Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Wednesday, April 1, 2020

GRUR Prax 02/2020(23. Januar 2020) - BVerwG 29.8.2019 - 7 C 33.17 - Steuergeheimnis schränkt presserechtlichen Auskunftsanspruch ein (Yvonne Schäfer)


Leitsatz:

Beim Zusammentreffen von presserechtlichem Auskunftsanspruch und Steuergeheimnis ist im Wege der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes des zwingenden öffentlichen Interesses nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ein verhältnismäßiger Ausgleich zwischen dem Interesse an der Vertraulichkeit vom Steuergeheimnis geschützter Daten und gegenläufigen öffentlichen Interessen herzustellen. Bei dieser vom Gesetzgeber vorgeprägten Abwägung findet auch das nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Informationsinteresse der Presse Berücksichtigung.

https://tinyurl.com/rrbf4nj

GRUR Prax 02/2020(23. Januar 2020) - LG Mannheim 19.11.2019 - 2 O 2/19 - Informationsanspruch des Arbeitnehmererfinders bei Unternehmensverkauf (Bernhard Ulrici)


https://dejure.org/2019,40661

GRUR Prax 02/2020(23. Januar 2020) - OLG Köln 25.10.2019 - 6 U 73/19 Anbieter von Coupons für Markenprodukte kann sich auf Erschöpfung berufen (Askan Deutsch)


https://dejure.org/2019,45744

GRUR Prax 02/2020(23. Januar 2020) - OLG Frankfurt a. M. 31.10.2019 - 6 U 89/19 Darlegungs- und Beweislast im Markenverletzungsprozess hinsichtlich Produktfälschung und Nichtbenutzung (Robert Grohmann)


https://dejure.org/2019,43725

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - OLG Frankfurt a. M. 19.9.2019 - 6 U 156/18 19.9.2019 - (LG Frankfurt a. M.) Verbotene Rechtsberatung durch Geltendmachung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche (Christian Tiedemann)


https://dejure.org/2019,37321

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - OLG Karlsruhe 30.10.2019 - 6 U 183/16 30.10.2019 - (LG Mannheim) Pflichten des SEP-Inhabers nach Kartellrecht (Ulrich Schnelle)


https://dejure.org/2019,39219

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - LG Heidelberg 28.8.2019 - 12 O 25/19 KfH Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen (Christian Sterzinger)


https://dejure.org/2019,38088

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - OLG Frankfurt a. M. 31.10.2019 - 6 U 91/18 UWG-Nachahmungsschutz für technisches Gerät (Gernot Schmitt-Gaedke)


https://dejure.org/2019,43725

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - OLG München 26.9.2019 - 6 U 1091/19 Nichtigerklärung der Wort-/Bildmarke „Die blaue Partei“ (Roman Brtka)


https://dejure.org/2019,31040

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - BPatG 24.9.2019 - 27 W (pat) 48/18 Verwechslungsgefahr zwischen GTA und Gtarcade (Evelina Levenson)


BESCHLUSS

In der Beschwerdesache …

betreffend die Marke 30 2015 010 529

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 24. September 2019 durch die Richterin Werner als Vorsitzende und die Richter Schwarz und Paetzold

beschlossen:

1. Unter teilweiser Aufhebung der Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes, Markenstelle für Klasse 41, vom 16. September 2016 und vom 4. Mai 2018 wird die Löschung der Eintragung der Marke 30 2015 010 529 „Gtarcade“ aufgrund der Widersprüche aus den Marken UM 007 405 558 „GTA“ und UM 001 154 764 „GTA“ für die folgenden Waren und Dienstleistungen angeordnet:

Klasse 09: gespeicherte Computerprogramme; Computersoftware; herunterladbare elektronische Veröffentlichungen; Computerprogramme [herunterladbar]; Musikdateien zum Herunterladen; Spielsoftware; Audio und Videoplatten und -CDs; Zeichentrickfilme; Bilddateien zum Herunterladen; kinematografische Filme [belichtet]

Klasse 35: Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken

Klasse 41: Unterhaltung; Betrieb eines Clubs [Unterhaltung]; Informationen über Unterhaltungsveranstaltungen; Party-Planung [Unterhaltung]; Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Spiele, die online über ein Computernetz angeboten werden; Vermietung von Spielzeug; Vermietung von Spielausrüstung.

2. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/u7rn7bl

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - BPatG 9.10.2019 - 29 W (pat) 519/18 Bekenntnis „Mir all sin Kölle“ ohne Unterscheidungskraft (Friedrich Albrecht)


Mir all sin Kölle Bei bekenntnishaften Aussagen bzw. Botschaften sozialer Kommunikation liegen gerade im Hinblick auf den Aussagegehalt konkrete Anhaltspunkte für eine nach außen gerichtete und damit sichtbare Verwendung der Wortfolge vor; andere Verwendungsformen sind insoweit unüblich und praktisch nicht bedeutsam. Derartigen Aussagen fehlt in der Regel die Unterscheidungskraft, weil sie stets nur als solche, nicht jedoch als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden.

https://tinyurl.com/wzop5z4

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - EuG 24.9.2019 - T-497/18 „IAK (+ Bildbestandteil)“ verletzt „IAK-Institut für angewandte Kreativität“ (Volker Schoene)


für Recht erkannt und entschieden:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die IAK GmbH – Forum International trägt die Kosten.

https://tinyurl.com/vwabvvc

GRUR Prax 01/2020(9. Januar 2020) - EuG 20.11.2019 - T-695/18 „floramed“ und „Mediflor“ verwechselbar (Morton Douglas)


für Recht erkannt und entschieden:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Stefan Werner trägt die Kosten.

https://tinyurl.com/qubz62y

GRUR RR 01/2020 - OLG Frankfurt a. M. 27.5.2019 – 6 W 95/18 Verbotsumfang eines auf die konkrete Verletzungsform gerichteten Titels – 420 %-ige Preiserhöhung (Ls.)


https://dejure.org/2019,19033

GRUR RR 01/2020 - OLG Hamburg 6.6.2019 – 3 U 158/18 Werbung für Inhalationsspray zur Dauerbehandlung einer Lungenerkrankung – Weniger einnehmen

https://dejure.org/2019,23147

GRUR RR 01/2020 - OLG Hamburg 29.5.2019 – 3 U 95/18 Werbung mit Vergleichsdaten aus einer Studie mit fehlender Doppelverblindung – Fehlende Doppelverblindung


https://dejure.org/2019,23148

GRUR RR 01/2020 - OLG Hamm 18.6.2019 – 4 U 18/19 Produktbezogene Werbung einer Drogerie für Arzneimittel – Medikamentenmonat


https://dejure.org/2019,20879

GRUR RR 01/2020 - OLG Frankfurt a. M. 22.8.2019 – 6 W 64/19 Getarnte Werbung durch Presseartikel – Unternehmensspende (Ls.)


https://dejure.org/2019,30383

GRUR RR 01/2020 - OLG Frankfurt a. M. 22.8.2019 – 6 U 83/19 Haftung eines irreführend Werbenden für fortwirkende Veröffentlichung im Google-Cache – Google-Snippet (Ls.)


https://dejure.org/2019,30383

GRUR RR 01/2020 - OLG Frankfurt a. M. 16.5.2019 – 6 U 3/19 Irreführung durch Verwendung eines falschen Namens des Werbers – Werbeanruf unter Pseudonym (Ls.)


