B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2013 042 587 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 24. November 2021 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein,
der Richterin Kriener sowie der Richterin k. A. Fehlhammer
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen Patentund Markenamts vom 29. Juli 2019 und vom 26. Mai 2020 aufgehoben.
2. Der Widerspruch aus der Marke … wird als unzulässig verworfen.
3. Die Widersprechende trägt die Kosten des Widerspruchs- und Erinnerungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundespatentgericht.
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