In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2015 103 960
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 20. Mai 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, der Richterin Kriener und der Richterin k. A. Fehlhammer
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 9 vom 6. Juni 2017 und vom 15. Januar 2019 aufgehoben.
2. Die Löschung der Eintragung der Marke 30 2015 103 960 wegen des Widerspruchs aus der Unionsmarke 000 230 078 wird angeordnet.
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