https://dejure.org/2019,16464

GRUR RR 01/2020 - OLG Köln 30.10.2019 – 6 U 100/19 Information des Händlers über Sicherheitslücken eines Mobiltelefons – Sicherheitslücken


https://dejure.org/2019,36574

GRUR RR 01/2020 - OLG Frankfurt a. M. 23.5.2019 – 6 U 52/18 Erstattung von Umsatzsteuer bei Einkäufen von Nicht-EU-Bürgern – Hijacking im Tax-Free-Verfahren


https://dejure.org/2019,22256

GRUR RR 01/2020 - OLG Frankfurt a. M. 25.7.2019 – 6 U 51/19 Fehlerhafte Kennzeichnung eines Elektrogeräts – Durchgestrichene Abfalltonne


https://dejure.org/2019,25688

GRUR RR 01/2020 - OLG München 25.7.2019 – 29 U 2440/18 Vorrätighalten von Zigarettenpackungen in Warenautomaten im Supermarkt – Verdeckter Warnhinweis


https://dejure.org/2019,21819

GRUR RR 01/2020 - OLG Frankfurt a. M. 8.8.2019 – 6 U 60/18 Rechtserhaltende Benutzung einer Wort-/Bildmarke für Immobilienvermietung – Cassella


https://dejure.org/2019,25700

GRUR RR 01/2020 - OLG Braunschweig 22.10.2019 – 2 W 76/19 Anwaltliche Versicherung im einstweiligen Verfügungsverfahren – Besichtigungsanspruch (Ls.)


https://dejure.org/2019,37501

GRUR 01/2020 - OLG Düsseldorf 16.7.19 – I-20 W 59/19 Heilung einer aus formellen Gründen unwirksamen Auslandsvollziehung – Fehlendes Formblatt (Ls.)


https://dejure.org/2019,26316

GRUR 01/2020 - BGH 22.10.19 – X ZB 16/17 Beteiligung eines Einsprechenden als notwendiger Streitgenosse im Einspruchsbeschwerdeverfahren – Karusselltüranlage


Karusselltüranlage

PatG § 99; ZPO § 62 § 62

ZPO findet im Einspruchsbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung.

BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - X ZB 16/17 - Bundespatentgericht

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Oktober 2019 durch die Richter Dr. Bacher, Dr. Grabinski und Hoffmann sowie die Richterinnen Dr. Kober-Dehm und Dr. Marx

Beschlossen:

Auf die Rechtsbeschwerde der Einsprechenden zu 1 wird der Beschluss des 19. Senats (Technischen Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 27. September 2017 aufgehoben.

Die Sache wird zu anderweitiger Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Patentgericht zurückverwiesen.

https://tinyurl.com/v9ctjdd

GRUR 01/2020 - EuGH 21.11.19 – C-678/18 Auslegung der Gerichtszuständigkeit in Gemeinschaftsgeschmacksmustersachen – Procureur-Generaal bij de Hoge Raad der Nederlanden


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 90 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist dahin auszulegen, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten, die für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf ein nationales Musterrecht zuständig sind, auch für die Anordnung solcher Maßnahmen in Bezug auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig sind.

https://tinyurl.com/s2kxacm

GRUR 01/2020 - BGH 24.9.19 – VI ZB 39/18 Auskunftsbegehren bezüglich von Facebook-Bestandsdaten – FacebookMessenger


Brüssel-Ia-VO Art. 1 Abs. 1; DS-GVO Art. 6 Abs. 4; TMG § 14 Abs. 3 - 5

a) Bei einem Gestattungsverfahren gemäß § 14 Abs. 3 - 5 TMG handelt es sich um eine Zivilsache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO.

b) § 14 Abs. 3 - 5 TMG ist eine Rechtsvorschrift, die in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz des in Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DS-GVO genannten Ziels darstellt, Art. 6 Abs. 4 DS-GVO.

c) Diensteanbieter im Sinne von § 14 Abs. 3 TMG sind alle Diensteanbieter im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG.

BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18 - OLG Frankfurt am Main
                                                                                                   LG Frankfurt am Main

https://tinyurl.com/up7q8m8

GRUR 01/2020 - EuGH 4.12.19 – C-432/18 Zulässige Verwendung der nicht geografischen Begriffe „Aceto Balsamico“ – Consorzio/Balema [Deutscher Balsamico]


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 der Kommission vom 3. Juli 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Aceto Balsamico di Modena [g.g.A.]) ist dahin auszulegen, dass sich der Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Begriffe erstreckt.

https://tinyurl.com/wdonncv

Blatt für PMZ 01/2020 - Marken-Richtlinie 2008/95/EG Art. 4 Abs. 1 Buchst. b (Hansson)


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine Verzichtserklärung („Disclaimer“) vorsieht, die bewirken würde, einen von dieser Erklärung erfassten Bestandteil einer zusammengesetzten Marke von der Gesamtprüfung der für die Feststellung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr im Sinne der genannten Bestimmung relevanten Faktoren auszuschließen oder diesem Bestandteil im Rahmen dieser Prüfung von vornherein und dauerhaft eine begrenzte Bedeutung beizumessen.

EuGH, Urteil vom 12.6.2019 – C-705/17 (Patent- och registreringsverket v. Mats Hansson)

https://tinyurl.com/rfn9yro

Blatt für PMZ 01/2020 - MarkenG § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, Abs. 7, §§ 24, 30 Abs. 3 Satz 1; BGB §§ 677, 683 (ORTLIEB II)


Der Umstand, dass der Wiederverkäufer neben Produkten des Markenherstellers auch Konkurrenzprodukte anbietet, steht einer Verwendung der Marke in der Werbung nicht entgegen, sofern die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt bleiben. Wird eine Marke in Anzeigen nach einer Google-Suche aufgrund der konkreten Gestaltung aber irreführend verwendet, so dass Kunden durch die auf diese Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch) zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden, kann sich der Markeninhaber dieser Verwendung der Marke widersetzen (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - I ZR 236/16, GRUR 2019, 165 Rn. 78 - keine-vorwerk-vertretung).

BGH, Urteil vom 25. Juli 2019 - I ZR 29/18 - OLG München
                                                                                 LG München I

https://tinyurl.com/qp7f7ht

Blatt für PMZ 01/2020 - PatG § 24 Abs. 1 (Alirocumab)


Alirocumab

PatG § 24 Abs.1

a) In welchem Umfang und über welchen Zeitraum sich der Lizenzsucher um eine Lizenz zu angemessenen und üblichen Bedingungen bemühen muss, hängt auch von der Reaktion des Patentinhabers ab. Weiterer Bemühungen bedarf es in der Regel nicht, wenn der Patentinhaber die Zustimmung zur Benutzung der Erfindung schlechthin verweigert. Hierfür reicht es jedoch nicht aus, wenn der Patentinhaber erklärt, die Vergabe einer Lizenz zwar grundsätzlich abzulehnen, unter außergewöhnlichen Umständen aber zu erwägen.

b) Ein die Erteilung einer Zwangslizenz für ein Arzneimittel gebietendes öffentliches Interesse kann zu bejahen sein, wenn durch nach anerkannten Grundsätzen der Biostatistik signifikante Ergebnisse einer klinischen Studie nachgewiesen ist, dass der Wirkstoff des Arzneimittels bei der Behandlung schwerer Erkrankungen therapeutische Eigenschaften aufweist, die für andere auf dem Markt erhältliche Mittel nicht oder nicht in demselben Maße belegt sind, insbesondere durch die Behandlung das Risiko des Patienten gesenkt wird, infolge der Erkrankung zu versterben, oder wenn solche überlegenen Eigenschaften auf andere Weise nachgewiesen werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - X ZR 26/92, BGHZ 131, 247 - Interferon-gamma, und Urteil vom 11. Juli 2017 - X ZB 2/17, BGHZ 215, 214 - Raltegravir).

