Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Friday, August 3, 2018

GRUR RR 7/2018 - LG Hamburg 19.3.2018 – 327 O 321/17 Grenzen der Rückrufpflicht bei Unterlassungsgebot im Eilverfahren – Dialysekonzentrat


Beschluss 
1. Es liegt kein Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung in einer einstweiligen Verfügung vor, weil ein Antragsgegner bereits vertriebene Produkte nicht zurückgerufen hat, wenn sich diese bereits bei den Endabnehmern befinden, bei denen kein weiterer Vertrieb stattfindet.

2. Wenn die Abnehmer der Antragsgegnerin selbst keine Vertriebshandlungen vornehmen und es auch nicht ersichtlich ist, dass bei den Abnehmern eine Fortsetzung der Verletzungshandlung (hier Wettbewerbsverstöße) stattfindet, sind keine weiteren Erklärungen i.S. der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2018, 292, 294 - Produkte zur Wundversorgung) gegenüber den Abnehmern abzugeben.

3. Die Behauptung der Antragstellerin, dass die Gefahr bestehe, dass gegen das Verbot verstoßen werde, indem Anwender neue wettbewerbsverletzende Produkte von der Antragsgegnerin oder ihrer Schwestergesellschaft erhielten, ist bloße Spekulation und nicht geeignet, eine Verletzungshandlung oder einen fortdauernden Störungszustand darzulegen. 
| § 890 ZPO


http://connect.juris.de/jportal/prev/KORE208102018

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