In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2016 110 222
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 15. April 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 7. Oktober 2019 aufgehoben.
Wegen des Widerspruchs aus der Unionsmarke 014 948 475 wird die Löschung der Marke 30 2016 110 222 angeordnet.
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