BGH, Urteil vom 4. Juni 2019 - X ZB 2/19 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/t9g2d7z

Tuesday, March 31, 2020

Der IP-Rechts-Berater 12/2019 - BGH v. 2.7.2019 - VI ZR 494/17 / Moser, Christian-Oliver / Siegmund, Saskia Alexandra, Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Zu den Voraussetzungen rechtmäßigen staatlichen Informationshandelns


GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1; StUG § 37 Abs. 1 Nr. 5, § 32 Abs. 3

a) Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Äußerungen in einer Studie, die von dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Rahmen seines gesetzlichen Forschungs- und Unterrichtungsauftrages herausgegeben worden ist.

b) Zu den Voraussetzungen rechtmäßigen staatlichen Informationshandelns.

c) Zur "Person der Zeitgeschichte" gemäß § 32 Abs. 3 Nr. 3 StUG.

https://tinyurl.com/umexz2o

CR online 12/2019 - OLG Braunschweig v. 17.4.2019 - 2 U 56/18, OLG Braunschweig: Kabelweitersendung durch WEG bei gewerblicher Ferienvermietung

https://dejure.org/2019,16006

CR online 12/2019 - LG Köln v. 8.10.2019 - 33 O 35/19, LG Köln: Unzulässiger Generator für Rechtsdokumente

https://dejure.org/2019,33204

CR online 12/2019 - BGH v. 10.1.2019 - I ZR 267/15, BGH: Zugänglichmachung einer bereits online unbeschränkt veröffentlichten Fotografie auf anderer Webseite – Cordoba II


Cordoba II

UrhG § 15 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 554

a) Eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG liegt vor, wenn eine Fotografie auf eine Website eingestellt wird, die zuvor ohne beschränkende Maßnahme, die ihr Herunterladen verhindert, und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen Website veröffentlicht worden ist.

b) Ein Verbotstenor ist nicht deswegen unbestimmt, weil er mit der Wendung "ermöglichen" (konkret: zu ermöglichen, ein Foto zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen) einen auslegungsbedürftigen Begriff enthält, den das Gericht zur Klarstellung im Hinblick auf eine angenommene Störerhaftung aufgenommen hat, sofern den zur Auslegung heranzuziehenden Entscheidungsgründen eindeutig zu entnehmen ist, welches konkrete Verhalten dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung untersagt werden soll.

c) Die Anschlussrevision eines Klägers, die sich dagegen wendet, dass das Berufungsgericht den beantragten Verbotsausspruch nicht auf eine Täterhaftung, sondern auf den Gesichtspunkt der Störerhaftung gestützt hat, ist unzulässig, weil es am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

https://tinyurl.com/vgjj73f

CR online 12/2019 - BVerwG v. 27.3.2019 - 6 C 2/18, BVerwG: Zulässigkeit von Videoüberwachung zu privaten Zwecken


Leitsätze:

1. Die Rechtmäßigkeit von Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße nach § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG a.F. ist nach der Rechtslage zu beurteilen, die zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung gilt. Nachträgliche Rechtsänderungen sind nicht zu berücksichtigen.

2. Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung im Sinne von § 6b Abs. 1 BDSG a.F. zu privaten Zwecken setzt voraus, dass der Verantwortliche plausibel Gründe darlegt, aus denen sich die Erforderlichkeit der Maßnahme ergibt.

3. Die Videoüberwachung ist zur Verhinderung von Straftaten erforderlich, wenn in Bezug auf die beobachteten Räume eine erheblich über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefährdungslage besteht.

4. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union gilt nicht für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße, die die Behörden vor deren Geltungsbeginn auf der Grundlage des nationalen Rechts getroffen haben.

5. Die Zulässigkeit von Videoüberwachungen zu privaten Zwecken richtet sich nunmehr nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO.

https://tinyurl.com/yakqba5b

CR online 12/2019 - LG Hamburg v. 20.11.2017 - 308 O 343/15, LG Hamburg: Berechnung Vertragsstrafe nach wiederholter GPL-Verletzung


https://dejure.org/2017,72492

CR online 12/2019 - BGH v. 28.3.2019 - I ZR 132/17, BGH: Unzulässige öffentliche Wiedergabe durch Downloadangebot für frei zugängliches Computerprogramm – Testversion


Testversion

Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1; UrhG § 15 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, § 19a, § 69c Nr. 4

Das Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine öffentliche Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar, wenn der Betreiber des Downloadportals das Computerprogramm auf einem eigenen Rechner vorhält und auf diese Weise die Kontrolle über seine Bereithaltung ausübt. Das gilt auch dann, wenn das Computerprogramm zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt worden ist.

https://tinyurl.com/synfy9y

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - LG Hamburg 16.4.2019 - 406 HKO 13/19 Internetportal muss bei Maklerempfehlungen auf Erfolgsprovision hinweisen (Jan-Felix Isele)


https://dejure.org/2019,21931

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - LG Hamburg 20.8.2019 - 406 HKO 106/19 Grundpreisangabe nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis erforderlich (Oliver Löffel)


https://dejure.org/2019,27866

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - OLG Frankfurt a. M. 23.10.2019 - 6 W 68/19 Unzulässige getarnte Werbung durch Influencerin (Morton Douglas)


https://dejure.org/2019,37320

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - OLG Frankfurt a. M. 24.10.2019 - 6 U 147/18 Androhung einer Anschluss-Sperre durch TK-Unternehmen außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen wettbewerbswidrig (Christian Dienstbühl)


https://dejure.org/2019,37288

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - OLG Braunschweig 18.6.2019 - 2 U 97/18 Betreiber eines Ärztebewertungsportals muss Bewertungen gewissenhaft prüfen (Christoph Cordes)


https://dejure.org/2019,37503

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - OLG Nürnberg 28.10.2019 - 3 U 1387/19 Übertragung der Faktorrechtsprechung auf Computerspiele (Anna Giedke)


https://dejure.org/2019,37919

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - LG Mannheim 8.10.2019 - 2 O 35/16 Sinnfälliges Herrichten bei ganz überwiegend patentgemäßer Verwendung (Philipp Widera)


https://dejure.org/2019,37781

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - LG Hamburg 12.9.2019 - 327 O 233/19 Schutzrechtsverletzendes In-Verkehr-Bringen durch Besitzverschaffung zur Lagerhaltung (Michael Munsch)


https://dejure.org/2019,35320

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - LG Düsseldorf 3.4.2019 - 2 a O 22/19 Werktitelschutz für Open-Air-Musikveranstaltungen (Mark Lerach)


https://dejure.org/2019,20970

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - BPatG 19.7.2019 - 28 W (pat) 25/18 Keine relevante Zeichenähnlichkeit zwischen HANSEATEX und Hanseata (Julia Blind)


BESCHLUSS

In der Beschwerdesache


betreffend die eingetragene Marke DE 30 2015 044 990

hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 19. Juli 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Schmid und des Richters Dr. Söchtig

beschlossen:

Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/r5fl5y4

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - BPatG 12.8.2019 - 30 W (pat) 33/09 Schwarzwälder Schinken darf auch außerhalb des Schwarzwalds geschnitten und verpackt werden (Carola Onken)


Schwarzwälder Schinken III

1. Hat von mehreren Einsprechenden nur einer erfolgreich Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt, sind die anderen Einsprechenden an dem wieder eröffneten Beschwerdeverfahren gleichwohl beteiligt.

