In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2016 103 801
hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 23. September 2020 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Lachenmayr-Nikolaou und die Richterin Seyfarth
beschlossen:
1. Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag der Beschwerdegegnerin, der Beschwerdeführerin die Kosten des Amts- und des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.
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