Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) beschlossen:
1. Das Rechtsmittel wird nicht zugelassen.
2. Die Daw SE trägt ihre eigenen Kosten.
Luxemburg, den 28. März 2022
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) beschlossen:
1. Das Rechtsmittel wird nicht zugelassen.
2. Die Daw SE trägt ihre eigenen Kosten.
Luxemburg, den 28. März 2022
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