2. Soll bei einem Erzeugnis mit geschützter geografischer Angabe die Konfektionierung (hier: Schneiden und Verpacken von Rohschinken) auf das Herstellungsgebiet beschränkt werden, bedarf es hierfür einer produktspezifischen Rechtfertigung in der Spezifikation des Erzeugnisses, die die Beschränkung als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig erscheinen lässt. Dass die Europäische Kommission vergleichbare Regelungen für vergleichbare Erzeugnisse – auch mehrfach – gebilligt hat, reicht für sich genommen nicht aus.

3. Soweit die Spezifikation produktspezifische Maßnahmen der Qualitätssicherung bei der Konfektionierung des Erzeugnisses vorsieht, stellt dies nur dann eine hinreichende produktspezifische Rechtfertigung für eine Verlagerung der Konfektionierung in das Herstellungsgebiet dar, wenn die Kontrolle dieser Maßnahmen außerhalb des Herstellungsgebiets nicht möglich ist oder keine hinreichende Gewähr bietet.

4. Eine bloße Mengenplausibilitätskontrolle bietet keine Gewähr für die Echtheit des konfektionierten Erzeugnisses.

5. Ob außerhalb des Herstellungsgebiets des Erzeugnisses ansässige Weiterverarbeiter im Falle gerechtfertigter produktspezifischer Maßnahmen der Qualitätssicherung bei der Konfektionierung des Erzeugnisses unter dem Gesichtspunkt des milderen Mittels gegenüber einer Verlagerung der Konfektionierung in das Herstellungsgebiet einen Anspruch darauf haben, außerhalb des Herstellungsgebiets einer Herstellerkontrolle unterworfen zu werden, bleibt offen.

https://tinyurl.com/wn84yvb

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - BGH 17.10.2019 - I ZR 34/18 Außerordentliches Recht zur Kündigung eines Lizenzvertrags isoliert abtretbar (Jens Hilger)


Valentins

MarkenG § 30 Abs. 1 und 5; BGB § 157 D

a) Für eine schriftliche Dokumentation des Abschlusses eines Lizenzvertrags genügt eine schriftliche Vereinbarung, der sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung der Abschluss eines Gestattungs- oder Lizenzvertrags entnehmen lässt.

b) Hält sich der Lizenznehmer nicht an ein dem Lizenzgeber gegenüber abgegebenes Versprechen, nach dem Lizenzvertrag nicht gestattete Verwendungen der lizenzierten Marke zu unterlassen, kann dies den Lizenzgeber zu einer außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrags berechtigen.

c) Das Recht zur Kündigung eines Lizenzvertrags kann jedenfalls dann isoliert durch eine Vereinbarung an den Erwerber der Marke abgetreten werden, wenn das Markenrecht nach § 27 Abs. 1 MarkenG übertragen wird und derjenige, dem vor der Übertragung eine Lizenz erteilt worden ist, sich auf den Sukzessionsschutz des § 30 Abs. 5 MarkenG berufen kann. Die Frage, ob das Kündigungsrecht auf den Zessionar übergehen soll, ist im Wege der - ergänzenden - Vertragsauslegung zu beantworten.

https://tinyurl.com/ue9t7sp

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - EuG 24.10.2019 - T-601/17 Präzisierte Prüfungskriterien für Funktionalität von Warenformmarken (Christian Tenkhoff)


Under Article 134(1) of the Rules of Procedure of the General Court, the unsuccessful party is to be ordered to pay the costs if they have been applied for in the successful party’s pleadings.

Since the applicant has been unsuccessful, it must be ordered to pay the costs, in accordance with the forms of order sought by EUIPO and the intervener.

https://tinyurl.com/tl6woxu

GRUR Prax 24/2019(12. Dezember 2019) - EuGH 28.11.2019 - C-567/18 Amazon-Logistikunternehmen haftet laut Generalanwalt bei „Versand durch Amazon“ auch ohne konkrete Kenntnis (Ralf Hackbarth)


Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die vom Bundesgerichtshof (Deutschland) zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage wie folgt zu antworten:

Art. 9 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke und Art. 9 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke sind dahin auszulegen, dass

– eine Person nicht für einen Dritten (Verkäufer) markenrechtsverletzende Waren zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens lagert, wenn sie vom Rechtsverstoß keine Kenntnis hat und nicht sie selbst, sondern allein der Dritte beabsichtigt, die Ware anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

– Ist diese Person im Rahmen eines Programms, das die Eigenschaften des sogenannten „Versand durch Amazon“-Programms aufweist und dem der Verkäufer beigetreten ist, aktiv am Vertrieb dieser Ware beteiligt, kann hingegen davon ausgegangen werden, dass sie die Ware zum Zweck des Anbietens oder des Inverkehrbringens lagert.

– Die Tatsache, dass die Person keine Kenntnis davon hat, dass der Dritte seine Ware im Rahmen eines Programms wie dem genannten unter Verletzung der Rechte des Markeninhabers anbietet oder verkauft, befreit diese Person nicht von der Haftung, sofern von ihr vernünftigerweise verlangt werden konnte, dass sie die für die Aufdeckung dieser Verletzung notwendigen Mittel bereitstellt.

https://tinyurl.com/yx6odvmd

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - OLG Oldenburg 28.5.2019 - 6 U 27/18 (LG Osnabrück) Kündigungshilfe bei Verbot der Kontaktaufnahme wettbewerbswidrig (Christian Musiol)


https://dejure.org/2019,26389

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - OLG Düsseldorf 12.9.2019 - 15 U 48/19 (LG Mönchengladbach) Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Internet-Werbung (Bernd Weichhaus)


https://dejure.org/2019,34055

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - OLG Düsseldorf 19.9.2019 - 15 U 37/19 (LG Düsseldorf) „Service Calls“ eines Versicherungsmaklers sind Werbung (Markus Robak)


https://dejure.org/2019,33815

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - OLG Celle 6.9.2019 - 13 U 69/18 (LG Lüneburg) Geringer Spielraum für die Abwandlung von Health Claims (Heike Blank/Jonas Kiefer)


https://dejure.org/2019,35270

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - OLG Dresden 24.9.2019 - 4 U 1401/19 (LG Leipzig) Heimliche Filmaufnahmen in einem Klinikum (Stefan Freytag)


https://dejure.org/2019,30825

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - LG München I 13.11.2018 - 33 O 74/17 Ohne Urheber-Eigenschaft kein Anspruch aus § 32 a UrhG (Pia Sökeland/Konstantin Wegner)


https://dejure.org/2018,57099

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - LG Berlin 15.1.2019 - 15 O 136/15 Nachvergütung nach § 32 a UrhG bei „Übererfolg“ filmischer Werke (Rainer Dresen/Sophie Henze)


https://dejure.org/2019,39803

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - LG Hamburg 10.9.2019 - 327 O 263/19 Dringlichkeit einstweiliger Verfügung wegen Patentverletzung (Andreas Haberl)


https://dejure.org/2019,34816

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - LG München I 15.10.2019 - 33 O 13884/18 Goldton des Lindt-Hasen als Benutzungsfarbmarke geschützt (Stefan Maaßen)


https://dejure.org/2019,34919

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - OLG Frankfurt a. M. 27.8.2019 - 6 W 56/19 27.8.2019 - (LG Frankfurt a. M.) Verletzung des Rechts am Firmennamen durch Adwords-Werbung (Kerstin Gründig-Schnelle)


https://dejure.org/2019,34309

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - BPatG 11.9.2019 - 27 W (pat) 49/18 Unterscheidungskraft mundartlicher Begriffe (Martin Viefhues)


