Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt und entschieden:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Polen trägt die Kosten.
3. Das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Portugiesische Republik und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
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