Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Monday, June 22, 2020

CR online 06/2020 - EuGH v. 23.4.2020 - C-28/19, EuGH: Pflicht zur gesonderten Ausweisung obligatorischer und fakultativer Zusatzkosten in Online-Flugangeboten

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft ist dahin auszulegen, dass die Check-in-Gebühren, deren Zahlung mangels einer alternativen kostenfreien Art des Check-ins unvermeidbar ist, die Mehrwertsteuer auf die Preise für Inlandsflüge sowie die Verwaltungsgebühren für Käufe mit einer anderen als der vom Luftfahrtunternehmen bevorzugten Kreditkarte unvermeidbare und vorhersehbare Preisbestandteile im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 dieser Verordnung sind. Hingegen ist Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 dahin auszulegen, dass die Check-in-Gebühren, deren Zahlung durch den Rückgriff auf eine kostenfreie Art des Check-ins vermieden werden kann, sowie die Mehrwertsteuer auf fakultative Zusatzleistungen für Inlandsflüge fakultative Zusatzkosten im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 4 dieser Verordnung sind.

https://tinyurl.com/y7nmkaex

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