In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2017 100 335
hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 7. März 2022 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und den Richter kraft Auftrags Posselt
beschlossen:
1. Der Antrag des Markeninhabers auf Aussetzung des Verfahrens wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde des Markeninhabers wird zurückgewiesen.
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