BESCHLUSS
In der Beschwerdesache …
… betreffend die Marke DE 30 2012 042 608
hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung am 25. Juni 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein und der Richter Schmid sowie Dr. Söchtig
Beschlossen:
1. Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 7, vom 11. Dezember 2015 wird im Umfang von Ziffer 1.c) des Tenors aufgehoben.
2. Die Eintragung der Marke DE 30 2012 042 608 wird aufgrund des Widerspruchs aus der Marke DE 30 2010 039 271 für nachfolgende Waren und Dienstleistungen gelöscht:
Klasse 7: Elektrische Küchenmaschinen zum Hacken, Mahlen, Pressen, elektrische Dosenöffner, Spülmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Brotschneidemaschinen, elektrische Dosenöffner, Gemüseraspelmaschinen, Apparate zur Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken, elektromechanische Apparate für die Zubereitung von Getränken, nicht handbetriebene Kaffeemühlen, elektrische Universalküchenmaschinen, elektrische Messer, Messerschleifmaschinen, Apparate zur Herstellung von Mineralwässern, Mixer (Maschinen), elektrische Mixgeräte für den Haushalt, nicht handbetriebene Mühlen für Haushaltszwecke, nicht handbetriebene Pfeffermühlen, Pressen für Früchte, elektrische Fruchtpressen für Haushaltszwecke, elektrische Rührgeräte, Rührmaschinen, Schälmaschinen, Schärfmaschinen, elektrische Scheren, elektrische Schneebesen für den Haushalt, elektrische Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt, Bartschneidmaschinen;
Klasse 8: Kosmetikrasierer, Instrumente und Geräte für die Nagelpflege, nämlich Nagelfeilen, Nagelpolierer, Nagelscheren, Schergeräte, Scheren, Gemüsehobel, Nussknacker (nicht aus Edelmetall);
Klasse 9: Waagen, Wiegeapparate und -instrumente, Wiegemaschinen;
Klasse 10: Inhalationsapparate, Massagegeräte, Massagegeräte für Schönheitspflege, Massagegeräte, Körper- und Gesichtsmassagegeräte;
Klasse 11: Dampferzeugungs-, Kochgeräte, Abzugshauben für Küchen, Barbecues, Bräunungsgeräte, Brotröster, elektrische Friteusen, Gesichtssaunas, Grillgeräte (Küchengeräte), Haartrockner, Handtrockner für Waschräume, Heißluftapparate, elektrische Heizgeräte, Heizplatten, elektrische Joghurtbereiter, elektrische Kaffeefiltergeräte, elektrische Kaffeeperkolatoren; Kochapparate und -anlagen, Kocher, elektrische Kochgeräte, Kochherde, Kochplatten, Küchenherde, Kühlschränke, Lufterhitzer, Mikrowellengeräte (Kochgeräte), Öfen, Rechauds (Stövchen), Röster, Kaffeeröstmaschinen, elektrische Schnellkochtöpfe, Tauchsieder, Tellerwärmer, Toaster, elektrische Waffeleisen; Warmhalteplatten, elektrische Kochgeräte;
Klasse 21: Flaschenöffner, Haushaltsgeräte nicht aus Edelmetall, Kochkessel, Kochtöpfe, Korkenzieher, kosmetische Geräte, Küchengeräte, nicht aus Edelmetall, Speiseeisgeräte, Toilettengeräte (Körperpflege);
Klasse 35: Einzelhandels-, Versandhandels- und/oder Online-Handelsdienstleistungen einschließlich über das Internet und per Teleshopping in den Bereichen Drogerie-, Kosmetik- und Haushaltswaren, kosmetische Geräte, Maschinen, Elektro- und Elektronikwaren (ausgenommen Navigationsgeräte und ausgenommen Elektro- und Elektronikwaren zum Einbau in Kraftfahrzeugen) einschließlich elektrische Haushalts-, Rundfunk- und Fernsehgeräte, elektrische und nichtelektrische Geräte für die Körper- und Schönheitspflege, elektrische und nichtelektrische Küchengeräte, Datenverarbeitungsgeräte (ausgenommen Datenverarbeitungsgeräte zum Einbau in Kraftfahrzeugen), Mobilfunktelefone (ausgenommen Mobiltelefone zum Einbau in Kraftzeugen), elektronische Unterhaltungsgeräte (ausgenommen elektronische Unterhaltungsgeräte zum Einbau in Kraftfahrzeugen).
3. Im Übrigen wird der Widerspruch zurückgewiesen.
4. Die weitergehenden Beschwerden des Inhabers der angegriffenen Marke und der Widersprechenden werden zurückgewiesen.
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