Druckmaterialbehälter
RVG § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2
Für die Festsetzung des Gegenstandswerts in einem den Rechtsbestand eines Patents betreffenden Rechtsbeschwerdeverfahren kann nicht ohne weiteres der Streitwert eines Verletzungsrechtsstreits herangezogen werden, der auf ein Patent gestützt war, das die Priorität derselben Anmeldung in Anspruch nimmt wie das Streitpatent.
BGH, Beschluss vom 22. März 2022 - X ZB 15/19 - Bundespatentgericht
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. März 2022 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher als Einzelrichter
beschlossen:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
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