Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Tuesday, August 9, 2022

GRUR Prax 13/2022(6. Juli 2022) - EuGH 19.5.2022 – C-24/20 EU-Beitritt zur Genfer Akte des LUA wirksam, Beitritt von Frankreich/Ungarn schwebend unwirksam

VIII. Ergebnis

132. Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor,

–        Art. 3 des Beschlusses (EU) 2019/1754 des Rates vom 7. Oktober 2019 über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für nichtig zu erklären;

–        Art. 4 des Beschlusses 2019/1754 für nichtig zu erklären, soweit er auf die Mitgliedstaaten Bezug nimmt;

–        die Wirkungen der für nichtig erklärten Teile des Beschlusses 2019/1754, soweit dies die Ratifizierungen der von diesem Beschluss erfassten Genfer Akte durch die Französische Republik und Ungarn sowie etwaige vor dem Urteil des Gerichtshofs erfolgte Ratifizierungen dieser Akte oder Beitritte zu dieser Akte durch die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Italienische Republik, die Portugiesische Republik und die Slowakische Republik betrifft, so lange aufrechtzuerhalten, bis binnen angemessener Frist, die sechs Monate ab Verkündung des Urteils nicht überschreiten sollte, ein Beschluss des Rates der Europäischen Union in Kraft tritt;

–        dem Rat neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission aufzuerlegen;

–        dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, der Hellenischen Republik, der Französischen Republik, der Republik Kroatien, der Italienischen Republik, Ungarn, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.

https://tinyurl.com/4459z95u

No comments:

Post a Comment

Note: Only a member of this blog may post a comment.