Berufungsbegründung durch Patentanwalt
ZPO § 233 Fd; PatG § 113 Satz 1
Ein Patentanwalt, der kurz vor Ablauf der dafür maßgeblichen Frist feststellt, dass die Telefax-Übermittlung einer Berufungsbegründung in einem Patentnichtigkeitsverfahren wegen nicht von ihm zu vertretender technischer Probleme voraussichtlich scheitern wird, ist nicht verpflichtet, nach einem Rechtsanwalt zu suchen, der den Versand für ihn über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vornehmen kann.
BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - Bundespatentgericht
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