LAUSDEANDL 

1. Bei Dialektausdrücken, die keinem hochdeutschen Wort entsprechen, kann die Kenntnis ihrer Bedeutung in der von den beanspruchten Waren und Dienstleistungen angesprochenen Gesamtbevölkerung nicht ohne weitere Feststellungen vorausgesetzt werden. Sofern hierzu auf Indizien wie Statistiken, welche die Verbreitung des jeweiligen Dialekts in der Gesamtbevölkerung ausweisen, oder auf Belege über seine bundesweite Verbreitung etwa in den Medien nicht zurückgegriffen werden kann, ist diese Frage vom Deutschen Patentund Markenamt im Wege der Amtsermittlung (nach § 59 Abs. 1 MarkenG) auf eigene Kosten z. B. durch Verkehrsbefragungen zu ermitteln.

2. Bei der Ermittlung der Kennzeichengewohnheiten ist darauf abzustellen, wie üblicherweise bei den jeweiligen Waren und Dienstleistungen Kennzeichnungen als Hinweis auf die Herkunft dieser Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen – also markenmäßig – verwendet werden.

3. Aus einer bestimmten Verwendungsform eines angemeldeten Zeichens kann noch nicht auf ein bestimmtes, die Eignung als Herkunftshinweis ausschließendes Verständnis dieses Zeichens beim angesprochenen Verbraucher gefolgert werden, wenn eine solche Verwendungsweise nicht nur für Angaben, die keinen Herkunftshinweis enthalten, sondern auch für Marken üblich ist. In diesem Fall bedarf es für die Annahme, die Verbraucher sähen im angemeldeten Wort nur noch ein bestimmtes Statement, aber – und sei es zumindest daneben – keinen Herkunftshinweis mehr, weiterer Anhaltspunkte. Insoweit gilt für diese Slogans wie „Funwörter“, „Funsprüche“ oder Statements auf der Vorder- oder Rückseite von Bekleidung nichts anderes als für Werbeslogans.

4. Umstände, welche den Verbraucher von seiner prima facie bestehenden Annahme, das an einer auch für Marken typischen Stelle angebrachte Zeichen bezeichne die jeweilige Ware ihrer Herkunft nach, wegführen und für ihn Veranlassung sind, in dem so verwendeten Zeichen entgegen seiner ursprünglichen Erwartung etwas anderes als einen Herkunftshin weis zu sehen, können sich insbesondere aus der Art der Sprachbildung und der außerhalb der Waren üblichen Verwendung der betreffenden Angabe ergeben. Handelt es sich nur um ein einziges Wort, eignet sich dieses dann nicht als Herkunftshinweis, wenn es in Alleinstellung auch anderweitig schlagwortartig als eine bestimmte, das Verständnis (zumindest auch) als Herstellerangabe ausschließende z. B. beschreibende Aussage verstanden würde.

https://tinyurl.com/yx6hakz6

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - BPatG 18.10.2019 - 27 W (pat) 1/17 Rücknahme des Löschungsantrags – Farbmarke Blau (Friedrich Albrecht)


BESCHLUSS

In der Beschwerdesache …

betreffend die Marke 305 71 072

(hier: Löschungsverfahren S 17/08 Lösch)

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 2. Juli 2019 durch die Vorsitzende Richterin Klante, die Richterin Werner sowie die Richterin Lachenmayr-Nikolaou

beschlossen:

1. Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenabteilung 3.4, vom 22. Februar 2010, mit dem die Löschung der Eintragung der Marke 305 71 072 „Blau“ (Pantone 280 C) angeordnet worden war, ist wirkungslos.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

3. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/rd83las

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - EuGH 17.10.2019 - C-766/18 Generalanwältin verneint automatische Erhöhung der Unterscheidungskraft bei geografischen Kollektivmarken (Matthias Koch)


Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, wie folgt zu entscheiden:

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten, die im Zusammenhang mit dem dritten Rechtsmittelgrund entstanden sind. In Bezug auf diesen Rechtsmittelgrund tragen alle Beteiligten ihre eigenen Kosten.

https://tinyurl.com/rxvsxea

GRUR Prax 23/2019(21. November 2019) - EuGH 17.10.2019 - C-514/18P (EuG) Keine rechtserhaltende Benutzung einer Individualmarke durch Vereinsmitglieder (Wolfgang Berlit)


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark (Österreich) trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und Frau Gabriele Schmid entstanden sind.

https://tinyurl.com/yx3w7vnd

GRUR Int 12/2019 - EuGH 29.7.2019 – C-516/17 Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse – Spiegel Online


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

1. Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 und Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass er keine Maßnahme zur vollständigen Harmonisierung der Reichweite der in ihm aufgeführten Ausnahmen oder Beschränkungen darstellt.

2. Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit, die in Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, können außerhalb der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen keine Abweichung von den ausschließlichen Rechten des Urhebers zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe aus Art. 2 Buchst. a bzw. Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie rechtfertigen.

3. Das nationale Gericht muss sich im Rahmen der Abwägung, die es zwischen den ausschließlichen Rechten des Urhebers aus Art. 2 Buchst. a und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 auf der einen Seite und den Rechten der Nutzer von Schutzgegenständen aus den Ausnahmebestimmungen in Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 und Buchst. d dieser Richtlinie auf der anderen Seite anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalls vorzunehmen hat, auf eine Auslegung dieser Bestimmungen stützen, die unter Achtung ihres Wortlauts und unter Wahrung ihrer praktischen Wirksamkeit mit den durch die Charta gewährleisteten Grundrechten voll und ganz im Einklang steht.

4. Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der die Anwendung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahme oder Beschränkung auf die Fälle begrenzt wird, in denen ein vorheriges Ersuchen um Erlaubnis zur Nutzung eines geschützten Werks für die Zwecke der Berichterstattung über Tagesereignisse bei vernünftiger Betrachtung nicht möglich ist.

5. Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Zitate“ in dieser Bestimmung die Verlinkung auf eine selbständig abrufbare Datei umfasst.

6. Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass ein Werk der Öffentlichkeit bereits rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, wenn es der Öffentlichkeit zuvor in seiner konkreten Gestalt mit Zustimmung des Rechtsinhabers, aufgrund einer Zwangslizenz oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis zugänglich gemacht wurde.

https://tinyurl.com/v2sq7gx

GRUR RR 12/2019 - OLG Hamburg 9.5.2019 – 3 U 203/17 Überlegenheitsbehauptungen für Magnesiumpräparat – signifikant bessere Bioverfügbarkeit


https://dejure.org/2019,24852

GRUR RR 12/2019 - OLG Köln 22.3.2019 – 6 U 193/18 Vertrieb eines nachgeahmten Produkts mit geringerem Sicherheitsstandard – Permanent Make-Up-Module


https://dejure.org/2019,16944

GRUR RR 12/2019 - OLG Hamburg 9.5.2019 – 3 U 150/18 Dringlichkeitsvermutung bei fehlender Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens – Telefontarif für junge Leute


https://dejure.org/2019,25344

GRUR RR 12/2019 - OLG Hamburg 28.2.2019 – 3 U 209/17 Testsiegerwerbung für Matratze – „ein Nickerchen voraus“


https://dejure.org/2019,24054

GRUR RR 12/2019 - OLG Hamm 13.8.2019 – 4 U 9/19 Lauterkeitsrechtliche Überprüfung der Kampagne einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung – Kassenzahnärztliche Vereinigung


https://dejure.org/2019,32073

GRUR RR 12/2019 - OLG Stuttgart 25.7.2019 – 2 U 73/18 Koexistenz von geografischen Herkunftsangaben und Kollektiv- und Individualmarken – Hohenloher Weiderind


https://dejure.org/2019,21697

GRUR RR 12/2019 - OLG Jena 8.5.2019 – 2 U 494/17 Schadensberechnung bei urheberrechtswidriger Vervielfältigung von Aufklebern – Babybilder


https://dejure.org/2019,26178

GRUR 12/2019 - EuGH 24.9.19 – C-507/17 Pflicht der Suchmaschinenbetreiber zur Löschung von Links begrenzt auf EU-Gebiet – Google/CNIL


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 (Datenschutz-Grundverordnung) sind dahin auszulegen, dass der Betreiber einer Suchmaschine, wenn er in Anwendung dieser Bestimmungen einem Auslistungsantrag stattgibt, die Auslistung nicht in allen Versionen seiner Suchmaschine vorzunehmen hat, sondern nur in allen mitgliedstaatlichen Versionen, erforderlichenfalls in Verbindung mit Maßnahmen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und es tatsächlich erlauben, die Internetnutzer, die von einem Mitgliedstaat aus eine Suche anhand des Namens der betroffenen Person durchführen, daran zu hindern oder zumindest zuverlässig davon abzuhalten, über die im Anschluss an diese Suche angezeigte Ergebnisliste auf die Links zuzugreifen, die Gegenstand des Auslistungsantrags sind.

https://tinyurl.com/rjwp2fm

GRUR 12/2019 - EuGH 24.9.19 – C-136/17 Verbot für Suchmaschinenbetreiber zur Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener Daten – GC ua/CNIL


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

1. Die Bestimmungen von Art. 8 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahin auszulegen, dass das darin enthaltene Verbot oder die darin enthaltenen Beschränkungen der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – vorbehaltlich der in dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen – auch auf den Betreiber einer Suchmaschine als den für die Datenverarbeitung bei der Tätigkeit dieser Suchmaschine Verantwortlichen in seinem Verantwortungsbereich im Rahmen seiner Befugnisse und Möglichkeiten bei Gelegenheit einer Prüfung anwendbar sind, die der Suchmaschinenbetreiber auf Antrag der betroffenen Person unter Aufsicht der zuständigen nationalen Behörden vornimmt.

2. Die Bestimmungen von Art. 8 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass der Suchmaschinenbetreiber auf ihrer Grundlage – vorbehaltlich der in dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen – grundsätzlich verpflichtet ist, Anträgen auf Auslistung von Links zu Websites stattzugeben, auf denen sich personenbezogene Daten der in dieser Bestimmung genannten besonderen Kategorien personenbezogener Daten befinden.

Art. 8 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass der Suchmaschinenbetreiber in Anwendung dieser Bestimmung einen Antrag auf Auslistung von Links ablehnen kann, wenn er feststellt, dass die Links zu Inhalten führen, die personenbezogene Daten der in Art. 8 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten besonderen Kategorien enthalten, deren Verarbeitung aber unter eine der Ausnahmen in Art. 8 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie fällt, sofern die Verarbeitung alle sonstigen von der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen für die Zulässigkeit erfüllt und die betroffene Person nicht nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie das Recht hat, aus überwiegenden, schutzwürdigen, sich aus ihrer besonderen Situation ergebenden Gründen gegen die Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen.

Die Bestimmungen der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass der Suchmaschinenbetreiber, wenn er mit einem Antrag auf Auslistung eines Links zu einer Website befasst ist, auf der personenbezogene Daten der in Art. 8 Abs. 1 oder 5 dieser Richtlinie genannten besonderen Kategorien veröffentlicht sind, auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der betroffenen Person auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten aus den Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anhand der in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie angeführten Gründe eines wichtigen öffentlichen Interesses nach Maßgabe der in dieser Bestimmung vorgesehenen Voraussetzungen prüfen muss, ob sich die Aufnahme dieses Links in die im Anschluss an eine Suche anhand des Namens dieser Person angezeigte Ergebnisliste als unbedingt erforderlich erweist, um die in Art. 11 der Charta verankerte Informationsfreiheit von Internetnutzern zu schützen, die potenziell daran interessiert sind, mittels einer solchen Suche Zugang zu der betreffenden Website zu erhalten.

3. Die Bestimmungen der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass

– zum einen Informationen über ein Gerichtsverfahren, das eine natürliche Person betraf, sowie gegebenenfalls Informationen über die sich daraus ergebende Verurteilung Daten zu „Straftaten“ und „strafrechtlichen Verurteilungen“ im Sinne von Art. 8 Abs. 5 dieser Richtlinie sind und

– zum anderen der Suchmaschinenbetreiber verpflichtet ist, einem Antrag auf Auslistung von Links zu Websites, auf denen sich solche Informationen befinden, stattzugeben, wenn sich diese Informationen auf einen früheren Abschnitt des Gerichtsverfahrens beziehen und angesichts des Verlaufs dieses Verfahrens nicht mehr der aktuellen Situation entsprechen, sofern im Rahmen der Prüfung der in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 95/46 angeführten Gründe eines wichtigen öffentlichen Interesses festgestellt wird, dass unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls die Grundrechte der betroffenen Person aus den Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gegenüber den Grundrechten der potenziell interessierten Internetnutzer aus Art. 11 der Charta überwiegen.

https://tinyurl.com/t3m8n5k

GRUR 12/2019 - OLG Frankfurt a. M. 12.9.19 – 6 U 114/18 Nahrungsergänzungsmittel zur vorbeugenden Bekämpfung eines alkoholbedingten „Katers“ – Anti-Hangover-Drink

https://dejure.org/2019,30465

GRUR 12/2019 - BGH 19.9.19 – I ZR 91/18 Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel – Gelenknahrung


Gelenknahrung III

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Art. 10 Abs. 3

Die Anwendung von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 setzt grundsätzlich nicht voraus, dass die Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung erstellt sind (Aufgabe von BGH, Urteil vom 17. Januar 2013 - I ZR 5/12, GRUR 2013, 958 Rn. 14 bis 16 - Vitalpilze; Urteil vom 12. Februar 2015 - I ZR 36/11, GRUR 2015, 403 Rn. 38 - Monsterbacke II; Beschluss vom 12. März 2015 - I ZR 29/13, GRUR 2015, 611 Rn. 31 - RESCUE-Produkte I).

https://tinyurl.com/ucm9b7j

GRUR 12/2019 - EuGH 12.11.19 – C-363/18 Angabe des israelischen Siedlungsgebiets als „Herkunftsort“ eines Lebensmittels – Organisation juive européenne ua

