Zur Frage, ob bei voneinander abweichenden Darstellungen eines Einzeldesigns nach Aufgabe des designrechtlichen Teilschutzes ein designfähiger Schutzgegenstand aus der „Schnittmenge“ der in den Darstellungen übereinstimmend wiedergegebenen Merkmale bestimmt werden kann (im Anschluss an BGH GRUR 2012, 1139 – Weinkaraffe).
https://bit.ly/2Ae8DlQ
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