In der Beschwerdesache
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betrefend die Marke 30 2015 108 145
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 26. Mai 2020 unter Mitwirkung der Richter Kätker als Vorsitzender sowie der Richter Dr. von Hartz und Schödel
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Widersprechenden werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 18 vom 30. Mai 2017 und 18. Januar 2019 aufgehoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen worden ist hinsichtlich der Waren der
Klasse 18: Brieftaschen; Reisekoffer; Taschen; Überzüge aus Pelz; Überzüge aus Tierhäuten; Regenschirme; Spazierstöcke; Beschläge für Geschirre;
Klasse 22: Bänder zum Binden oder Umwickeln, nicht aus Metall; Zelte; Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus textilem Material; Netze;
Klasse 25: Konfektionskleidung; Babywäsche; Schuhwaren; Hüte; Wirkwaren; Handschuhe [Bekleidung]; Halstücher; Hüftgürtel; Hochzeitskleider; Badeanzüge.
Insoweit wird die Marke aufgrund des Widerspruchs aus der international registrierten Marke IR 1 231 145 gelöscht.
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