Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Monday, June 22, 2020

GRUR Prax 07/2020(2. April 2020) - BPatG 5.12.2019 - 30 W (pat) 21/17) „The Art of Colour“ fehlt Unterscheidungskraft (Jens Matthes)

B E S C H L U S S

In derBeschwerdesache

...

betreffend die Markenanmeldung 30 2016 012 638.4

hat der 30.Senat  (Marken-undDesign-Beschwerdesenat)  des Bundespatent-gerichts in der Sitzung vom 5.Dezember2019 unter Mitwirkung des VorsitzendenRichters Prof.Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/ycrgpcw4

GRUR Prax 08/2020(16. April 2020) - OLG Hamm 7.1.2020 - I- 4 U 88/18 Wettbewerbsverstoß einer LLP durch Angebot dauerhafter Hilfeleistungen in Steuersachen (Rudolf Böckenholt)

https://dejure.org/2020,3643

GRUR 06/2020 - BPatG 29.5.19 – 4 Ni 50/17 (EP) Rechtsschutzinteresse bei Nichtigkeitsklage – Blasenkatheterset

Blasenkatheterset

1. Dem Rechtsschutzinteresse der Klägerin an der Fortführung des Nichtigkeitsverfahrens, welches auch den Angriff auf sämtliche Unteransprüche des erloschenen Streitpatents umfasst, steht nicht entgegen, dass die Patentinhaberin im Entscheidungszeitpunkt der Nichtigkeitsklage im parallelen Verletzungsstreitverfahren die dortige Klage nur auf den Hauptanspruch stützt und die Unteransprüche im Nichtigkeitsverfahren auch nicht gesondert verteidigt.

 2. Die Geltendmachung mehrerer Nichtigkeitsgründe gegen identische Patentansprüche mit der Nichtigkeitsklage begründet – jedenfalls soweit nicht ein Angriff wegen widerrechtlicher Entnahme umfasst ist – eine zulässige alternative Antragshäufung entsprechend § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 260 ZPO, da die Nichtigkeitsgründe eigenständige Streitgegenstände bilden, welche auf ein einheitliches Klageziel gerichtet sind. Eine anfängliche oder nachträgliche im Wege der Klageänderung nach § 263 ZPO nur hilfsweise zur Entscheidung gestellte Geltendmachung weiterer Nichtigkeitsgründe (eventuelle Antragshäufung) erweist sich deshalb grundsätzlich als unzulässig.

https://tinyurl.com/ycqzoj2r

GRUR 06/2020 - BGH 17.12.19 – VI ZR 249/18 Verdachtsberichterstattung bei rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung – Kommunalpolitiker

GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 Ah, § 1004 Abs. 1 Satz 2; KUG § 22, § 23

 Zur rechtlichen Bewertung einer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren begleitenden identifizierenden Verdachtsberichterstattung, wenn der Betroffene im Verlauf des Unterlassungsklageverfahrens wegen der Straftat rechtskräftig verurteilt wird (Fortführung Senatsurteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, VersR 2019, 1225).

 BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 249/18 - OLG Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main

https://tinyurl.com/ychrgg9v

GRUR Prax 08/2020(16. April 2020) - BPatG 11.12.2019 - 27 W (pat) 72/16 Rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch inländische Bewerbung einer im Ausland durchgeführten Veranstaltung („Alpenglühen“) (Jan Malte Wachsmuth)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

...

betreffend die Marke30 2012 001 574


hat der 27.Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf diemündliche   Verhandlung   vom   11.Dezember2019   unter   MitwirkungdesVorsitzenden Richters Prof.Dr.Kortbein, des Richters Paetzold sowie der RichterinLachenmayr-Nikolaou

beschlossen:

1.Die Beschlüsse des Deutschen Patent-und Markenamts, Markenstelle fürKlasse 41, vom4. Dezember 2014und17.November 2015werden aufge-hoben, soweit der Widerspruch aus der Marke DE30 501 254in Bezug aufdie nachfolgend genannten Dienstleistungen zurückgewiesen worden ist:

   Klasse 41:Sportliche Aktivitäten;Zirkusdarbietungen; Veranstaltung sport-licher Wettkämpfe; Organisation und Durchführung von Veran-staltungen sportlicher Art; Veranstaltung von Lotterien; Veran-staltung von Schönheitswettbewerben; Filmvorführungen.

   Insoweit  wird  die  Löschung  der  Eintragung  der  angegriffenen  MarkeDE302012 001 574auf Grund des besagten Widerspruchs angeordnet.

2.Im Übrigen wirddie Beschwerde zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/yd3jmnpn

GRUR 06/2020 - BGH 20.2.20 – I ZR 214/18 EuGH-Vorlage zur Werbung mit Gewinnspiel einer Versandapotheke – Gewinnspielwerbung

Gewinnspielwerbung

 Richtlinie 2001/83/EG, Titel VIII, Art. 87 Abs. 3

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG L 311 vom 28. November 2001, S. 67 ff.), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1243 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU L 198 vom 25. Juli 2019, S. 241), folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Steht es mit den Bestimmungen des Titels VIII und insbesondere mit Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG in Einklang, wenn eine nationale Vorschrift (hier: § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG) dahin ausgelegt wird, dass es einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Versandapotheke verboten ist, mit der Auslobung eines Gewinnspiels um Kunden zu werben, wenn die Teilnahme an dem Gewinnspiel an die Einreichung eines Rezepts für ein verschreibungspflichtiges Humanarzneimittel gekoppelt ist, der ausgelobte Gewinn kein Arzneimittel, sondern ein anderer Gegenstand ist (hier: ein Elektrofahrrad im Wert von 2.500 € und elektrische Zahnbürsten), und nicht zu befürchten ist, dass einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub geleistet wird?

 BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - I ZR 214/18 - OLG Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main

https://tinyurl.com/y825oj7v

GRUR 06/2020 - EuGH 23.4.20 – C-101/19, C-102/19 Unzulässige Angabe der Dosierung von homöopathischen Arzneimitteln auf Packungsbeilage – DHU/Bundesrepublik Deutschland

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt:

Die Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass es ihr zuwiderläuft, wenn die Packungsbeilage gemäß Art. 69 der Richtlinie andere als die in dieser Bestimmung aufgeführten Informationen enthält, insbesondere eine Dosierungsanleitung für von dieser Bestimmung erfasste homöopathische Arzneimittel.

https://tinyurl.com/y7ku84sv

GRUR 06/2020 - BGH 6.2.20 – I ZR 93/18 Keine Abhängigkeit des SEPA-Lastschrifteinzugs vom Wohnsitz im Inland – SEPA-Lastschrift

SEPA-Lastschrift

 UKlaG § 2 Abs. 1 Satz 1; UWG § 3a; Verordnung (EU) Nr. 260/2012 Art. 9 Abs. 2

a) Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-VO) ist ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG.

b) Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.

c) Das aus Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO folgende Verbot, dass ein Zahlungsempfänger, der Lastschriften zum Geldeinzug verwendet, einem Zahler vorgibt, in welchem Mitgliedstaat er sein grundsätzlich für Lastschriften erreichbares Zahlungskonto zu führen hat, ist verletzt, wenn ein Zahlungsempfänger in Deutschland wohnhaften Verbrauchern die Bezahlung durch Lastschrift von einem in Luxemburg unterhaltenen Konto verwehrt.

 BGH, Urteil vom 6. Februar 2020 - I ZR 93/18 - OLG Karlsruhe LG Freiburg im Breisgau

https://tinyurl.com/y7mk9acg

GRUR 06/2020 - BGH 19.12.19 – I ZR 163/16 Informationspflichten über Kontaktmöglichkeiten im Online-Shop – Rückrufsystem II

Rückrufsystem II

 Richtlinie 2011/83/EU Art. 6 Abs. 1 Buchst. c; EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 4 Abs. 1, Abs. 3; BGB § 312d Abs. 1 Satz 1

 Hat der Verbraucher beim Bestellvorgang in einem Onlineshop vor Abschluss der Bestellung die Möglichkeit, einen mit ""Kontaktieren Sie uns"" gekennzeichneten elektronischen Verweis (""Link"") zu betätigen und so mit dem Verkäufer in schriftlicher Form durch eine E-Mail oder einen Internet-Chat Kontakt aufzunehmen oder aber sich von ihm über ein Rückrufsystem sofort oder innerhalb von fünf Minuten und damit zeitnah zurückrufen zu lassen, genügt dies den Informationspflichten über die Kontaktmöglichkeiten gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 EGBGB.

 BGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - I ZR 163/16 - OLG Köln LG Köln

https://tinyurl.com/yc6mxg62

GRUR 06/2020 - BGH 7.11.19 – I ZR 222/17 Verletzungshandlung im Inland trotz fehlender Kennzeichenbenutzung mit Auslandsberührung – Club Hotel Robinson

Club Hotel Robinson

MarkenG § 14 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6, § 19 Abs. 1

 Zur Beantwortung der Frage, ob eine relevante Verletzungshandlung im Inland vorliegt, bedarf es nicht in jedem Fall einer inländischen Kennzeichenbenutzung mit Auslandsberührung besonderer, im Wege der Gesamtabwägung der betroffenen Interessen und Umstände zu treffenden Feststellungen. Solche Feststellungen sind nur erforderlich, wenn das dem Inanspruchgenommenen vorgeworfene Verhalten seinen Schwerpunkt im Ausland hat. Fehlt es an einem solchen ausländischen Schwerpunkt, kann eine Verletzungshandlung im Inland nach den allgemeinen Grundsätzen auch in Fällen mit Auslandsberührung regelmäßig bereits dann gegeben sein, wenn im Inland unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Januar 1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 363 [juris Rn. 21] - Kronenthaler; Urteil vom 13. Oktober 2004 - I ZR 163/02, GRUR 2005, 431, 432 [juris Rn. 21] - HOTEL MARITIME; Urteil vom 8. März 2012 - l ZR 75/10, GRUR 2012, 621 Rn. 34 - OSCAR; Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 134/16, GRUR 2018, 417 Rn. 37 - Resistograph).

BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Kammergericht LG Berlin

https://tinyurl.com/ycsteptn

GRUR 06/2020 - EuGH 26.3.20 – C-622/18 Schadensersatz wegen Benutzung eines ähnlichen Zeichens vor Verfall – AR/Cooper International Spirits ua

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 5 Abs. 1 Buchst. b, Art. 10 Abs. 1 Unterabs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken in Verbindung mit ihrem sechsten Erwägungsgrund sind dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten danach zulassen können, dass der Inhaber einer Marke, die bei Ablauf der Frist von fünf Jahren ab ihrer Eintragung für verfallen erklärt worden ist, da er sie in dem betreffenden Mitgliedstaat für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden war, nicht ernsthaft benutzt hat, das Recht behält, Ersatz des Schadens zu verlangen, der entstanden ist, weil ein Dritter vor Wirksamwerden des Verfalls ein ähnliches Zeichen für identische oder mit seiner Marke verwechselbar ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt hat.

https://tinyurl.com/yc7zvto7

GRUR 06/2020 - EuGH 23.4.20 – C-237/19 Berücksichtigung der Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise bei ausschließlicher funktioneller Form der Ware – Gömböc Kft./Amt

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass, um zu klären, ob ein Zeichen ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, nicht lediglich die grafische Darstellung dieses Zeichens heranzuziehen ist. Andere Informationen als seine bloße grafische Darstellung, wie die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise, können genutzt werden, um die wesentlichen Merkmale des betreffenden Zeichens zu ermitteln. Dagegen können Informationen, die sich nicht aus der grafischen Darstellung des Zeichens ergeben, zwar berücksichtigt werden, um zu bestimmen, ob diese Merkmale einer technischen Funktion der betreffenden Ware entsprechen; diese Informationen müssen jedoch aus objektiven und verlässlichen Quellen stammen und dürfen nicht die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise einschließen.

2.      Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95 ist dahin auszulegen, dass die Wahrnehmung oder die Kenntnis der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich der Ware, die durch ein Zeichen grafisch dargestellt wird, das ausschließlich aus der Form dieser Ware besteht, berücksichtigt werden kann, um ein wesentliches Merkmal dieser Form zu ermitteln. Das in dieser Bestimmung enthaltene Eintragungshindernis ist anwendbar, wenn aus objektiven und verlässlichen Gesichtspunkten hervorgeht, dass die Entscheidung der Verbraucher, die betreffende Ware zu kaufen, in sehr großem Maß durch dieses Merkmal bestimmt wird.

