In der Beschwerdesache …
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betreffend die Wort-/Bildmarke 30 2013 019 118
hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17. Juli 2019 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 28. August 2015 aufgehoben, soweit darin auf den Widerspruch aus der Marke 30 2008 049 501 die Löschung der angegriffenen Marke für die Dienstleistungen der
Klasse 35: Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken;
Klasse 39: Transportwesen; Logistik-Dienstleistungen auf dem Transportsektor; Dienstleistungen eines Frachtmaklers; Dienstleistungen eines Transportmaklers; Reservierungsdienste im Transportwesen; Auskünfte über Transportangelegenheiten; Lagerung von elektronisch gespeicherten Daten und Dokumenten; Verpacken von Waren; Einlagerung von Waren; Entladen von Frachten;
angeordnet wurde. Im vorgenannten Umfang wird der Widerspruch aus der Marke 30 2008 049 501 zurückgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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