Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Thursday, September 30, 2021

GRUR Prax 18/2021(15. September 2021) - BPatG 31.5.2021 - 25 W (pat) 42/18 Ähnlichkeit zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und Waren – Teana/Teavana

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2017 105 396

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 31. Mai 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 27. September 2018 aufgehoben, soweit die Widersprüche aus der Marke 30 2013 033 150 „TEAVANA“ und der Unionsmarke 011 456 977 „TEAVANA“ zurückgewiesen worden sind, als sie sich gegen die Waren „Säuglingsanfangsnahrung; Babynahrungsmittel; Milchpulver für Säuglinge; Nährmehl mit Milchzusatz für Babys; Diätische Substanzen für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel aus Glukose [Traubenzucker]; Nahrungsergänzungsmittel aus Proteinen; Vitaminpräparate; Lebertran; Ballaststoffe; Antiseptika; Öle für medizinische Zwecke; Antibakterielle Handwaschmittel“ der Klasse 5 und gegen alle Waren der Klasse 29 der Marke 30 2017 105 396 Teana richten.

2. Die Löschung der Eintragung der Marke 30 2017 105 396 Teana für die unter Ziffer 1 genannten Waren wird wegen der Widersprüche aus der Marke 30 2013 033 150 „TEAVANA“ und der Unionsmarke 011 456 977 „TEAVANA“ angeordnet.

3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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