3.      Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95 ist dahin auszulegen, dass das in dieser Bestimmung vorgesehene Eintragungshindernis nicht systematisch auf ein Zeichen anzuwenden ist, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, wenn das Zeichen musterrechtlich geschützt ist oder wenn es ausschließlich aus der Form eines dekorativen Gegenstands besteht.

https://tinyurl.com/y77cgs6k

GRUR 06/2020 - BGH 21.1.20 – X ZR 65/18 Keine Patentfähigkeit einer Zusammensetzung zur Behandlung sexueller Funktionsstörungen – Tadalafil

Tadalafil

 EPÜ Art. 56

 Hatte der Fachmann am Prioritätstag Anlass, zu irgendeinem, gegebenenfalls auch späteren Zeitpunkt vollständige Studien zur Dosis-Wirkungs-Beziehung eines bestimmten Wirkstoffs anzustellen, ist eine Dosierung, die sich aufgrund einer solchen Studie als vorteilhaft erweist, durch den Stand der Technik nahegelegt.

BGH, Urteil vom 21. Januar 2020 - X ZR 65/18 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/y96k9e8u

GRUR 06/2020 - BGH 14.1.20 – X ZR 144/17 Anzeige eines Auswahlmenüs auf Bildschirm – Rotierendes Menü

Rotierendes Menü

EPÜ Art. 52 Abs. 2 Buchst. d

Die Anweisung, für ein Auswahlmenü auf einem Bildschirm eine Darstellungsart zu wählen, die lediglich dem Zweck dient, die angezeigten Menüpunkte und den Umstand, dass möglicherweise noch weitere Punkte verfügbar sind, besonders anschaulich zu präsentieren, betrifft kein technisches Lösungsmittel und ist deshalb bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 - Bildstrom; Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild).

BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - X ZR 144/17 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/yae39lgn

GRUR 06/2020 - EuGH 30.4.20 – C-650/17 Schutz eines Erzeugnisses durch ein in Kraft befindliches Grundpatent – Royalty Pharma/DPMA [Sitagliptin III]

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel ist dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis durch ein in Kraft befindliches Grundpatent im Sinne dieser Bestimmung geschützt ist, wenn es einer in einem der Ansprüche des Grundpatents verwendeten allgemeinen funktionellen Definition entspricht und notwendigerweise zu der durch dieses Patent geschützten Erfindung gehört, ohne dass es aber individualisiert als konkrete Ausführungsform aus der Lehre des Patents zu entnehmen ist, soweit das Erzeugnis durch einen Fachmann unter Zugrundelegung seiner allgemeinen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich am Anmelde- oder am Prioritätstag des Grundpatents und unter Berücksichtigung des Stands der Technik zu diesem Zeitpunkt im Licht aller durch das Patent offengelegten Angaben in spezifischer Weise zu identifizieren ist.

2.      Art. 3 Buchst. a der Verordnung Nr. 469/2009 ist dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis nicht durch ein in Kraft befindliches Grundpatent im Sinne dieser Bestimmung geschützt ist, wenn es zwar unter die in den Patentansprüchen angegebene funktionelle Definition fällt, aber nach der Anmeldung des Grundpatents nach einer eigenständigen erfinderischen Tätigkeit entwickelt wurde.

https://tinyurl.com/y9fswp7c

GRUR Prax 12/2020(17. Juni 2020) - LG Dortmund 4.3.2020 - 8 O 2/20 (Kart) Im Spannungsfeld zwischen Kartellrecht und Vereinsautonomie (Roman Seifert/Dennis Preiß)

https://dejure.org/2020,6689

GRUR Prax 12/2020(17. Juni 2020) - LG Hamburg 2.4.2020 - 327 O 301/19 EuGH-Vorlage zum Verhältnis von reboxing und relabeling parallelimportierter Arzneimittel (Georg Jacobs).

https://dejure.org/2020,7326

GRUR Prax 12/2020(17. Juni 2020) - OLG Köln 20.9.2019 - 6 U 35/19 Verkehrsverständnis zum Begriff des Herstellers eines Produkts (Jakob F. Dämmer).

https://dejure.org/2019,56009

GRUR Prax 12/2020(17. Juni 2020) - OLG München 4.7.2019 - 29 U 3490/17 Wettbewerblicher Leitungsschutz bei Modeerzeugnissen (Philipp C. Redlich)

https://dejure.org/2019,52844

GRUR Prax 12/2020(17. Juni 2020) - LG Heidelberg 6.2.2020 - 4 O 6/19 Einschränkbarkeit des Rechts auf Auskunft (Volkan Güngör)

https://dejure.org/2020,4968

CR online 04/2020 - LG Köln v. 25.10.2019 - 81 O 74/19, LG Köln: UberX als Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz

https://dejure.org/2019,34905

GRUR Prax 12/2020(17. Juni 2020) - BPatG 17.10.2019 - 30 W (pat) 553/18 „Sensonic“ und „Sonic“ sind nicht verwechselbar (Friedrich Albrecht)

In der Beschwerdesache



betreffend die Marke 30 2016 033 431

hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 17. Oktober 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. von Hartz

beschlossen:

Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/yck4whkn

GRUR Prax 12/2020(17. Juni 2020) - BPatG 27.1.2020 - 28 W (pat) 29/18 Beurteilung der Kennzeichnungskraft bei Kollektivmarken erfolgt wie bei Individualmarken (Henriette März

In der Beschwerdesache



betreffend die Markeneintragung 30 2015 051 784

hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. Januar 2020 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Hermann und des Richters Dr. Söchtig

beschlossen:

1. Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 29, vom 9. Februar 2018 wird aufgehoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen worden ist, als er sich gegen die Eintragung der angegriffenen Marke 30 2015 051 784 für nachfolgende Waren der Klasse 29 richtet:
 „Fleisch; Fisch; Geflügel; Wild; Fleischextrakte; Konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten [Gelees]; Konfitüren; Kompotte; Eier; Speiseöle; Fertiggerichte aus Fleisch; zubereitetes Fleisch; verarbeitetes Gemüse; zubereitete Gemüseprodukte“.

2. Die Löschung der Eintragung der angegriffenen Marke 30 2015 051 784 wird auf Grund des Widerspruchs aus der Unions-Kollektivmarke 001 082 965 für die unter Ziffer 1. genannten Waren angeordnet.

3. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/yaetupg4

GRUR Prax 12/2020(17. Juni 2020) - BPatG 17.2.2020 - 26 W (pat) 25/19 „Unser täglich“ ist unterscheidungskräftig für Bier (Helena Schöwerling)

In der Beschwerdesache



 betreffend die Markenanmeldung 30 2017 003 736.8

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 17. Februar 2020 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz

beschlossen:

Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 33 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 29. August 2017 und 25. Januar 2019 werden aufgehoben.

https://tinyurl.com/y9pvb8zq

GRUR Prax 12/2020(17. Juni 2020) - BPatG 11.3.2020 - 29 W (pat) 37/17 „Alliance“ und „Alliance Healthcare“ verwechselbar (Morton Douglas)

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 30 2012 009 475

 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Oktober 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Seyfarth

 beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 27. Januar 2015 und vom 9. Februar 2017 aufgehoben und die Löschung der Marke Nr. 30 2012 009 475 im angegriffenen Umfang angeordnet.

2. Der Kostenantrag der Markeninhaberin und Beschwerdegegnerin wird zurückgewiesen.

3. Die Anschlussbeschwerde der Markeninhaberin und Beschwerdegegnerin wird zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/ya75rsmt

CR online 06/2020 - BGH v. 1.4.2020 - VIII ZR 18/19, BGH: Wiederbegründung der Kaufpreisforderung gemäß den Amazon-Marketplace-AGB

BGB § 133 C, § 157 Ga, § 433 Abs. 2

 a) Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace abgegebenen Willenserklärungen richtet sich auch nach den den Kauf von Marketplace-Artikel betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, soweit beide Vertragsparteien deren Geltung bei Vertragsschluss zugestimmt haben (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 31 mwN).

b) Die geschuldete Kaufpreiszahlung ist mit der von Amazon veranlassten Gutschrift des Kaufpreises auf dem Amazon-Konto des Verkäufers bewirkt, so dass die Kaufpreisforderung erlischt. Mit der einverständlichen Vertragsabwicklung über Amazon Marketplace vereinbaren die Kaufvertragsparteien jedoch zugleich stillschweigend, dass die Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das Amazon-Konto des Verkäufers aufgrund eines erfolgreichen A-bis-z-Garantieantrags rückbelastet wird (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 32 ff.).

BGH, Urteil vom 1. April 2020 - VIII ZR 18/19 - LG Leipzig AG Leipzig

https://tinyurl.com/y99lyq5p

CR online 06/2020 - EuGH v. 23.4.2020 - C-28/19, EuGH: Pflicht zur gesonderten Ausweisung obligatorischer und fakultativer Zusatzkosten in Online-Flugangeboten

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft ist dahin auszulegen, dass die Check-in-Gebühren, deren Zahlung mangels einer alternativen kostenfreien Art des Check-ins unvermeidbar ist, die Mehrwertsteuer auf die Preise für Inlandsflüge sowie die Verwaltungsgebühren für Käufe mit einer anderen als der vom Luftfahrtunternehmen bevorzugten Kreditkarte unvermeidbare und vorhersehbare Preisbestandteile im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 dieser Verordnung sind. Hingegen ist Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 dahin auszulegen, dass die Check-in-Gebühren, deren Zahlung durch den Rückgriff auf eine kostenfreie Art des Check-ins vermieden werden kann, sowie die Mehrwertsteuer auf fakultative Zusatzleistungen für Inlandsflüge fakultative Zusatzkosten im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 4 dieser Verordnung sind.

https://tinyurl.com/y7nmkaex

Der IP-Rechts-Berater 06/2020 - OLG Frankfurt v. 30.1.2020 - 6 W 9/20 / Bott, Kristofer, Zur Anwendung ausländischen Rechts (Unlauterkeitsrecht) im Eilverfahren

https://dejure.org/2020,5129

GRUR Prax 11/2020(3 Juni) - LG Köln 13.11.2019 - 84 O 250/18 Geltendmachung von Ansprüchen wegen unlauterer Nachahmung von Jeansmodellen durch Alleinimporteurin und - vertriebsberechtigte (Anna Wrage).

https://dejure.org/2019,51716

GRUR Prax 11/2020(3 Juni) - BGH 28.1.2020 - KZR 24/17 Kartellbefangenheit von Erwerbsgeschäften ist keine Frage haftungsbegründender Kausalität und unterliegt nicht dem Beweismaß des § 286 ZPO (Christian Aufdermauer)

Schienenkartell II

 GWB § 33 Abs. 3 aF; AEUV Art. 101; ZPO §§ 286 A, 287 Abs. 1

 a) Dem Merkmal der Betroffenheit im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 GWB aF, welches mit dem Beweismaß des § 286 ZPO festzustellen ist, kommt bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen.

b) Die Feststellung des haftungsbegründenden Tatbestands setzt nicht voraus, dass sich die Kartellabsprache auf einen Beschaffungsvorgang, auf den der Anspruchsteller sein Schadensersatzbegehren stützt, tatsächlich ausgewirkt hat und das Geschäft damit ""kartellbefangen"" war; dieser Gesichtspunkt betrifft die Schadensfeststellung und damit die haftungsausfüllende Kausalität, für die das Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO gilt.

c) Etablieren Kartellanten ein System, bei dem von einem ""Spielführer"" im Rahmen von Ausschreibungen die Preise von ""Schutzangeboten"" oder der angestrebte Zuschlagspreis mitgeteilt werden, ist es wegen der bestehenden Preistransparenz wahrscheinlich, dass von einem solchen System ein allgemeiner Effekt auf die Angebotspreise der Kartellanten ausgeht; diese Wahrscheinlichkeit ist umso höher, je umfassender die Quoten- oder Kunden-""Zuteilung"" auf dem Markt praktiziert wird und je mehr die an der Kartellabsprache beteiligten Unternehmen aufgrund wechselseitiger Rücksichtnahme der Notwendigkeit enthoben sind, um einen einzelnen Auftrag zu kämpfen und hierzu gegebenenfalls Preiszugeständnisse zu machen.

d) Im Rahmen der Feststellung eines kartellbedingten Schadens wird ein unmittelbarer Beweis einer Haupttatsache oder ihres Gegenteils in der Regel nicht dadurch angetreten, dass für die Entstehung oder das Fehlen eines Schadens Sachverständigenbeweis angeboten wird.

BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - OLG Jena LG Erfurt

https://tinyurl.com/yd97473l

GRUR Prax 11/2020(3 Juni) - OLG Frankfurt a. M. 27.2.2020 - 6 W 21/20 Ordnungsmittelandrohung in einem Prozessvergleich (Matthias Arz).

https://dejure.org/2020,6279

GRUR Prax 11/2020(3 Juni) - LG Hannover 12.11.2019 - 24 O 31/19 Strengeprinzip kann auch Wellness- und Fitnessbereich erfassen (Andreas Reinhart).

https://dejure.org/2019,50396

GRUR Prax 11/2020(3 Juni) - OLG Hamm 18.2.2020 - 4 U 66/19 Rechtsformzusatz als Bestandteil der Identität einer GbR (Samantha Köhler)

https://dejure.org/2020,3830

GRUR Prax 11/2020(3 Juni) - OLG Hamburg 9.5.2019 - 3 U 184/18 Auslegung des Patentanspruchs bei Verwendung von Begriffspaaren – Kinderrückhaltesystem (Andreas Bock)

https://dejure.org/2019,52287

GRUR Prax 11/2020(3 Juni) - OLG Hamburg 20.9.2019 - 3 U 222/16 Keine Erschöpfung bei Auseinzelung aus Kombinationsprodukt (Janina Wortmann)

https://dejure.org/2019,52096

GRUR RR 06/2020 - OLG Koblenz 4.12.2019 – 9 U 1067/19 Rechtsvertretung durch Architektin im Widerspruchsverfahren gegen abschlägig beschiedene Bauvoranfrage – Bauvoranfrage

https://dejure.org/2019,50561

GRUR RR 06/2020 - OLG Köln 6.3.2020 – 6 U 140/19 Irreführende Werbung von Zahnarzt für kassenärztlichen Notdienst – zahnärztlicher Notdienst

https://dejure.org/2020,8149

GRUR RR 06/2020 - OLG Köln 5.7.2019 – 6 U 21/15 Wettbewerbsverstoß bei Missachtung von Vorschriften zur Produktsicherheit – Steckverbinder

https://dejure.org/2019,22139

GRUR RR 06/2020 - OLG Frankfurt a. M. 19.12.2019 – 6 U 155/18 Anstiftung von Steuerberatern zum Verstoß gegen deren Berufspflichten – Essensgutscheine

https://dejure.org/2019,50713

GRUR RR 06/2020 - OLG München 5.3.2020 – 29 U 3693/17 Kein Unterlassungsanspruch des Herstellers bei Schutzrechtsverwarnung von Abnehmern bei Internetangeboten – Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten

https://dejure.org/2020,5832

GRUR RR 06/2020 - OLG Hamburg 17.10.2019 – 3 U 216/16 Nichtbenutzungseinrede in nachgelassenem Schriftsatz – Candecor/CANEACOR

https://dejure.org/2019,52100

GRUR RR 06/2020 - OLG Düsseldorf 29.7.2019 – 20 U 34/19 Werktitelschutz für Open-Air-Musik-Event – Kiesgrube

https://dejure.org/2019,22143

GRUR RR 06/2020 - BPatG 27.2.2020 – 30 W (pat) 809/18 Fehlende Schutzfähigkeit der Unterseite eines Fahrradsattels als Design – Fahrradsattel

In der Beschwerdesache

 …

 betreffend das Design 40 2011 004 383 – 0001 (hier: Nichtigkeitsverfahren N 45/16)

 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 27. Februar 2020 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser

beschlossen:

I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Designabteilung 3.5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 9. August 2018 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass das eingetragene Design 40 2011 004 383 - 0001 nichtig ist.

II. Es wird festgestellt, dass der Beitritt der Frau P… zum Verfahren unwirksam ist.

III. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt. Die Kosten des Beitritts trägt die Beitretende.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

https://tinyurl.com/y8dzwqla

GRUR RR 06/2020 - OLG Düsseldorf 26.9.2019 – 2 U 28/19 Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren – MS-Therapie (Ls.)

https://dejure.org/2019,43109

GRUR RR 06/2020 - OLG München 8.8.2019 – 6 U 4020/18 Reichweite der Konzentrationsmaxime – Fensterflügel

https://dejure.org/2019,53854

GRUR RR 06/2020 - OLG Hamburg 25.4.2019 – 3 U 87/15 Mitwirkung an inländischer Patentverletzung durch Tatbeitrag im Ausland – Ultraschallwandler

https://dejure.org/2019,52288

GRUR RR 06/2020 - BPatG 5.3.2020 – 7 W (pat) 1/19 Bezeichnung der Erfindung als Teil der Beschreibung – MOSFET-Vorrichtung

MOSFET-Vorrichtung

Die Bezeichnung der Erfindung ist gemäß § 10 Abs. 1 PatV am Anfang der Beschreibung nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 PatG als Titel der Beschreibung anzugeben und stellt damit einen Teil der Beschreibung dar. Der Prüfer darf eine Änderung des Beschreibungstitels grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des Anmelders vornehmen.

https://tinyurl.com/ydg9zj5g

Blatt für PMZ 05-06/2020 - BPatG, Beschluss vom 28.2.2020 – 30 W (pat) 26/18

Black Friday

 1. Vertriebsmodalitäten wie Rabattaktionen und Sonderveranstaltungen stellen zwar kein Merkmal von Waren, wohl aber ein Merkmal von Handelsdienstleistungen dar; im Einzelfall können sie auch ein Merkmal von Werbedienstleistungen bilden (Ergänzung zu BGH GRUR 1998, 465 – BONUS).

2. Die von Hause aus nicht beschreibende Bezeichnung einer Rabattaktion (hier: „Black Friday“) kann daher in Bezug auf Handels- und Werbedienstleistungen als beschreibende Angabe auch dann einem Freihaltebedürfnis unterliegen, wenn sie am Anmeldetag der Marke (hier: Oktober 2013) nur geringen Teilen des Verkehrs in diesem Sinne bekannt war, aber bereits von mehreren Unternehmen benutzt worden ist.

https://tinyurl.com/ycnvqr72

Blatt für PMZ 05-06/2020 - BPatG, Beschluss vom 13.3.2019 – 35 W (pat) 18/18

Zangengriffsystem

Die Gebrauchsmusterstelle hat gemäß § 4 Abs. 4 GebrMG i. V. m. § 5 Abs. 4 GebrMV darauf hinzuwirken, dass der Anmelder mindestens einen Schutzanspruch formuliert, der sich nicht lediglich in der Umschreibung der mit der Erfindung zu lösenden technischen Aufgabe erschöpft. Dagegen ist die Prüfung, ob die Erfindung in der Anmeldung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, einem Löschungsverfahren vorbehalten (im Anschluss an BGH GRUR 1999, 920 ff. - Flächenschleifmaschine).

