In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2016 109 475
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 28. Juni 2021 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 32 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 16. November 2017 wird aufgehoben, soweit die Löschung der angegriffenen Marke für folgende Waren und Dienstleistungen angeordnet worden ist:
Klasse 33: alkoholische Getränke [ausgenommen Biere];
Klasse 43: Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
No comments:
Post a Comment
Note: Only a member of this blog may post a comment.