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

Art. 9 Abs. 1 Buchst. i in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission ist dahin auszulegen, dass auf Lebensmitteln aus einem vom Staat Israel besetzten Gebiet nicht nur dieses Gebiet, sondern, falls diese Lebensmittel aus einer Ortschaft oder einer Gesamtheit von Ortschaften kommen, die innerhalb dieses Gebiets eine israelische Siedlung bildet, auch diese Herkunft angegeben werden muss.


https://tinyurl.com/vgro3n2

GRUR 12/2019 - EuGH 17.10.19 – C-569/18 Auslegung der Qualitätsregelungen für „Mozzarella di bufala Campana g. U.“ – Caseificio Cirigliana ua


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Neunte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 4 Buchst. c und Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie die Spezifikation des Erzeugnisses „Mozzarella di bufala Campana g.U.“ sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegenstehen, nach der die Herstellung von „Mozzarella di bufala Campana g.U.“ in Räumen erfolgen muss, die, sei es auch im gleichen Betrieb, ausschließlich für dessen Herstellung bestimmt sind und in denen die Aufbewahrung und Lagerung von Milch, die aus nicht in das Kontrollsystem der g.U. „Mozzarella di bufala Campana“ einbezogenen Haltungsbetrieben stammt, verboten ist, sofern diese Regelung ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um die Qualität eines solchen Erzeugnisses zu wahren oder die Kontrolle der Spezifikation für diese g.U. zu gewährleisten; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

https://tinyurl.com/sthknoy

GRUR 12/2019 - EuGH 14.11.19 – C-484/18 Verwertung audiovisueller Archive durch öffentliche Einrichtung mit vermuteter Zustimmung – Spedidam ua/INA


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 2 Buchst. b und Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, in denen für die Verwertung audiovisueller Archive durch eine hierzu bestimmte Einrichtung die widerlegbare Vermutung aufgestellt wird, dass der ausübende Künstler die Aufzeichnung und Verwertung seiner Darbietung erlaubt, wenn er an der zur Ausstrahlung bestimmten Aufnahme eines audiovisuellen Werks mitwirkt.

https://tinyurl.com/vl3o5us

GRUR 12/2019 - EuGH 17.10.19 – C-239/18 Auskunftsverlangen des Sortenschutzrechtsinhabers zur Verwendung von Vermehrungsmaterial von Arten – STV/Freistaat Thüringen


Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ist dahin auszulegen, dass er für den Inhaber eines gemeinschaftlichen Sortenschutzrechts keine Möglichkeit vorsieht, von einer amtlichen Stelle Auskünfte zur Verwendung von Vermehrungsmaterial von Arten zu verlangen, ohne dass im entsprechenden Ersuchen die geschützte Sorte, für die diese Auskünfte verlangt werden, konkret genannt ist.

https://tinyurl.com/tlxt74k

Blatt für PMZ 12/2019 - ZPO §§ 284, 286; EPÜ Art. 54 II (Feuerbeständiges System)


Der zeitlich bestimmte Editionsvermerk auf einem Firmenprospekt rechtfertigt den Erfahrungssatz und Anscheinsbeweis, dass typischerweise bereits eine Fertigstellung des Prospekts erfolgt ist oder zumindest alsbald erfolgt und dass sich hieran zugleich typischerweise eine jedenfalls alsbaldige Drucklegung und Verteilung bzw. Verbreitung des Prospekts in der Öffentlichkeit anschließt, jedenfalls innerhalb eines Zeitraums von mehr als sechs Monaten ab Editionsdatum (Fortführung BPatGE 32, 109 = BIPMZ 1991, 349).

BPatG, Urteil vom 4. 6. 2019 – 4 Ni 71/17 (EP) sowie Berichtigungsurteil vom 12. 9. 2019 – 4 Ni 71/17 (EP)

https://tinyurl.com/th8jsbu

Blatt für PMZ 12/2019 - MarkenG § 94 Abs. 1 Nr. 1, § 96 Abs. 1 (Inlandsvertreter IV)


Zur Frage, ob die Obliegenheit eines im Ausland ansässigen Markeninhabers, in einem anhängig gewordenen Löschungsverfahren einen Inlandsvertreter zu bestellen, durch einen formlos an die im Register vermerkte Auslandsadresse übermittelten Hinweis ausgelöst werden kann.

BPatG, Beschluss vom 7. 3. 2019 – 30 W (pat) 38/18

https://tinyurl.com/rmmfxbd

Blatt für PMZ 12/2019 - DesignG § 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 1 Nr. 1, § 37 Abs. 1; DesignV § 7 Abs. 1 (Sporthelm)


a) Zeigen mehrere Darstellungen eines im Wege der Einzelanmeldung angemeldeten Designs verschiedene Ausführungsformen eines Erzeugnisses (hier: Sporthelm) mit unterschiedlichen Merkmalen der Erscheinungsform dieses Erzeugnisses (hier: unterschiedliche Beriemung, Ausstattung mit oder ohne Reiterknopf, verschiedene Farben, Farbkontraste, Dekore), geben sie nicht die Erscheinungsform "eines" Erzeugnisses sichtbar wieder. Das Design lässt in diesem Fall keinen einheitlichen Schutzgegenstand im Sinne von § 1 Nr. 1 DesignG erkennen und ist deshalb nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 DesignG nichtig. Wird vom Designinhaber für die abweichenden Merkmale Designschutz beansprucht, ist es nicht zulässig, einen einheitlichen Schutzgegenstand auf Grundlage der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale zu ermitteln (Aufgabe BGH, Urteil vom 15. Februar 2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503 = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel).

b) Für die Zusammenfassung unterschiedlicher Ausführungsformen eines Erzeugnisses bietet § 12 Abs. 1 Satz 1 DesignG die Möglichkeit einer Sammelanmeldung mehrerer Designs.

BGH, Beschluss vom 20. 12. 2018 – I ZB 25/18

https://tinyurl.com/sgzfm74

Blatt für PMZ 12/2019 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 Art. 12 Abs. 1 Buchst. c; Verordnung (EU) 2017/1001 Art. 14 Abs. 1 Buchst. c (Kühlergrill)


a) Die Schutzschranke des Art. 12 Abs. 1 Buchst. c UMV aF und Art. 14 Abs. 1 Buchst. c UMV nF greift nur ein, wenn das einer fremden Unionsmarke ähnliche Zeichen (auch) als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, im geschäftlichen Verkehr benutzt worden ist. Bei einem Ersatzteil (hier: Kühlergrill), das sich nicht ausschließlich in der Wiedergabe einer Marke erschöpft, sondern eine Aufnahmevorrichtung für die Verkörperung der Unionsmarke (hier: AudiEmblem) enthält und diese erkennen lässt, kann dies nicht von vornherein verneint werden (Fortführung BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 153/14, BGHZ 205, 1 Rn. 33 - BMW-Emblem).

b) Kann im Text eines Internetangebots deutlich gemacht werden, dass ein beworbenes Ersatzteil für bestimmte Fahrzeugmodelle geeignet ist, besteht keine Notwendigkeit, auf dem Ersatzteil eine Aufnahmevorrichtung in Form der Marke des Fahrzeugherstellers anzubringen, um auf diese Zweckbestimmung hinzuweisen.

