In der Beschwerdesache
...
betreffend die Marke 30 2013 000 223
(hier: Löschungsverfahren S 242/16)
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 14. Mai 2020 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie des Richters Dr. Meiser und der Richterin Akintche
beschlossen:
1. Die Beschwerde der Markeninhaberin wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag der Markeninhaberin, der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.
Wie man diesen Blog am besten nutzt
Grüß Gott!
Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.
Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.
Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.
Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.
Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.
Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.
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Tuesday, August 25, 2020
GRUR Prax 16-17/2020(19. August 2020) - BPatG 14.5.2020 - 30 W (pat) 8/18 Werbeübliche Abwandlung von werbeüblichem Slogan nicht eintragungsfähig (Florian Stoll)
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