In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2018 220 590
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 24. März 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterin Dr. Weitzel und des Richters Merzbach
beschlossen:
I. Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 03 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 1. Oktober 2020 aufgehoben.
II. Der Widerspruch aus der Marke UM 015 112 923 wird zurückgewiesen.
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