Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Friday, August 7, 2020

GRUR 07/2020 - BPatG 9.12.19 – 29 W (pat) 503/16 Keine rechtserhaltende Benutzung einer abweichenden Benutzungsform – Auto Bild.de/autobid.de

 In der Beschwerdesache … 

 … 

betreffend die Wort-/Bildmarke 30 2013 019 118

 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17. Juli 2019 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth

 beschlossen:

 1. Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 28. August 2015 aufgehoben, soweit darin auf den Widerspruch aus der Marke 30 2008 049 501 die Löschung der angegriffenen Marke für die Dienstleistungen der 

Klasse 35: Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; 

Klasse 39: Transportwesen; Logistik-Dienstleistungen auf dem Transportsektor; Dienstleistungen eines Frachtmaklers; Dienstleistungen eines Transportmaklers; Reservierungsdienste im Transportwesen; Auskünfte über Transportangelegenheiten; Lagerung von elektronisch gespeicherten Daten und Dokumenten; Verpacken von Waren; Einlagerung von Waren; Entladen von Frachten; 

angeordnet wurde. Im vorgenannten Umfang wird der Widerspruch aus der Marke 30 2008 049 501 zurückgewiesen. 

2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/y37u5cqt

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