BGH, Urteil vom 7. 3. 2019 – I ZR 61/18 (OLG Dresden)

https://tinyurl.com/uya44ch

Blatt für PMZ 12/2019 - PatG § 39 Abs. 1 (Abstandsberechnungsverfahren)


a) Der Anmelder kann die Anmeldung auch noch während der Anhängigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung seiner Beschwerde teilen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 6. September 1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104 - Kupplungsgewinde).

b) Die Teilung der Anmeldung ist gegenüber dem Patentgericht zu erklären, bei dem auch die Prüfung der Teilanmeldung anfällt, sobald der Anmelder Beschwerde gegen die Zurückweisung der (Stamm-)Anmeldung eingelegt hat und das Beschwerdeverfahren beim Patentgericht anhängig geworden ist. Erklärt der Anmelder die Teilung der Anmeldung jedoch erst, nachdem das Patentgericht die Beschwerde zurückgewiesen hat, ist die Erklärung gegenüber dem Patentamt abzugeben, an das auch die Zuständigkeit für die sachliche Prüfung der Teilanmeldung zurückfällt.

BGH, Beschluss vom 7. 5. 2019 – X ZB 9/18

https://tinyurl.com/w255m84

Blatt für PMZ 12/2019 - EPÜ Art. 56; PatG § 4 (Fulvestrant)


a) Ob das Beschreiten eines Lösungswegs für den Fachmann naheliegt, kann auch von der damit verbundenen Erfolgserwartung abhängen. Die Anforderungen an eine angemessene Erfolgserwartung lassen sich nicht allgemeingültig formulieren, sondern sind jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung des in Rede stehenden Fachgebiets, der Größe des Anreizes für den Fachmann, des erforderlichen Aufwands für das Beschreiten und Verfolgen eines bestimmten Ansatzes und der gegebenenfalls in Betracht kommenden Alternativen sowie ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile zu bestimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. April 2016 - X ZR 148/11, GRUR 2016, 1027 - Zöliakiediagnoseverfahren; Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09, GRUR 2012, 803 - Calcipotriol-Monohydrat; Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram).

b) Bei der Entwicklung einer Formulierung für einen Humanarzneimittelwirkstoff ist in der Regel nicht maßgeblich, ob der Fachmann erwarten kann, ein für eine klinische Studie geeignetes Ergebnis zu finden. Eine angemessene Erfolgserwartung kann sich vielmehr schon aus der Möglichkeit ergeben, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Formulierung in einem Tierversuch mit hinreichendem Vorhersagewert für die therapeutische Verwendung beim Menschen zu verifizieren.

BGH, Urteil vom 16. 4. 2019 – X ZR 59/17

https://tinyurl.com/yx4pnyqu

Monday, March 30, 2020

Der IP-Rechts-Berater 11/2019 - OLG Celle v. 9.7.2019 - 13 U 31/19 / Newerla, Danjel-Philippe, Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform



https://dejure.org/2019,21116

Der IP-Rechts-Berater 11/2019 - OLG Karlsruhe v. 13.2.2019 - 6 U 105/18 / Levenson, Lennart-Christian, Private rechtsextreme Facebook-Chats eines Landtagsmitarbeiters dürfen von der Presse unter Namensnennung zitatweise veröffentlicht werden


https://dejure.org/2019,2217

Der IP-Rechts-Berater 11/2019 - OLG München v. 8.8.2019 - 29 W 940/19 / Haertel, Alexander, Anwendbarkeit der Dringlichkeitsvermutung (12 Abs. 2 UWG) in Verfahren nach dem GeschGehG?


https://dejure.org/2019,25537

Der IP-Rechts-Berater 11/2019 - BPatG v. 23.5.2019 - 25 W (pat) 77/17 / Brandi-Dohrn, Anselm, Bösgläubige Markenanmeldung auch bei eigenen “verwandten“ Marken möglich


BESCHLUSS

In der Beschwerdesache



betreffend die Marke 30 2016 012 777 – S 156/16 Lösch


hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen

beschlossen:

1. Die Beschwerde des Antragsgegners und Markeninhabers wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsgegner und Markeninhaber trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

https://tinyurl.com/qorw72x

Der IP-Rechts-Berater 11/2019 - EuGH v. 29.7.2019 - C-469/17 / Newerla, Danjel-Philippe, Auslegung der Richtlinie 2001/29 in Verbindung mit nationalen Grundrechten

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

1. Art. 2 Buchst. a und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sind dahin auszulegen, dass sie Maßnahmen zur vollständigen Harmonisierung des materiellen Gehalts der in ihnen enthaltenen Rechte darstellen. Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 und Buchst. d dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass er keine Maßnahme zur vollständigen Harmonisierung der Reichweite der in ihm aufgeführten Ausnahmen oder Beschränkungen darstellt.

2. Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit, die in Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, können außerhalb der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen keine Abweichung von den ausschließlichen Rechten des Urhebers zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe aus Art. 2 Buchst. a bzw. Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie rechtfertigen.

3. Das nationale Gericht muss sich im Rahmen der Abwägung, die es zwischen den ausschließlichen Rechten des Urhebers aus Art. 2 Buchst. a und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 auf der einen Seite und den Rechten der Nutzer von Schutzgegenständen aus den Ausnahmebestimmungen in Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 und Buchst. d dieser Richtlinie auf der anderen Seite anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalls vorzunehmen hat, auf eine Auslegung dieser Bestimmungen stützen, die unter Achtung ihres Wortlauts und unter Wahrung ihrer praktischen Wirksamkeit mit den durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleisteten Grundrechten voll und ganz im Einklang steht.

https://tinyurl.com/yx6b73tt

CR online 11/2019 - EuGH v. 5.9.2019 - C-417/18, EuGH: Pflicht für TK-Unternehmen zu gebührenfreier Übermittlung der Standortdaten von 112-Notrufen


1. Art. 26 Abs. 5 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten (Universaldienstrichtlinie) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er den Mitgliedstaaten vorbehaltlich der technischen Durchführbarkeit die Verpflichtung auferlegt, sicherzustellen, dass die betreffenden Unternehmen den die Notrufe unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 bearbeitenden Stellen unmittelbar nach Eingang des Anrufs bei diesen Stellen gebührenfrei Informationen zum Anruferstandort übermitteln, auch wenn der Anruf von einem Mobiltelefon ohne SIM-Karte aus getätigt wird.

2. Art. 26 Abs. 5 der Richtlinie 2002/22 in der durch die Richtlinie 2009/136 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er den Mitgliedstaaten ein Ermessen bei der Festlegung der Kriterien für die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben zum Standort des Anrufers der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 einräumt, wobei die von ihnen festgelegten Kriterien jedoch im Rahmen der technischen Machbarkeit gewährleisten müssen, dass der Standort des Anrufers so zuverlässig und genau bestimmt werden kann, wie es erforderlich ist, damit die Notdienste ihm wirksam helfen können; dies zu beurteilen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

3. Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass ein nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats für den Eintritt der Haftung dieses Staates ausreichender mittelbarer Kausalzusammenhang zwischen einem Rechtsverstoß der nationalen Behörden und dem entstandenen Schaden auch als ausreichend dafür anzusehen ist, dass der Staat für einen ihm zuzurechnenden Verstoß gegen das Unionsrecht haftet.

https://tinyurl.com/wnv88gw

CR online 11/2019 - LG München I v. 6.2.2019 - 37 O 484/18, LG München I: Internetdienst zur Cloud-Speicherung geschützter Musiktitel nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers


https://dejure.org/2019,10023

CR online 11/2019 - LG Frankfurt/M. v. 28.6.2019 - 2-03 O 315/17, LG Frankfurt/M.: Verhältnis zwischen Löschungs- und Unterlassungsanspruch


https://dejure.org/2019,18795