haftung des Seitenbetreibers für Hacker-Angriff – Hacker-Angriff

 https://dejure.org/2020,15593

GRUR RR 10/2020 - LG München I 7.11.2019 – 7 O 10831/19 – Berührungslose Energieübertragung (Ls.) Anordnung eines Übertragungsverbots im einstweiligen Verfügungsverfahren

 https://dejure.org/2019,58738

GRUR RR 10/2020 - LG München I 20.5.2020 – 7 O 5343/18 Reichweite der Verurteilung im Verletzungsverfahren – Spielanwendung

 https://dejure.org/2020,14910

GRUR RR 10/2020 - OLG Düsseldorf 13.8.2020 – 2 U 25/19 Berufungsverfahren – Schnellspannvorrichtung Einführung eines in erster Instanz übergangenen Streitgegenstandes ins

 https://dejure.org/2020,28316

Blatt für PMZ 10/2020 - BGH, Beschluss vom 13.7.2020 – X ZR 90/18

 Signalübertragungssystem

PatG § 81

 Das nach Ablauf der Schutzdauer eines Patents erforderliche Rechtsschutzinteresse für eine Patentnichtigkeitsklage ist nur dann zu verneinen, wenn eine Inanspruchnahme aus dem Schutzrecht ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente).

BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/y5d5fo46

Tuesday, October 27, 2020

CR online 10/2020 ist online

https://www.cr-online.de/50300_MTI5MA.htm

Der IP-Rechts-Berater 10/2020 ist online

http://www.ip-rb.de/50318_MTI4Nw.htm

GRUR 10/2020 ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR_2020_10_Inhalt_fertig.pdf

GRUR Prax 20/2020(14. Oktober 2020) ist online

 http://www.grur.org/uploads/media/GRURPrax_2020_20-Inhalt.pdf

GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) ist online

 http://www.grur.org/uploads/media/GRURPrax_2020_19-Inhalt.pdf

GRUR-RR 10/2020 ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRUR-RR_10_2020_Inhalt_fertig.pdf

PMZ 10/2020 ist online

https://www.blatt-pmz.de/fileadmin/_temp_/BlPMZ_2020/Heft_07_08_Juli_August_2020/BlPMZ_2020_10_315_ePs.pdf