In der Beschwerdesache
betreffend die IR-Marke 1 158 265
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 25. März 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterin Dr. Weitzel und des Richters Merzbach
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 09 – Internationale Markenregistrierung - des Deutschen Patent- und Markenamts vom 14. August 2019 aufgehoben.
Der Widerspruch aus der Marke 30 2009 061 712 wird zurückgewiesen.
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