In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2020 107 542.8
hat der 28. Senat (Marken Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 16. August 2021 durch den Vorsitzender Richter Prof. Dr. Kortbein, den Richter Hermann und die Richterin k. A. Berner
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 10 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 18. November 2020 aufgehoben.
2. Der Antrag, die Beschwerdegebühr zurückzuzahlen, wird zurückgewiesen.
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