B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2016 207 007
(hier: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr)
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 21. Juli 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, der Richterin Kriener und der Richterin k. A. Fehlhammer
beschlossen:
1. Der Antrag der Widersprechenden auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde der Widersprechenden gegen den Beschluss der Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 13. Februar 2020 gilt als nicht eingelegt.
3. Die von der Widersprechenden verspätet gezahlte Beschwerdegebühr ist zurückzuzahlen.
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