In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2017 210 754
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 10. März 2021 unter Mitwirkung der Richterin Kriener, des Richters Schödel und des Richters Dr. Nielsen
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 19. September 2019 aufgehoben. Wegen des Widerspruchs aus der Unionsmarke 009 784 299 wird die Löschung der Marke 30 2017 210 754 angeordnet.
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