BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke 304 06 107 – S 285/12 Lösch
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. März 2019 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Schödel
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 1.) wird der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 17. Februar 2014 aufgehoben, soweit der Löschungsantrag für die Waren der
Klasse 32:
Biere; kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken;
Klasse 33: alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)
zurückgewiesen worden ist. Insoweit wird das Deutsche Patent- und Markenamt angewiesen, die angegriffene Marke zu löschen.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers zu 1.) zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde des Antragstellers zu 2.) gilt als nicht eingelegt.
3. Der Kostenantrag der Markeninhaberin wird als unzulässig verworfen.
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