BGB § 823 Ah, Ai
a) Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Bestimmungsrecht des Autors über die Veröffentlichung eines von ihm verfassten Schreibens.
b) Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung. c) Zu dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (hier: Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben).
BGH, Urteil vom 26. November 2019 - VI ZR 12/19 - OLG Köln LG Köln
https://tinyurl.com/y9cgye84
Wie man diesen Blog am besten nutzt
Grüß Gott!
Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.
Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.
Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.
Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.
Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.
Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.
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