Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Sunday, February 27, 2022

GRUR 4/2022(16. Februar 2022) - BGH 24.8.2021 – X ZR 23/20 Unzulässige Servicegebühr bei Buchung von Flugreisen – Gepäckkosten

BGB § 312a Abs. 4 Nr. 1

a) Ein Unternehmer, der Flugbuchungen im Internet anbietet, verlangt ein zusätzliches Entgelt

für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels, wenn bei den von ihm vorgegebenen Einstellungen zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur für den Fall der Zahlung mit einer bestimmten, von ihm in Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut herausgegebenen Kreditkarte erhältlich ist, und bei Auswahl eines anderen Zahlungsmittels eine zusätzliche ""Servicegebühr"" anfällt.

b) Dies gilt auch dann, wenn die ""Servicegebühr"" als Kalkulationsposten des zuerst angezeigten Preises ausgewiesen ist, dort aber durch einen ""Rabatt"" in gleicher Höhe kompensiert wird.

Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 Art. 23 Abs. 1 Satz 4

Bei der Buchung eines Fluges ist ein zusätzliches Entgelt für die Beförderung von Gepäck gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 4 LuftverkehrsdiensteVO auch dann anzugeben, wenn diese Zusatzleistung nur in einem nachgelagerten separaten Buchungsvorgang ausgewählt oder am Flughafen in Anspruch genommen werden kann.

BGH, Urteil vom 24. August 2021 - X ZR 23/20 - OLG Dresden

 LG Leipzig

https://tinyurl.com/5n7xfjaj

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