In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 30 2019 105 259.5
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 10. August 2020 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 33 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 8. Januar 2020 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen.
2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet
Wie man diesen Blog am besten nutzt
Grüß Gott!
Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.
Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.
Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.
Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.
Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.
Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.
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Wednesday, October 28, 2020
GRUR Prax 19/2020(30 September 2020) - BPatG 10.8.2020 - 26 W (pat) 540/20 Markenstelle muss „Schwiegermonster“ erneut prüfen (Theresa Uhlenhut)
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