Akteneinsicht XXV
ZPO §§ 91a, 299, 567 Abs. 1 Nr. 2
Ein Beschluss, mit dem das Gericht einem am Rechtsstreit Beteiligten auf der Grundlage von § 299 Abs. 1 ZPO Akteneinsicht gestattet, wird gegenstandslos, wenn sich der Rechtsstreit vor Rechtskraft dieses Beschlusses und vor Gewährung der Einsicht in der Hauptsache erledigt.
BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - X ZB 14/20 - OLG Karlsruhe
LG Mannheim
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