Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. Januar 2022 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher, den Richter Dr. Grabinski, die Richterinnen Dr. Kober-Dehm und Dr. Marx sowie den Richter Dr. Rensen
für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des 5. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 21. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Die bis zum 17. September 2020 angefallenen Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die danach angefallenen Kosten für das Berufungsverfahren trägt die Klägerin.
Von Rechts wegen
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