BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2017 223 999
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 2. Dezember 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterin Dr. Weitzel und des Richters Merzbach
beschlossen:
I. Auf die Beschwerde der Widersprechenden werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 18. April 2018 und vom 2. September 2020 insoweit aufgehoben, als mit diesen der Widerspruch aus der Unionsmarke 009 564 477 in Bezug auf die von der angegriffenen Marke 30 2017 223 999 beanspruchten Waren
„Klasse 9: Elektronische Vorschaltgeräte für LED-Leuchten und Beleuchtungskörper; Laser für wissenschaftliche Zwecke; LEDAnzeigen; LED-Mikroskope; LED-Monitore; LEDPositionssensoren; LED Treiber; Leuchtdioden [LED]- Fernsehgeräte; Modelle für wissenschaftliche Laborversuche; Monitore [Bildschirme]; OLED-Anzeigetafeln [organische LEDAnzeigetafeln];
Klasse 11: Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs]; Flammenlose Leuchtdioden [LED]-Kerzen; LEDBeleuchtungsanlagen; LED-Leuchten; LED-Leuchtstreifen; LEDLichtmaschinen; LED Sicherheitslampen; LEDStimmungsleuchten; LED-Taschenlampen; LEDUnterwasserbeleuchtungen; Leuchtdioden [LED]- Beleuchtungsanlagen“
zurückgewiesen worden ist.
II. Wegen des Widerspruchs aus der Unionsmarke 009 564 477 wird die Löschung der Marke 30 2017 223 999 auch für die in Ziff. I. benannten Waren angeordnet.
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