In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2016 209 650
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 15. März 2021 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
1. Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 10. November 2017 und 8. Juni 2018 sind wirkungslos.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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