In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2018 006 458.9
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 15. April 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie des Richters Merzbach und der Richterin Akintche
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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