In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke 30 2012 010 934
(hier: Löschungverfahren S 51/16 Lösch)
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 9. Januar 2020 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen
beschlossen:
I. Die Beschwerde der Markeninhaberin wird zurückgewiesen.
II. Die Markeninhaberin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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