In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2018 106 713.1
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 26. August 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterin Dr. Weitzel und des Richters Merzbach
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 44 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 4. Februar 2020 aufgehoben.
No comments:
Post a Comment
Note: Only a member of this blog may post a comment.