BESCHLUSS
vom
1. März 2021
in der Patentnichtigkeitssache
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. März 2021 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher, den Richter Dr. Deichfuß, die Richterinnen Dr. Kober-Dehm und Dr. Rombach und den Richter Dr. Rensen
beschlossen:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 937.500 Euro festgesetzt.
Der Klägerin wird aufgegeben, der Beklagten bis 1. April 2021 eine Prozesskostensicherheit in Höhe von 90.000 Euro zu stellen und dem Gericht nachzuweisen.
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