Penetrometer
BGB § 745 Abs. 3 Satz 2
Soll in einer Erfindergemeinschaft nach Bruchteilen mit Stimmenmehrheit beschlossen werden, dass einem Dritten die Nutzung der Erfindung gegen Entgelt gestattet wird, muss die mit dem Dritten getroffene Vereinbarung so ausgestaltet sein, dass Teilhabern, die der Gestattung nicht zugestimmt haben, der Zugriff auf den ihnen gebührenden Anteil an den Nutzungen möglich bleibt.
BGH, Urteil vom 9. Juni 2020 - X ZR 142/18 - OLG Düsseldorf LG Düsseldorf
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