https://tinyurl.com/ybz89xd5

Blatt für PMZ 05-06/2020 - BPatG, Urteil vom 12.9.2019 – 4 Ni 73/17

Lacosamid

 1. Für die Wirksamkeit einer nach Art. 87 EPÜ in Anspruch genommenen Priorität kommt es bei der Prüfung des mangels Patentfähigkeit angegriffenen Streitpatents im Falle einer geschäftlichen Rechtsnachfolge – ebenso wenig wie im Falle eines identischen Vor- und Nachanmelders – nicht darauf an, ober der das Prioritätsrecht übertragende Erstanmelder zur Übertragung berechtigt war und diesem das Recht am Patent zustand. Allein maßgeblich ist, ob der Erstanmelder den formalen Erfordernissen des Art. 87 EPÜ folgend dem Rechtsnachfolger das aus der Erstanmeldung resultierende Recht auf Erteilung des Patents wirksam vermitteln konnte. Fehlzuordnungen können beim erteilten Patent nur im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren nach §§ 21 I, 22 PatG (widerrechtliche Entnahme) oder betreffend EPÜPatente über Art. 60 (unberechtigter Anmelder) bzw. über Vindikationsansprüche (§ 8 PatG) oder im Anmeldeverfahren durch Unterlassungsklage, einstweilige Verfügung oder Übertragung der Anmeldung etc. geltend gemacht werden.

 2. Ein mit der Nichtigkeitsklage angegriffenes ergänzendes Schutzzertifikat bei erloschenem Grundpatent erweist sich bereits dann als uneingeschränkt bestandskräftig, wenn es nur von einem Patentanspruch der Anspruchsfassung getragen wird, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen abhängigen oder nebengeordneten Anspruch handelt und unabhängig davon, ob der Patentinhaber eine entsprechende Selbstbeschränkung auf diesen Anspruch durch Haupt- oder Hilfsanträge vornimmt.

3. Die in der Rechtsprechung geforderte und als Goldstandard bezeichnete Qualität einer neuheitsschädlichen Offenbarung, welche unmittelbar und eindeutig sein muss und in individualisierter Form erfolgen muss, erfährt für die Anforderungen der Offenbarung eines Stereoisomers keine Besonderheiten, hier der enantiomeren Form von Lacosamid. Eine explizite Nennung des konkreten Stereoisomers ist deshalb nicht zwingend erforderlich.

https://tinyurl.com/ycgbqsob

Blatt für PMZ 05-06/2020 - BPatG, Urteil vom 1.2.2018 – 2 Ni 6/16 (EP) verb. m. 2 Ni 48/16 (EP

„Rechtskraft von Entscheidungen im Patentnichtigkeitsverfahren – res judicata“

Weder die Eigenschaft der Nichtigkeitsklage als Gestaltungsklage noch das Interesse der Allgemeinheit an Rechtssicherheit betreffend den Bestand von Schutzrechten gebieten für das Patentnichtigkeitsverfahren eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der materiellen und subjektiven Rechtskraft (§ 99 Abs. 1 PatG i. V. m. §§ 323, 325 ZPO). Die Rechtskraft einer die Nichtigkeitsklage abweisenden Entscheidung steht daher einer erneuten auf dieselben Klagegründe gestützten Klage, die von am Vorverfahren nicht Beteiligten erhoben wird, nicht entgegen.

https://tinyurl.com/ycrhof9o

CR online 05/2020 - BGH v. 30.1.2020 - I ZR 25/19, BGH: EuGH-Vorlagefragen zur Zulässigkeit der Inbox-Werbung

Inbox-Werbung

Richtlinie 2002/58/EG Art. 2 Satz 2 Buchst. h, Art. 13 Abs. 1; Richtlinie 2005/29/EG Nr. 26 des Anhangs I; UWG § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2 Satz 2 Buchst. h und Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) sowie Nr. 26 des Anhangs I der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist der Begriff des Verschickens im Sinne von Art. 2 Satz 2 Buchst. h der Richtlinie 2002/58/EG erfüllt, wenn eine Nachricht nicht von einem Nutzer eines elektronischen Kommunikationsdienstes an einen anderen Nutzer durch ein Dienstleistungsunternehmen an die elektronische ""Anschrift"" des zweiten Nutzers übersandt wird, sondern infolge des Öffnens der passwortgeschützten Internetseite eines E-Mail-Kontos automatisiert von Adservern auf bestimmten dafür vorgesehene Flächen in der E-Mail-Inbox eines nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Nutzers angezeigt wird (Inbox-Werbung)?

2. Setzt ein Abrufen einer Nachricht im Sinne von Art. 2 Satz 2 Buchst. h der Richtlinie 2002/58/EG voraus, dass der Empfänger nach Kenntniserlangung vom Vorliegen einer Nachricht durch ein willensgetragenes Abrufverlangen eine programmtechnisch vorgegebene Übermittlung der Nachrichtendaten auslöst oder genügt es, wenn das Erscheinen einer Nachricht in der Inbox eines E-Mail-Kontos dadurch ausgelöst wird, dass der Nutzer die passwortgeschützte Internetseite seines E-Mail-Kontos öffnet?

 3. Liegt eine elektronische Post im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG auch dann vor, wenn eine Nachricht nicht an einen bereits vor der Übermittlung konkret feststehenden individuellen Empfänger verschickt wird, sondern in der Inbox eines nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Nutzers eingeblendet wird?

4. Liegt die Verwendung einer elektronischen Post für die Zwecke der Direktwerbung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG nur dann vor, wenn eine Belastung des Nutzers festgestellt wird, die über eine Belästigung hinausgeht?

5. Liegt eine die Voraussetzungen eines ""Ansprechens"" erfüllende Individualwerbung im Sinne von Nr. 26 Satz 1 des Anhangs I der Richtlinie 2005/29/EG nur dann vor, wenn ein Kunde mittels eines herkömmlich zur Individualkommunikation zwischen einem Absender und einem Empfänger dienenden Mediums kontaktiert wird, oder reicht es aus, wenn - wie bei der im Streitfall in Rede stehenden Werbung - ein Individualbezug dadurch hergestellt wird, dass die Werbung in der Inbox eines privaten E-Mail-Kontos und damit in einem Bereich angezeigt wird, in dem der Kunde individuell an ihn gerichtete Nachrichten erwartet?

BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZR 25/19 - OLG Nürnberg LG Nürnberg-Fürth

https://tinyurl.com/y8649tog

CR online 05/2020 - LG Hamburg v. 13.2.2020 - 312 O 372/18, LG Hamburg: Pflicht für Facebook zur Löschung inoffizieller Kanzlei- und Partnerprofile

https://dejure.org/2020,3048

CR online 05/2020 - OLG Dresden v. 11.6.2019 - Hinweis-4 U 760/19, OLG Dresden: Zulässige löschung eines Beitrags im sozialen Netzwerk

https://dejure.org/2019,18462

CR online 05/2020 - OLG Hamm v. 26.11.2019 - 4 U 22/19, OLG Hamm: Garantieerklärung und Verbraucherschutzrechte auf Amazon

https://dejure.org/2019,47643

CR online 05/2020 - EuGH v. 2.4.2020 - C-753/18, EuGH: Keine Urheberrechtsabgabe bei Mietfahrzeugen mit Radio

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums sind dahin auszulegen, dass die Vermietung von mit einem Radioempfangsgerät ausgestatteten Fahrzeugen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmungen darstellt.

https://tinyurl.com/ydynm98k

CR online 05/2020 - BVerwG v. 5.3.2020 - 20 F 3/19, BVerwG: Kein Zugang zu äußeren Merkmalen von Dateien als Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Leitsatz:

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst nicht nur das Verbot des unbefugten Zugriffs auf den Inhalt von Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, sondern auch bereits die Verhinderung des Zugangs zu äußeren Merkmalen von Dateien (wie Dateiname, Dateiendung, Dateityp, Dateigröße), aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt.

https://tinyurl.com/ya2n37jx

CR online 05/2020 - OLG Köln v. 28.2.2020 - 6 U 128/19, OLG Köln: Lizenzschaden des Datenbankherstellers durch Web-Scraping

https://dejure.org/2020,9882

Der IP-Rechts-Berater 05/2020 - OLG Frankfurt v. 9.1.2020 - 6 W 117/19 / Bott, Kristofer, Zum konkreten Wettbewerbsverhältnis, § 2 Nr. 3 UWG

https://dejure.org/2020,1493

CR online 05/2020 ist online

http://www.computerundrecht.de/50300_MTExMQ.htm

GRUR 05/2020 - BGH 19.12.19 – I ZB 37/19 Erfolglose Besetzungsrüge nach Zurückverweisung durch BGH an anderen BPatG-Senat – Schokoladenstäbchen IV

Schokoladenstäbchen IV

GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 1, § 89 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2, § 577 Abs. 4 Satz 3

 a) Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht gerügt werden (Festhaltung an BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 6/12, GRUR 2014, 1132 Rn. 17 f. = WRP 2014, 1320 - Schwarzwälder Schinken; Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 34/12, GRUR 2014, 1232 Rn. 12 f. = WRP 2015, 53 - S-Bahn).

 b) Im markenrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 563 Abs. 1 Satz 2 und § 577 Abs. 4 Satz 3 ZPO eine Zurückverweisung an einen anderen Senat des Bundespatentgerichts möglich, wenn es aufgrund einer Häufung von Sachfehlern oder eines Mangels an Unvoreingenommenheit des Ausgangsgerichts geboten erscheint, einen anderen Spruchkörper mit der erneuten Behandlung der Sache zu befassen.

BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - I ZB 37/19 - Bundespatentgericht

 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Dezember 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richter Prof. Dr. Schaffert, Feddersen, die Richterin Pohl und den Richter Odörfer

 beschlossen:

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 3. April 2019 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

https://tinyurl.com/ydc3h8zp

Der IP-Rechts-Berater 05/2020 ist online

http://www.ip-rb.de/50318_MTExMw.htm

GRUR 05/2020 - BGH 17.10.19 – I ZB 19/19 Unterlassungstitel im einstweiligen Verfügungsverfahren – Diätische Tinnitusbehandlung

" ZB 19/19
vom
17. Oktober 2019
in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Oktober 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Feddersen, die Richterinnen Pohl, Dr. Schmaltz und den Richter Odörfer

beschlossen:

Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 2019 (20 W 26/18) im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin zum Nachteil der Gläubigerin erkannt worden ist.

 Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.

Streitwert der Rechtsbeschwerde: 4.000 €

https://tinyurl.com/y7bqstj8

EPO 05/2020 ist online

https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/official-journal/2020/05/2020-05.pdf

GRUR 05/2020 - OLG Düsseldorf 9.9.19 – 20 W 71/19 EuGH-Vorlage zur Verpflichtung eines Unterlassungsschuldners zur Löschung von Folgeeintragungen – x Rechtsanwälte

https://dejure.org/2019,43856

GRUR 05/2020 - BPatG 17.1.20 – 27 W (pat) 115/16 Verhältnis des Markenrechts zu Regelungen des Olympia-Schutzgesetzes – RETROLYMPICS/OLYMPIC

In der Beschwerdesache



- betreffend die Marke 30 2012 015 602

 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 16. Oktober 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Paetzold sowie der Richterin LachenmayrNikolaou

beschlossen:

1. Die Beschwerde des Widersprechenden wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

https://tinyurl.com/y9hs42y3

GRUR 05/2020 - BGH 17.12.19 – X ZR 115/17 Erfinderische Tätigkeit bei Einsatz eines allgemein verfügbaren Werkzeugs – Autoantikörpernachweis

Autoantikörpernachweis

EPÜ Art. 56; PatG § 4

Der Einsatz eines allgemein verfügbaren Werkzeugs (hier: Reverse-SandwichTechnik) kann auf erfinderischer Tätigkeit beruhen, wenn sich die mit dem Gegenstand der Erfindung angestrebten und realisierten Vorteile hierdurch nicht ohne weiteres einstellen und der Fachmann aus dem Stand der Technik keine (hinreichenden) Anregungen erhält, dass das Werkzeug für die Erreichung des angestrebten Zwecks (hier: Nachweis von Autoantikörpern gegen Antigene von Pankreasinselzellen) geeignet und ohne Schwierigkeiten einsetzbar ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09, GRUR 2012, 803 - Calcipotriol-Monohydrat; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram).

BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - X ZR 115/17 - Bundespatentgericht

https://tinyurl.com/y9jmuw3d

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Frankfurt a. M. 24.9.2019 - 11 W 33/19 Berufung auf erstinstanzlich noch nicht rechtskräftig für nichtig erklärtes Patent nur in Ausnahmefällen kartellrechtswidrig (Claudia Seitz).

https://dejure.org/2019,46464

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Frankfurt a. M. 5.12.2019 - 6 U 151/19 Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung (Oliver Löffel).

https://dejure.org/2019,48671

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - LG Köln 18.2.2020 - 31 O 152/19 Unlautere Glücksspielwerbung durch TV-Sender (Jeannette Viniol)

https://dejure.org/2020,3468

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Frankfurt a. M. 12.12.2019 - 6 U 83/18 Nachahmungsschutz für zunächst nur im Ausland vertriebenes Produkt (Anja Doepner-Thiele).

https://dejure.org/2019,49249

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Hamm 26.4.2019 - 32 SA 20/19 Spezialzuständigkeit bei Anspruchskonkurrenz (Martin Kefferpütz).

https://dejure.org/2019,27683

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Hamburg 16.5.2019 - 406 HKO 10/17 Wettbewerbliche Eigenart einer Toilettenhilfe – auf Farbe und Biegung kommt es an (Dirk Pauli)

https://dejure.org/2017,74523

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Hamburg 16.5.2019 - 3 U 197/16 Abnehmerinformation des Patentinhabers zu Patentverletzung durch Konkurrenten (Paetrick Sakowski)

https://dejure.org/2019,52103

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Hamburg 30.1.2020 - 3 U 79/18 Wirkungen einer Abschlusserklärung (Nikolaus Konstantin Rehart).

https://dejure.org/2020,4881

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Frankfurt a. M. 19.12.2019 - 16 U 210/18 Namensnennung in Berichterstattung aus Sozialsphäre auch nach Rückzug ins Privatleben nennen (Christian Musiol)

https://dejure.org/2019,44916

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Frankfurt a. M. 5.12.2019 - 6 U 182/18 Störerhaftung, wenn ein Dritter die von mehreren auf einer Internetplattform benutzte Produktbeschreibung ändert (Hendrik Schödder)

https://dejure.org/2019,48552

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Frankfurt a. M. 22.1.2020 - 6 W 2/20 Automatische Erstattung von Patentanwaltskosten ist verfassungs gemäß (Benno Barnitzke)

https://dejure.org/2020,4739

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Hamm 16.1.2020 - 4 U 72/19 Ausschließliche Zuständigkeit von Unionsmarkengerichten (Ulrike Grübler) .

https://dejure.org/2020,3039

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Köln 20.12.2019 - 6 U 92/19 Beschreibung der Warenform keine Markenverletzung (Christian Klawitter) .

https://dejure.org/2019,54492

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - OLG Hamburg 23.1.2020 - 3 U 160/18 Wert einer nicht gewinnorientiert benutzten Marke (T. W. Dornis)

https://dejure.org/2020,4859

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - BPatG 27.12.2019 - 27 W (pat) 25/18 Bild auf T-Shirt kann vergleichbares Werk iSd § 5 III MarkenG sein (Michael Munsch)

In der Beschwerdesache



 betreffend die Marke …

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. Dezember 2019 durch die Richterin Werner als Vorsitzende sowie die Richter Schwarz und Paetzold

b e s c h l o s s e n :

1. Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 25, vom 15. Februar 2018 wird insoweit teilweise aufgehoben, als in Nr. 2 dieses Beschlusses der Beschwerdeführerin die Kosten des Widerspruchsverfahrens auferlegt worden sind und in Nr. 3 ein Gegenstandswert festgesetzt wurde.

2. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen

https://tinyurl.com/ybqmd5tm

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) - EuGH 4.3.2020 - C-328/18 P Zeichenähnlichkeit hängt nicht von Vermarktungsbedingungen ab (Mathias Kochendörfer) .

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:

1.      Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 7. März 2018, Equivalenza Manufactory/EUIPO – ITM Entreprises (BLACK LABEL BY EQUIVALENZA) (T‑6/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:119), wird aufgehoben.

2.      Die von der Equivalenza Manufactory SL beim Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache T‑6/17 eingereichte Klage wird abgewiesen.

3.      Die Equivalenza Manufactory SL trägt neben ihren eigenen Kosten hinsichtlich des Verfahrens des ersten Rechtszugs in der Rechtssache T‑6/17 und des Rechtsmittelverfahrens die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hinsichtlich dieser Verfahren entstanden sind.


https://tinyurl.com/ya9392o7

GRUR Prax 10/2020(20 Mai 2020) - OLG Köln 13.3.2020 - 6 U 201/19 Pflichtangaben müssen Arzneimittel zuzuordnen sein (Anika Mattern)

https://dejure.org/2020,9753

GRUR Prax 10/2020(20 Mai 2020) - OLG Hamburg 19.12.2019 - 3 U 172/18 Irreführung über Einsatzzeitpunkt und Wirkweise eines Arzneimittels (Philipp Mels).

https://dejure.org/2019,52263

GRUR Prax 10/2020(20 Mai 2020) - OLG Hamburg 8.8.2019 - 3 U 40/18 Äußerung einer Rechtsansicht in Kündigungsschreiben in der Regel nicht irreführend (Dominik Weiß)

https://dejure.org/2019,52269

GRUR Prax 10/2020(20 Mai 2020) - OLG Frankfurt a. M. 16.1.2020 - 6 W 119/19 Gewährung einer Aufbrauchsfrist im Eilverfahren (Stephanie Zöllner).

https://dejure.org/2020,5355

GRUR Prax 10/2020(20 Mai 2020) - OLG München 16.1.2020 - 29 U 1834/18 Auftritt als Versicherungsmakler trotz Mehrheitsbeteiligung einer Versicherung zulässig (Johannes Gräbig).

https://dejure.org/2020,4616

GRUR Prax 10/2020(20 Mai 2020) ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRURPrax_2020_10-Inhalt.pdf

GRUR Prax 10/2020(20 Mai 2020) - OLG München 4.12.2019 - 15 U 3688/18 Geldentschädigung für das Ausspähen von E-Mails (Verena Haisch)

https://dejure.org/2019,47524

GRUR Prax 10/2020(20 Mai 2020) - OLG Hamburg 19.9.2019 - 3 U 181/17 Aktivlegitimation des Patentinhabers nach Vergabe ausschließlicher Lizenz (Sabine Boos)

https://dejure.org/2019,52101

GRUR Prax 09/2020(06 Mai 2020) ist online

http://www.grur.org/uploads/media/GRURPrax_2020_09-Inhalt.pdf

GRUR Prax 10/2020(20 Mai 2020) - LG Hamburg 27.2.2020 - 312 O 177/19 Vorlagefragen zum Umpacken von Original-Arzneimitteln durch Parallelimporteur mit Blick auf die neuen Fälschungsschutzvorschriften (Daniel Tietjen).

https://dejure.org/2020,8968