Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Monday, March 30, 2020

GRUR Prax 22/2019(7. November 2019) - BPatG 12.8.2019 - 26 W (pat) 25/14 (DPMA) Abwandlung beschreibender Angabe –„Bro-Secco“ (Friedrich Albrecht)


BESCHLUSS

In der Beschwerdesache



betreffend die Marke 304 06 107 – S 285/12 Lösch

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. März 2019 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Schödel

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 1.) wird der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 17. Februar 2014 aufgehoben, soweit der Löschungsantrag für die Waren der

Klasse 32:

Biere; kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken;

Klasse 33: alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)

zurückgewiesen worden ist. Insoweit wird das Deutsche Patent- und Markenamt angewiesen, die angegriffene Marke zu löschen.

Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers zu 1.) zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde des Antragstellers zu 2.) gilt als nicht eingelegt.

3. Der Kostenantrag der Markeninhaberin wird als unzulässig verworfen.

https://tinyurl.com/s3spcug

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