Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Wednesday, November 23, 2022

GRUR 20/2022(15. Oktober 2022) - EuGH 8.9.2022 – C-263/21 Erteilung von Freistellungsbescheinigungen durch von Verwertungsgesellschaft kontrollierte privatrechtliche Einrichtung – Ametic

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung

sind dahin auszulegen, dass

sie einer nationalen Regelung, wonach eine von den Verwertungsgesellschaften für Rechte des geistigen Eigentums errichtete und kontrollierte juristische Person mit der Verwaltung der Freistellungen von der Zahlung des Ausgleichs für Privatkopien und von dessen Erstattungen betraut wird, nicht entgegenstehen, sofern diese nationale Regelung vorsieht, dass die Freistellungsbescheinigungen und die Erstattungen rechtzeitig und anhand objektiver Kriterien, die es der juristischen Person nicht gestatten, einen Antrag auf Erteilung einer solchen Bescheinigung oder einen Erstattungsantrag aufgrund von Erwägungen abzulehnen, mit denen die Ausübung eines Entscheidungsspielraums verbunden ist, zu erteilen bzw. vorzunehmen sind, und sofern ihre Entscheidungen, mit denen ein solcher Antrag abgelehnt wird, Gegenstand eines Rechtsbehelfs vor einer unabhängigen Stelle sein können.

2.      Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung

sind dahin auszulegen, dass

sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, wonach eine von den Verwertungsgesellschaften für Rechte des geistigen Eigentums errichtete und kontrollierte juristische Person, die mit der Verwaltung der Freistellungen von der Zahlung des Ausgleichs für Privatkopien und von dessen Erstattungen betraut ist, die Befugnis hat, Zugang zu den Informationen zu verlangen, die für die Ausübung der ihr insoweit übertragenen Kontrollzuständigkeiten erforderlich sind, ohne dass ihr insbesondere das im nationalen Recht vorgesehene Geschäftsgeheimnis im Bereich der Buchführung entgegengehalten werden kann; die juristische Person muss den vertraulichen Charakter der erlangten Informationen wahren.

https://tinyurl.com/y3xe6em8

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