Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Friday, April 30, 2021

Blatt für PMZ 04/2021 - BPatG, Beschluss vom 12.3.2020 – 25 W (pat) 29/19

 Leitsatz

Aktenzeichen:25 W (pat) 29/19
Entscheidungsdatum:12. März 2020
Rechtsbeschwerde zugelassen: nein
Normen: MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

MÄDELSABEND

1. Zeichen, denen in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen per se die (originäre) Unterscheidungskraft fehlt, können durch keine Art der Verwendung auf den beanspruchten Waren oder im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen Unterscheidungskraft erlangen. Dies gilt insbesondere für Zeichen, die zu den typischen Fallgruppen fehlender Unterscheidungskraft gehören („im Vordergrund stehende produktbeschreibende Angabe“ usw.).

2. Dies gilt auch dann, wenn die Zeichen an Stellen angebracht werden, an denen branchenüblich die Marken angebracht sind. Jede andere Sichtweise würde contra legem auf eine Abschaffung des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft hinauslaufen.

3. Daran hat sich auch durch die Entscheidungen zu dem Zeichen #darferdas?, (BGH GRUR 2018, 932, EuGH GRUR 2019, 1194 und BGH GRUR 2020, 411) nichts geändert. Die dort geführte Diskussion zur Zeichenverwendung, die seit der Entscheidung MarleneDietrich-Bildnis I (BGH, GRUR 2008, 1093) verstärkt geführt wird, ist auf die in diesen Fällen zu beurteilenden Zeichen zu begrenzen, die bei grundsätzlicher Unterscheidungseignung die Unterscheidungskraft bei bestimmten Arten der Zeichenverwendung verlieren. Auch wenn die suggestive Vorlagefrage und einige Ausführungen in den vorgenannten BGH-Entscheidungen zu #darferdas? zu Missverständnissen Anlass geben mögen, ist bei der rechtlichen Einordnung dieser Entscheidungen auf die sehr spezielle Konstellation in diesem Verfahren abzustellen, die nicht verallgemeinert werden darf.

https://tinyurl.com/4bywn335

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